EQS-News: VERBUND AG: Auswirkung der Abschöpfung von Übergewinnen auf VERBUND

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VERBUND AG: Auswirkung der Abschöpfung von Übergewinnen auf VERBUND

21.12.2022 / 12:25 CET/CEST
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Das Management der VERBUND AG gibt hiermit nach Beschluss des
Bundesgesetzes über den Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) am 13.12.2022
im Nationalrat einen Überblick über die beschlossenen Maßnahmen und deren
erwartete Auswirkung auf VERBUND.

Das Gesetz in Österreich sieht grundsätzlich eine Deckelung der
Stromerlöse insbesondere für die Erzeugungstechnologien Wasserkraft (ohne
Pumpspeicher), Windkraft, Solar (PV und Solarthermie), und Steinkohle bei
140 €/MWh vor. Durch die Anrechenbarkeit von Investitionen in Erneuerbare
Energien (für VERBUND derzeit Wasser, Wind und PV) und Energieeffizienz
kann sich dieser Erlösdeckel auf bis zu max. 176  €/MWh erhöhen.
Berücksichtigt werden 50 % der Investitionen im Betrachtungszeitraum von
01. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023 bzw. der in dieser Periode
aktivierten Teilbeträge. Ausgenommen von der Gewinnabschöpfung sind u.a.
die Stromerzeugung aus flexiblen Pumpspeicherkraftwerken, sowie die
Erzeugung von flexiblen Stromprodukten (Regelprodukte), die für die
Stabilisierung der Stromnetze und damit für die Versorgungssicherheit
notwendig sind.

Erlöse über der Preisobergrenze werden nach Berücksichtigung der
angeführten Ausnahmen zu 90 % abgeschöpft. Abgeschöpft werden die
monatlichen Überschusserlöse, die zwischen 1.12.2022 und 31.12.2023
anfallen. Die Bezugsgröße für die Gewinnabschöpfung ist der Erlös, der
sich unter Berücksichtigung von Strom-Derivaten und Strombezugsverträgen
ergibt (Monats-Durchschnittspreis). Die Gewinnabschöpfung ist zu 100 %
steuerlich abzugsfähig.

Der EKB-S wird zu den folgenden zwei Zeitpunkten zur Zahlung fällig:
einerseits am 30. September 2023 für den Zeitraum 1. Dezember 2022 bis 30.
Juni 2023, andererseits am 31. März 2024 für den Zeitraum 1. Juli 2023 bis
31. Dezember 2023.

Die seitens VERBUND am 25. Mai 2022 per Insiderinformation angekündigte
Sonderdividende kann nicht auf diese Maßnahmen gegengerechnet werden, ist
aber weiterhin geplant.

Neben der Gewinnabschöpfung in Österreich ist VERBUND mit seinen
erneuerbaren Erzeugungsanlagen auch in Deutschland, Spanien und Rumänien
von Markteingriffen betroffen, wobei es vor allem durch das neue Gesetz in
Deutschland voraussichtlich zu wesentlichen Abschöpfungsbeträgen kommen
wird. Das neue Gewinnabschöpfungssystem in Deutschland erfolgt auf Basis
differenzierter Grenzbeträge je nach Erzeugungstechnologie und bei
Erneuerbaren Energie Anlagen zusätzlich noch nach der Vermarktungsart. In
Deutschland werden 90% der Überschusserlöse, die zwischen 1.12.2022 und
30.6.2023 anfallen abgeschöpft – mit der Möglichkeit einer Verlängerung
von 30.6.2023 bis 30.4.2024.

Auf Basis der vorliegenden Gesetze und Regularien geht VERBUND auf Basis
aktueller Marktdaten (Stichtag: 09.12.2022) von einer in 2023
ergebniswirksamen Gewinnabschöpfung (EBITDA) in Höhe von insgesamt rund
2,1 Mrd. € (davon 1,8 Mrd. € in Österreich und 0,3 Mrd. € in Deutschland)
aus. Die Zahlungen aus der Gewinnabschöpfung verteilen sich im
Wesentlichen zu gleichen Teilen auf die Jahre 2023 und 2024.

Bei den bekanntgegebenen Zahlen handelt es sich um bestmögliche
Abschätzungen der Auswirkungen der Gewinnabschöpfung zu einem bestimmten
Stichtag (09.12.2022) auf Basis aktueller Marktwerte (Großhandelspreise)
und Planzahlen (Investitionen, geplante Produktionsmengen). Die
tatsächlichen Werte können in Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen
erheblich von den geplanten Werten abweichen.

Kontakt: Mag. Andreas Wollein
Leiter Finanzmanagement und Investor Relations
T.: +43 (0)5 03 13 – 52604
F.: +43 (0)5 03 13 – 52694
investor-relations@verbund.com

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21.12.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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