Nationalratswahlen: Beschleunigte Auszählung von Briefwahlstimmen soll für genaueres Ergebnis am Wahltag sorgen

Verfassungsausschuss billigt Wahlrechtspaket mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS

Das von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 hat eine wichtige parlamentarische Hürde genommen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats stimmte heute mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS für die umfangreiche Sammelnovelle, die unter anderem eine beschleunigte Auszählung von Briefwahlstimmen, Verbesserungen für Menschen mit Behinderung und höhere Entschädigungen für Wahlbeisitzer:innen bringt. Zuvor waren in Reaktion auf das vom Ausschuss durchgeführte Begutachtungsverfahren noch einige Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen worden. So wird etwa den Gemeinden in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung sämtlicher Wahllokale eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2028 zugestanden. Bei Bundespräsidentenwahlen wird künftig im Falle einer Stichwahl ein “leerer” amtlicher Stimmzettel ohne Namensvordruck zum Einsatz kommen. Eintragungslokale für Volksbegehren dürfen, wie schon ursprünglich geplant, in Hinkunft am Samstag geschlossen bleiben. 

Im Rahmen der Debatte äußerten sich alle Fraktionen grundsätzlich positiv zum Gesetzespaket. SPÖ und FPÖ wollten sich in Bezug auf ihr Stimmverhalten im Plenum aber noch nicht festlegen. Ihnen ist vor allem ein Dorn im Auge, dass eine Stimme künftig als ungültig gewertet werden soll, wenn das Wahlkuvert, in dem der Stimmzettel liegt, zugeklebt ist. Das könnte ihrer Meinung nach vor allem  bei Briefwähler:innen zu Problemen führen.

Begründet wird dieser Schritt von ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl damit, dass man den Stimmzettel mit dem Zukleben des Kuverts quasi markieren könnte, zumal Wahlkuverts grundsätzlich keine Gummierung mehr haben und dafür ein Kleber oder ein Klebeband verwendet werden müsste. Zu dieser Frage soll es bis zu den Plenarberatungen aber noch Gespräche zwischen den Fraktionen und dem Wahlrechtsexperten des Innenministeriums Robert Stein geben. Alles in allem sei es nach der Überarbeitung aber ein gutes Paket, waren sich SPÖ und FPÖ mit den Koalitionsparteien und den NEOS einig. Auch Innenminister Gerhard Karner sprach von einer Modernisierung des Wahlrechts.

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Antrag der FPÖ. Verfassungssprecherin Susanne Fürst und ihre Fraktionskolleg:innen fordern eine klare Definition für den Begriff NGO.

INDIVIDUELLER VORWAHLTAG UND BARRIEREFREIE WAHLLOKALE

Mit dem Wahlrechtsänderungsgesetz 2023 wollen die Abgeordneten sicherstellen, dass bei bundesweiten Wahlen wie Nationalratswahlen und EU-Wahlen künftig schon am Wahltag ein Wahlergebnis vorliegt, das nahe am Endergebnis liegt. Dafür sollen neben einer rascheren Auszählung von Briefwahlstimmen auch neue Zustellregeln sorgen. Zudem wird es künftig österreichweit möglich sein, die Stimme bereits bei Abholung der Wahlkarte am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat abzugeben. Damit führe man quasi einen individuellen Vorwahltag ein, machen ÖVP und Grüne in den Erläuterungen zum Entwurf (3002/A) geltend. Ein Teil der Wahlkartenstimmen wird allerdings nach wie vor erst am Montag bzw. Donnerstag nach der Wahl ausgezählt werden können.

Um Menschen mit Behinderung das Wählen zu erleichtern, sieht der überarbeitete Gesetzentwurf unter anderem die verpflichtende Einrichtung eines barrierefreien Wahllokals in jedem Gebäude, in dem Wahllokale eingerichtet sind, vor. Auch muss künftig in jedem dieser barrierefreien Wahllokale eine Wahlzelle barrierefrei erreichbar sein. Ab 2028 müssen die Gemeinden dann einen barrierefreien Zugang zu sämtlichen Wahllokalen sicherstellen.

Weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung sollen die Bereitstellung von Wahlschablonen auch für Wahlkarten, die Abschrägung des amtlichen Stimmzettels, Mindestschriftgrößen für Drucksorten sowie vermehrte Informationen in einfacher Sprache bringen. Das betrifft etwa das Informationsblatt über die Stimmabgabe mittels Wahlkarte, das in Hinkunft verpflichtend in leicht lesbarer Sprache verfasst sein muss. Diese Maßnahme könnte auch insgesamt dazu beitragen, die Zahl der ungültigen Briefwahlstimmen zu reduzieren. Briefwähler:innen werden künftig außerdem, analog zu den Wahlbehörden, die Möglichkeit haben, den Status ihrer Wahlkarte (etwa “ausgestellt”, “bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt”) elektronisch nachzuverfolgen.

HÖHERE FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR WAHLBEISITZER:INNEN

In Bezug auf die Administration von Wahlen werden mit dem Gesetzespaket unter anderem höhere finanzielle Entschädigungen für Wahlbeisitzer:innen verankert. Diese erhalten künftig bundesweit einheitlich und wertgesichert zwischen 33 € und 100 €, abhängig von der Länge der Öffnungszeit des jeweiligen Wahllokals. Ausgezahlt werden soll die Entschädigung steuerfrei, dafür muss ergänzend zur Sammelnovelle allerdings noch das Einkommensteuergesetz geändert werden, wie in den Erläuterungen festgehalten wird. Am Umstand, dass die Tätigkeit von Wahlbeisitzer:innen ein “öffentliches Ehrenamt” ist, ändert sich nichts. Auch Zwangsverpflichtungen bleiben – anders als ursprünglich geplant – weiterhin möglich.

Begleitend zur höheren finanziellen Entschädigung für Wahlbeisitzer:innen wird auch die Pauschalentschädigung, die die Gemeinden für den Wahlaufwand vom Bund erhalten, deutlich erhöht. So werden künftig bei Nationalratswahlen pro wahlberechtigter Person 2 € statt 0,94 € zur Auszahlung gelangen. Das entspreche ungefähr einer Verdoppelung, weil auch die 94 Cent in der ersten Jahreshälfte 2023 zu valorisieren gewesen wären, heißt es dazu in den Erläuterungen.

KÜRZERE ÖFFNUNGSZEITEN FÜR EINTRAGUNGSLOKALE FÜR VOLKSBEGEHREN

Entlastet werden die Gemeinden in Zusammenhang mit der Auflage von Volksbegehren. Die derzeit bestehende Verpflichtung, die Eintragungslokale auch am Samstag – für zumindest zwei Stunden – offenzuhalten, soll gemäß Gesetzentwurf künftig entfallen. Zudem sind verlängerte Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr nur noch an einem Werktag (statt wie bisher zwei) geboten. Begründet wird dieser Schritt damit, dass Volksbegehren seit Inkrafttreten des Volksbegehrensgesetzes 2018 sowohl in jeder beliebigen Gemeinde als auch online – via Handysignatur – unterschrieben werden können. Gleichzeitig gibt es für Einbringer:innen von Volksbegehren einige technische Erleichterungen.

Auch bei den in größeren Gemeinden verpflichtenden Wahlkundmachungen in Wohnhäusern werden Änderungen vorgenommen. Aus diesen wird künftig nicht mehr hervorgehen, wie viele Personen in einer Wohnung wahlberechtigt sind. Vielmehr sind lediglich ein Hinweis auf die bevorstehende Wahl sowie Informationen über die Einsichtnahmemöglichkeit in das Wählerverzeichnis anzubringen. Im Gegenzug soll ein QR-Code die Überprüfung der eigenen Eintragung in die Wählerevidenz per Handysignatur erleichtern. Aus dem Entwurf wieder gestrichen wurde hingegen ein Passus, der Verwaltungsstrafen von bis zu 218 € für die vorzeitige Veröffentlichung von Teilergebnissen einer Wahl – etwa einer Gemeinde – vor Schließung des letzten Wahllokals vorgesehen gehabt hatte.

