Versäumnisse beim Pflegebonus gehen auf Kosten der Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen: Anpassungen dringend notwendig

Dieses Schreiben wurde als offener Brief am 25.11.2022 an die Landeshauptleute versendet

Mit dem Pflegebonus wurde eine erste Maßnahme gesetzt, um Mitarbeiter*innen in der Pflege die gebührende Wertschätzung für ihre fordernde und systemrelevante Tätigkeit entgegenzubringen. Auch in der Behindertenhilfe wird ein Teil der Mitarbeiter*innen den Pflegebonus auf Basis des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes (EEZG) erhalten.

Wir begrüßen die Auszahlung eines Pflegebonus und die gute Absicht, die mit dieser Maßnahme verfolgt wird, da es höchst an der Zeit ist, der Personalnot entgegenzuwirken. Der Personalmangel ist längst auch schon in der Behindertenhilfe angekommen und führt bereits zu ersten Versorgungsengpässen.

Der Pflegebonus soll noch in diesem Jahr ausbezahlt werden. Es ist aber zu befürchten, dass der Bonus – so wie er jetzt ausgestaltet ist – genau das Gegenteil von dem bewirkt, wozu er gedacht war. Er wird nicht zur Motivation beitragen, sondern weiteren Frust unter den Mitarbeiter*innen bewirken:

* Jene Mitarbeiter*innen, die nicht einer der eng definierten Berufsgruppen angehören, die gemäß EEZG für den Bonus in Frage kommen, aber in multiprofessionellen Teams mit denselben Menschen arbeiten und gleichwertige Arbeit leisten, werden laut Bundesvorgaben keinen Pflegebonus erhalten. Diese erfahren eine sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gegenüber ihren Kolleg*innen, welche die selbe wichtige Arbeit machen.

Lebenshilfe Österreich
Markus Neuherz, Generalsekretär
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