ÖGK-Huss: Trotz Freispruch sieht Oberstaatsanwalt grobe Missstände bei PRIKRAF

PRIKRAF reformieren oder abschaffen

Auch wenn es anscheinend aufgrund Mangels an handfesten Beweisen im zweiten Anlauf jetzt doch nicht für eine Korruptions-Verurteilung gereicht hat, die Reformbedürftigkeit ist im PRIKRAF-Strafprozess klar zu Tage getreten. Auch der Oberstaatsanwalt monierte, dass die Situation im PRIKRAF eindeutig ein Missstand sei. Zudem kam es im Zuge der PRIKRAF-Mittelerhöhung offenbar auch zu Spenden der PremiQaMed-Gruppe an die ÖVP. 

ÖGK-ArbeitnehmerInnen-Obmann Andreas Huss: „Im Zuge der Kassenfusion wurden durch die türkis-blaue Regierung jährlich zusätzliche 14,7 Mio. Euro Beitragsgeld der Sozialversicherten in dieses Konstrukt gedrückt. Alleine der ÖGK fehlen dadurch über 10 Mio. Euro pro Jahr. Heute wissen wir, der Hauptprofiteur dieser PRIKRAF-Aufstockung ist die PremiQaMed-Gruppe, die alleine die Hälfte der zusätzlichen Mittel lukriert und in den Entscheidungsgremien selber stimmberechtigt vertreten ist. Auch der Rechnungshof lässt in seinem Bericht kein gutes Haar am PRIKRAF, da muss jetzt eine echte Reform her!“ 

Die Kritik des Rechnungshofs und die Korruptionsvorwürfe haben die privaten Krankenanstalten in Verruf gebracht und zeigen, dass die aktuellen Entscheidungsstrukturen nicht gut funktionieren, weil die Privatklinik-Betreiber als Geldempfänger viel zu viel Mitspracherecht haben. Deshalb soll der Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) so ausgestaltet werden, dass einerseits die Finanzierung, aber auch die Entscheidungsstrukturen nach den tatsächlichen Finanzierungsströmen und PatientInnenzahlen ausgerichtet sind. 

„Da die Krankenversicherungsträger den PRIKRAF zu annähernd 100 Prozent finanzieren, müssen auch sie entscheiden und kontrollieren können, was mit dem Geld im Fonds finanziert wird. Das Entscheidungsgremium, die PRIKRAF-Kommission, soll daher auf VertreterInnen der Krankenversicherungsträger reduziert werden. Der Bund soll wie in der gesamten Sozialversicherung ein Aufsichtsrecht bekommen“, fordert Huss. 

Wenn sich diese Änderungen in der aktuellen Konstellation nicht umsetzen lassen, dann soll eine generelle Abschaffung der Fondslösung des PRIKRAF angedacht werden. Bei einer generellen Abschaffung des PRIKRAF könnte wieder eine klarere Trennung von öffentlicher Gesundheitsversorgung und Privatmedizin umgesetzt werden. Dass eine unsaubere Trennung hier zu unerwünschten Effekten führt, hat vor kurzem der Salzburger Landesrechnungshof am Beispiel des Tauernklinikums in Zell am See und der Privatklinik Ritzensee aufgezeigt. Dort wurden PatientInnen aus dem öffentlichen Spital in die Privatklinik verlegt und unter teilweise unsicheren Bedingungen operiert, damit Belegsärzte zusätzliche Honorarnoten stellen können. Auch Transparency International hat kürzlich eine fortschreitende Privatisierung der Gesundheitsversorgung in Österreich bestätigt und vor größerem Korruptionspotential gewarnt. 

Andreas Huss: „Die eiserne Regel in fast allen Gesundheitssystemen in modernen Demokratien ist: Öffentlich ist öffentlich, Privat ist privat. Der aktuelle österreichische Weg führt mehr und mehr zu unschönen Auswüchsen, die man im Sinne der guten Versorgung nicht wollen kann. Die Regierung muss hier endlich steuernd eingreifen und vernünftige Rahmenbedingungen schaffen, die diese intransparenten Verquickungen verhindern.“

ÖGK ArbeitnehmerInnen-Obmann Andreas Huss, MBA
Tel. 0664/614 55 34
andreas.huss@oegk.at

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