“LEERER” STIMMZETTEL BEI STICHWAHL ZUR BUNDESPRÄSIDENTENWAHL

Dass bei der Wahl des Bundespräsidenten bzw. der Bundespräsidentin im zweiten Wahlgang in Hinkunft generell ein “leerer” Stimmzettel ohne Namensvordruck der beiden Kandidat:innen, die es in die Stichwahl geschafft haben, zum Einsatz kommt, begründen die Koalitionsparteien mit der künftig dezentralen Auswertung der Briefwahl-Stimmen. Dadurch soll vermieden werden, dass in kleinen Gemeinden mit nur wenigen Briefwahlstimmen das Wahlverhalten einzelner Wähler:innen nachvollzogen werden kann. Insbesondere Auslandsösterreicher:innen bekommen nämlich schon derzeit bei Beantragung einer Wahlkarte neben dem Stimmzettel für den ersten Wahlgang einen “leeren” amtlichen Stimmzettel für die Stichwahl mitgeschickt. Um den Wähler:innen das Schreiben eines Namens zu ersparen, werden sie als Alternative auch die (fortlaufend vergebene) Nummer der Kandidatin bzw. des Kandidaten in den Stimmzettel eintragen können.

Weitere Punkte des Gesetzentwurfs betreffen eine verpflichtende “Samstagsentleerung” sämtlicher Briefkästen durch die Post samt zeitgerechter Zustellung der eingelangten Wahlkarten an die Bezirkswahlbehörden, erweiterte Datenverarbeitungen im Zentralen Wählerregister und die ersatzlose Streichung der Gemeindewahlbehörden in Städten mit eigenem Statut. Deren Aufgaben werden die Bezirkswahlbehörden übernehmen. Zudem wird es künftig allen Sprengelwahlbehörden möglich sein, sich gegebenenfalls erst am Wahltag zu konstituieren. Der Zeitpunkt der Ausstellung der amtlichen Wahlinformation wird vorverlegt, die Ausübung mehrerer Funktionen in ein und derselben Wahlbehörde ausdrücklich verboten. Auch Vorkehrungen für einen etwaigen Ausfall des Zentralen Wählerregisters werden getroffen.

KARNER: WAHLRECHT WIRD MODERNISIERT

Innenminister Gerhard Karner betonte, Ziel des Pakets sei es gewesen, das Wahlrecht zu modernisieren. So sollen viele Briefwahlstimmen bereits am Wahltag von den einzelnen Sprengelwahlbehörden ausgezählt werden. Das Paket bringe Verbesserungen sowohl für die Wahlbehörden als auch für die Wähler:innen, ist er überzeugt. Auch die Einschränkung der Öffnungszeiten der Eintragungslokale für Volksbegehren sieht er als gerechtfertigt: Seit es die Möglichkeit der digitalen Unterschrift gebe, sei am Samstag oft niemand mehr auf das Gemeindeamt gekommen. Was die Barrierefreiheit betrifft, sind dem Minister zufolge derzeit 75 % der Wahllokale barrierefrei.

Karner nutzte die Ausschussdebatte auch, um sich beim Wahlrechtsexperten Robert Stein zu bedanken. Der “Mister Wahlen” sei 33 Jahre in der Wahlabteilung des Innenministeriums tätig gewesen und werde Ende Februar in Pension gehen, informierte er die Abgeordneten.

