
32. Wiener Gemeinderat (1)
Die 32. Sitzung des Wiener Gemeinderates in der laufenden Wahlperiode hat heute, Mittwoch, um 9 Uhr begonnen.
Vor Beginn der Fragestunde meldete sich GR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP) zur Geschäftsordnung zu Wort. Grund für die Wortmeldung war die Ablehnung der Dringlichen Anfrage der ÖVP an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) zum Thema „Geldspritze für die Wiener Volkshochschulen (VHS) durch den Gemeinderatsvorsitzenden. Dass die Anfrage nicht zugelassen worden ist, würde „die Rechte der Opposition von Seiten der Regierung mit Füßen treten“, sagte Wölbitsch-Milan. Die Begründung, dass die Mehrheit der Fragen der dringlichen Initiative nicht zulässig sei und dadurch die gesamte Anfrage nicht zulässig werde, verstehe er nicht. „Spannend“ fand Wölbitsch-Milan die Tatsache, dass die ÖVP-Anfrage, die auf Gebarung der VHS zielt, und deshalb nicht zugelassen wurde, in der Fragestunde aber eine Frage an Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr, MA (NEOS), die ebenfalls auf die Gebarung der VHS abzielt, zugelassen wurde. „Die Ablehnung in dieser Art und Weise ist eine Schande für dieses Haus und tut der Demokratie wahrlich keinen Dienst“, sagte Wölbitsch-Milan.
GR Mag. Josef Taucher (SPÖ) entgegnete, dass bei der Entscheidung „die Politik dem Recht folgt und die Stadtverfassung eingehalten wird“. Die ÖVP könne sich in der VHS informieren, immerhin wären auch Vertreter*innen in den VHS-Vorständen. „Herr Wölbitsch, lernen Sie die Stadtverfassung“, forderte Taucher auf.
GR David Ellensohn (GRÜNE) meinte, da die Frage in der Fragestunde an den Vizebürgermeister gerichtet und zugelassen werde, sei seiner Ansicht nach darin begründet, „dass die Machtsphäre der SPÖ nicht so betroffen wäre, wie bei Fragen an den Bürgermeister“. Er verstehe nicht, dass die Anfrage zur Gänze gestrichen wurde.
Gemeinderatsvorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (SPÖ) sagte, seine Entscheidung sei „alleine auf rechtlicher Basis erfolgt“. Seine Aufgabe als Vorsitzender sei es, dass der Gemeinderat auf Grundlage der Geschäftsordnung und der Stadtverfassung handle. Reindl begründete die Abweisung der „Dringlichen“ der ÖVP damit, dass die Handlung „einer eigenständigen juristischen Person wie der VHS“ nicht dem Interpellationsrecht im Gemeinderat unterliegen würde.
FRAGESTUNDE
Im Anschluss begann die Fragestunde. In der ersten Anfrage wollte GR Wolfgang Seidl (FPÖ) von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wissen, ob im Wiener Gesundheitsverbund neben Personen ohne Hauptwohnsitz in Wien auch Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft und Asylsuchende in gewissen Situationen eine stationäre Behandlung verwehrt werde. Hacker sagte, dass die Anordnung durch die Generaldirektion des Wiener Gesundheitsverbundes nur eine Erinnerung an die gesetzlichen Vorschriften sei. Jedes Bundesland sei gesetzlich verpflichtet, Krankenanstaltspflege für bedürfte Personen im eigenen Land durch Errichtung von öffentlichen Krankenanstalten oder durch Vereinbarungen sicherzustellen, zitierte Hacker das Bundesgesetz. Dieses Prinzip der Versorgungsgerechtigkeit sage zum Beispiel aus, dass ein gleichwertiger Zugang durch regionale, möglichst ausgewogene Verteilung der Versorgungsangebote sichergestellt werde. Bei manchen Behandlungen sei es aber sinnvoll, von diesem Prinzip abzuweichen und bestimmte Behandlungen gebündelt nur an einem Standort anzubieten – wie etwa Herztransplantationen. Für die überregionale Versorgung gebe es im Finanzausgleichsgesetz einen eigenen Schlüssel. Dieser Schlüssel betreffe aber „nur einen Teil der Realität in den Wiener Spitälern“, sagte Hacker. Denn in Wien gebe es mittlerweile das Äquivalent eines ganzen Krankenhauses an Gastpatient*innen, also weit mehr, als gesetzlich festgelegt sei. Die angesprochene Anordnung gelte „selbstverständlich“ auch für Asylwerberinnen und Asylwerber, so Hacker.
GRin Dr.in Jennifer Kickert (GRÜNE) erkundigte sich in der zweiten Anfrage bei Vizebürgermeister und Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr, MA (NEOS), welche Konsolidierungsschritte für die Wiener Volkshochschulen mit Jahresbeginn eingeleitet werden. Wiederkehr sagte, dass 2008 eine Leistungsvereinbarung zwischen Stadt Wien und den VHS geschlossen worden sei, die eine maximale Valorisierung von 1,2 Prozent vorsah. Dieser Rahmen sei aber nicht immer ausgeschöpft worden. Die Defizite der letzten Jahre seien über Sparmaßnahmen und das Verwenden von Rücklagen ausgeglichen worden. Das Bildungsangebot der VHS müsse in Zukunft langfristig finanziell abgesichert und auf tragfähige Beine gestellt werden. 2018 habe ein Reorganisationsprozess begonnen, wie etwa Abbau von Rückstellungen, die Verbesserung der technischen Infrastruktur oder Zentralisierung des Kund*innenservice. Diese Maßnahmen hätten aber nicht gereicht, um die VHS abzusichern. Grund seien auch externe Ursachen wie die Pandemie und die Energieteuerung. Für 2023 sei eine mögliche finanzielle Lücke von 10,7 Mio. Euro festgestellt worden, welche den Betrieb gefährden würde. Deshalb sei als Sofortmaßnahme ein Rettungspaket in der Höhe von 5 Mio. Euro geschnürt worden, welches vor allem zum Ausgleich für Energiekosten diene. Den Rest müsse die VHS tragen. Um Personalkosten zu senken, seien auch Kündigungen ausgesprochen worden. Die Millionenspritze der Stadt sei mit einem Optimierungsprozess verbunden, um einen langfristig stabilen Weg zu garantierten. Das Finanzierungseinkommen sei an Bedingungen wie Strukturreformen, externe Begleitung, ausgabenseitige Reformen sowie Einnahmenaspekte gekoppelt. „Für mich sind Volkshochschulen eine wichtige Bereicherung des Wiener Bildungsangebotes. Der gesellschaftliche Wandel bei den Kursen muss von den VHS mitgetragen werden“, sagte Wiederkehr. (Forts.) nic
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