
Bundesrat gibt grünes Licht für Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie
Novelle zum Ärztegesetz, Ausweitung des E-Rezepts und Verlängerung zahlreicher COVID-19-Bestimmungen in der Länderkammer beschlossen
Der Einführung des Fachzahnarztes bzw. der Fachzahnärztin für Kieferorthopädie in Österreich ab September 2023 sollte nun nichts mehr im Wege stehen. Nach einer längeren Vorgeschichte, die unter anderem in einem Einspruch von drei Ländern an der Kundmachung des ursprüngliches Beschlusses gipfelte, sprach sich heute der Bundesrat einstimmig für die neuerlich eingebrachte Gesetzesmaterie aus. Darin nicht mehr enthalten sind aber die Bestimmungen über die Genehmigung von kieferorthopädischen Lehrpraxen durch die Zahnärztekammer, die in Wien, Burgenland und Kärnten auf Kritik gestoßen waren. Mehrheitliche Unterstützung fand zudem die Novelle zum Ärztegesetz, die nicht nur Verbesserungen bei der grenzüberschreitenden notärztlichen Versorgung bringt, sondern auch umfangreiche Änderungen im ärztlichen Ausbildungswesen enthält.
Mehrheitlich keinen Einspruch erhob zudem die Länderkammer gegen die Ausweitung des E-Rezepts sowie die Verlängerung diverser COVID-19-Regelungen in zahlreichen Gesetzesmaterien bis Mitte 2023, wie zum Beispiel die Möglichkeit zur Abgabe von kostenlosen Antigentests durch Apotheken. Mit der von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Änderung des ASVG werden die Nutzungsmöglichkeiten des E-Rezepts ausgebaut. In Hinkunft sind davon auch Heilmittel umfasst, die nicht auf Rechnung des Krankenversicherungsträgers bezogen werden (z.B. hormonelle Verhütungsmittel). Die Novellierung des COVID-19-Lagergesetzes zielt wiederum darauf, in einer Übergangsphase für einen Notvorrat an Schutzausrüstungen und medizinischen Produkten zu sorgen, erläuterte Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Weiters dienen Änderungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes dazu, Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der Betreuung von Menschen mit Behinderung um ein halbes Jahr zu verlängern. Bis Mitte 2023 soll somit die Durchführung unterstützender Tätigkeiten bei der Basisversorgung auch ohne Absolvierung des entsprechenden Ausbildungsmoduls möglich sein.
Keine Mehrheit fand jedoch ein im Laufe der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag der SPÖ, in dem der Gesundheits- sowie der Finanzminister aufgefordert werden, dem Pflegepersonal den ihnen versprochenen Bonus („Entgelterhöhungszuschuss“) in der Höhe von rund 2.000 € steuer- und beitragsfrei auszubezahlen. Außerdem sollte der Kreis der Bezieher:innen auf alle Gesundheitsberufe ausgedehnt werden.
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