FPÖ – Angerer zu Strompreisbremse: „Recht auf Grundversorgung muss in ganz Österreich durchgesetzt werden!“

Der Wirtschafts- und Industriestandort Österreich darf nicht durch „halbgare Symptombekämpfung“ von ÖVP und Grünen ruiniert werden

„Die Strompreisbremse ist nichts anderes als eine Querfinanzierung der Energieversorger auf Kosten der Steuerzahler. Es wäre klüger, die schwarz-grüne Regierung würde alles daransetzen, das Recht auf Grundversorgung durchzusetzen, denn dann würde sie sich die enorme Summe von vier Milliarden Euro für die Strompreisbremse sparen“, sagte heute FPÖ-Wirtschaftssprecher NAbg. Erwin Angerer zur Ankündigung von ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner, dass die Strompreisbremse für Haushalte morgen in Kraft trete und Unternehmen seit gestern Anträge auf „Energiekostenzuschuss“ stellen können.

„Die Energiekonzerne gehören ohnehin zu den großen Krisengewinnlern. Anstatt diesen jetzt auch noch Steuergeld in die Tasche zu scheffeln, muss endlich an den Ursachen angesetzt und sinnvolle, langfristige Lösungen geschaffen werden“, sagte Angerer und weiter: „Es kann nämlich nicht sein, dass der Wirtschafts- und Industriestandort Österreich durch fadenscheinige Ausreden und eine halbgare Symptombekämpfung von ÖVP und Grünen ruiniert wird.“ „Unsere gasintensiven Unternehmen müssen konkurrenzfähig bleiben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die nach Deutschland abwandern könnten und eine Rekordarbeitslosigkeit hinterlassen – das gilt es unbedingt zu verhindern. ÖVP und Grüne müssen endlich ein Modell nach deutschem Vorbild auch für die heimischen Industrie- und Wirtschaftsbetriebe erarbeiten“, forderte Angerer.

Angerer brachte bereits einen Antrag im Parlament zur Überprüfung der Tarife für die Grundversorgung bei den Strom- und Gashändlern ein, der von ÖVP und Grünen jedoch abgelehnt wurde. Dass der Beschluss des Antrags durchaus relevant gewesen wäre, zeigt die Situation in Kärnten, wie der FPÖ-Wirtschaftssprecher ausführte: „In Kärnten lag der Grundversorgungstarif der KELAG noch vor wenigen Wochen deutlich über dem Durchschnittswert der Bestandskunden und auch die Einschränkungen, wonach soziale Bedürftigkeit – wie durch GIS-Gebührenbefreiung ausgedrückt – eine Voraussetzung für den Bezug des Grundversorgungstarifs war, waren rechtlich nicht korrekt. Das bestätigte auch die E-Control.“ Erst auf Druck der FPÖ in Kärnten änderten sich dort die Bedingungen zu einem fairen Grundversorgungstarif, der für alle Bürger und Kleinunternehmer zugänglich wurde.“

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