OPPOSITION BEWERTET PAKET GRUNDSÄTZLICH POSITIV

Grundsätzlich positiv bewertet wurde das Paket auch von den Parlamentsfraktionen, wiewohl neben den Koalitionsparteien vorerst nur die NEOS der Sammelnovelle ihre Zustimmung erteilten. Zwar hätte man die Opposition im Vorfeld intensiver einbinden können, inhaltlich gehe man aber mit fast allen Punkten “daccord”, sagte NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak. Er finde es zwar schade, dass die Eintragungslokale für Volksbegehren künftig am Samstag nicht mehr geöffnet haben müssen, er könne das aber verstehen. Bei der Hauskundmachung hätte man seiner Meinung nach genauso gut bei der geltenden Regelung bleiben können.

Ausdrücklich begrüßt wurde von Scherak die künftig einheitliche Entschädigung für Wahlbeisitzer:innen. Was allerdings nicht passieren dürfe, sei, dass die Wähler:innen glauben, dass am Wahltag künftig bereits ein endgültiges Ergebnis vorliegt, das müsse man entsprechend kommunizieren. Wäre die Opposition früher eingebunden wurden, hätten die NEOS ihm zufolge unter anderem den Vorschlag gemacht, dass Unterstützungserklärungen für wahlwerbende Parteien nicht nur in der Heimatgemeinde, sondern auch in anderen Gemeinden abgegeben werden können.

Ähnlich positiv äußerte sich FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst. “Wir sind zu 95 % wenn nicht gar zu 99 % dabei”, betonte sie. Allerdings sieht sie – wie die SPÖ – bezüglich der neuen Bestimmungen in Bezug auf das Zukleben von Wahlkuverts noch Gesprächsbedarf. Ihrer Meinung nach ist der neue Nichtigkeitsgrund überschießend. Ein Aufdruck mit “Bitte nicht zukleben” müsste ihrer Ansicht nach reichen.

Auf Bewegung in Sachen Zukleben von Wahlkuverts hofft auch SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger. Eine Stimme nicht anzuerkennen, wenn ein Wahlkuvert zugeklebt ist, sei ein “hartes Kriterium”, meinte er. Der SPÖ falle es schwer, diesem Punkt zuzustimmen. Vor allem bei der Briefwahl erwartet er dadurch Probleme.

Generell hoben Stöger und seine Fraktionskollegin Sabine Schatz hervor, dass die Ausschussbegutachtung wichtig gewesen sei. Gemeinde- und Städtebund hätten wichtige Inputs aus der Praxis geliefert. Der darauf aufbauende gesamtändernde Abänderungsantrag ist für sie in diesem Sinn eine “gute Weiterentwicklung und Verbesserung” des ursprünglichen Entwurfs. Schatz zufolge wären etwa viele Wahllokale weggefallen, hätte man bereits jetzt eine durchgängige Barrierefreiheit festgeschrieben. Auch bei den Bestimmungen betreffend Wahlbeisitzer:innen ist es ihrer Meinung nach zu einigen Verbesserungen gekommen, wiewohl Stöger die bundeseinheitliche Entschädigung grundsätzlich für überflüssig hält. Man sei in den Gemeinden mit der bisherigen Regelung gut gefahren, meinte er.

ÖVP UND GRÜNE ORTEN GUTE LÖSUNG BEI BARRIEREFREIHEIT

Seitens der Koalitionsparteien zeigten sich Wolfgang Gerstl (ÖVP) und Agnes Sirkka Prammer (Grüne) darüber erfreut, dass es künftig schneller ein aussagekräftiges Wahlergebnis geben wird. Gerstl hofft außerdem, dass durch die neue Entschädigungslösung künftig mehr Wahlbeisitzer:innen gewonnen werden können. Es sei den Gemeinden unbenommen, auch mehr zu zahlen, skizzierte er.

Was die Barrierefreiheit von Wahllokalen betrifft, hielt Gerstl fest, dass von der Übergangsbestimmung lediglich zwei Wahlen – die nächste Nationalratswahl und die nächste EU-Wahl – betroffen sind. Bei der nächsten Bundespräsidentenwahl müssten dann schon alle Wahllokale barrierefrei sein. Wenig Spielraum sieht Gerstl in Bezug auf den Nichtigkeitsgrund “zugeklebtes Wahlkuvert”: Er glaubt, dass der Verfassungsgerichtshof die Verwendung eines Uhusticks oder eines Tixo als “Markierung” werten und damit nicht gelten lassen würde.

Abgeordnete Prammer wies darauf hin, dass im Zuge der Begutachtung mehrfach die Befürchtung geäußert wurde, dass die ursprünglichen Pläne in Bezug auf die Barrierefreiheit von Wahllokalen nicht umsetzbar seien. Mit der nunmehrigen Frist habe man einiges an Spielraum geschaffen. Auch die schnellere Auszählung von Briefwahlstimmen “haben wir gut hingebracht”, meinte sie. Ihr sei es wichtig gewesen, dass man die Wahlkarten einfacher gestalte, ergänzte ihre Parteikollegin Elisabeth Götze. Bei vergangenen Wahlen habe es viele ungültige Wahlkarten gegeben. Auch das Wahlkarten-Tracking begrüßte sie ausdrücklich.

FPÖ URGIERT DEFINITION DES BEGRIFFS NGO

Vom Verfassungsausschuss vertagt wurde ein Entschließungsantrag der FPÖ (728/A(E)), der auf eine klare Definition des Begriffs NGO abzielt. Geht es nach Abgeordneter Fürst, sollen nur solche Organisationen diesen Begriff für sich in Anspruch nehmen dürfen, die maximal 10 % ihrer Einnahmen aus staatlichen Quellen beziehen, um deren Unabhängigkeit zu gewährleisten. Zudem will sie NGOs, die öffentliche Gelder erhalten, verpflichten, sämtliche Einnahmen in einem jährlichen Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Auch müssten NGOs eine demokratische Struktur haben und ihren “legislativen Fußabdruck” offenlegen.

In den Erläuterungen zum Antrag macht Fürst geltend, dass NGOs im politischen Prozess äußerst präsent seien und – beispielsweise durch Kampagnen, Protestaktionen und informelle Lobbying-Tätigkeit – für ihre Agenda oft erfolgreich Einfluss auf politische Entscheidungen nähmen, ohne durch ein demokratisches Mandat legitimiert zu sein. Auch würden sie immer wieder an Verhandlungen teilnehmen, bei denen es um die Weiterentwicklung der Rechtsordnung gehe, und als Dienstleister Expert:innen zur Verfügung stellen. Viele Organisationen, die sich als NGO präsentieren, seien aber nicht unabhängig, manche könnten einzelnen Gebietskörperschaften sogar direkt zugerechnet werden, moniert Fürst.

Aktuell ortet Fürst etwa ein Naheverhältnis zwischen dem Umweltministerium und Global 2000, wie sie im Rahmen der Debatte erklärte. Auch insgesamt würden NGOs beim “Klimaaktivismus” eine wichtige Rolle einnehmen. Man wolle mit dem Antrag eine Debatte anstoßen, erklärte sie.

Bei den anderen Fraktionen stieß die Forderung der FPÖ allerdings auf wenig Anklang. Es wäre zwar nicht unmöglich, den Begriff NGO im österreichischen Recht zu definieren, sagte Klaus Fürlinger (ÖVP), er hält das aber für schwierig. Schließlich streife man damit auch Unternehmensrecht. Der Antrag sei jedenfalls zu eng gefasst, bekräftigte er.

Noch skeptischer äußerten sich Georg Bürstmayr (Grüne) und Selma Yildirim (SPÖ). Man könne in Österreich definieren, was ein Verein sei, aber “NGO” sei ein international verwendeter politologischer bzw. soziologischer Begriff, gab Bürstmayr zu bedenken. Zudem hinterfragten er und Yildirim die Intention des Antrags. Transparenz sei wichtig, pflichtete Yildirim Fürst bei, neue Schranken für zivilgesellschaftliches Engagement einzuführen, hält sie aber “für gesellschaftspolitisch und demokratiepolitisch bedenklich”. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs

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