EQS-HV: ANDRITZ AG: Einberufung der 116. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Andritz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ANDRITZ AG: Einberufung der 116. ordentlichen Hauptversammlung

28.02.2023 / 07:30 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am Mittwoch,
dem 29. März 2023, um 10:30 Uhr, Wiener Zeit, im Steiermarksaal/Grazer
Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2, stattfindenden 116. ordentlichen
Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.

I. TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2022

 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2022

 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022

 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022

 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023

 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht

 8. Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit
dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien

Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 3 AktG im Zusammenhang mit
eigenen Aktien und Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Vorstands,
nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30
Monaten ab 1. Oktober 2023 eigene Aktien der Gesellschaft nach Maßgabe
der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes zu erwerben
und gegebenenfalls einzuziehen, sowie Ermächtigung des Vorstands für
die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien auch eine andere
Art als über die Börse oder durch öffentliches Angebot unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre zu
beschließen.
 
 9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 08. März 2023 auf der
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
[1]andritz.com zugänglich:

• Beschlussvorschläge

• UNTERLAGEN ZUM 1. TAGESORDNUNGSPUNKT

• Jahresfinanzbericht 2022
• Jahresabschluss 2022 der ANDRITZ AG
• Lagebericht inkl. konsolidierte nicht-finanzielle Erklärung
• konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2022
• Vorschlag für die Gewinnverwendung
• Bericht des Aufsichtsrats

• UNTERLAGEN ZUM 7. TAGESORDNUNGSPUNKT

• Vergütungsbericht der ANDRITZ AG

• UNTERLAGEN ZUM 8. TAGESORDNUNGSPUNKT

• Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu TOP 8 (Ermächtigung des Vorstands im
Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien)

• Formular für die Erteilung einer Vollmacht

• Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen
Stimmrechtsvertreter

• Formular für den Widerruf einer Vollmacht

• Einberufung der 116. ordentlichen Hauptversammlung
 

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 19. März 2023 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionärin/Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spätestens am 24. März 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und an eine der folgenden Adressen
zugehen muss.

• Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 18 Abs 3 genügen lässt

• per E-Mail
[2]anmeldung.andritz@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)

• Für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

• per Post oder Boten
ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
 
• per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000730007 im
Text angeben)

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT-Code)
• Angaben über die Aktionärin/den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin/des
Aktionärs, ISIN AT0000730007
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

 

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 19. März
2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Identitätsnachweis
Die Aktionärinnen und Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht,
zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie sich den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht bei
sich haben.

Die ANDRITZ AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINER VERTRETUNG UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jede Aktionärin/jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser
Einberufung, Punkt III, nachgewiesen hat, hat das Recht, eine Vertretung
zu bestellen, die im Namen der Aktionärin/des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die Aktionärin/der
Aktionär hat, die bzw. den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:

• per Post oder Boten
ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
 
• per E-Mail
[3]anmeldung.andritz@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)

 

Die Vollmachten müssen spätestens bis 27. März 2023, 16:00 Uhr, Wiener
Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am
Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der
Hauptversammlung übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter [4]andritz.com abrufbar.
Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionärinnen und
Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat die Aktionärin/der Aktionär ihrem bzw. seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die
Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.

Aktionärinnen und Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die
Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches
Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären Herr Dr.
Michael Knap als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur
Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[5]andritz.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Dr. Michael Knap unter Tel. +43 1 876 3343-30 oder E-Mail
[6]knap.andritz@hauptversammlung.at

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
spätestens am 08. März 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18,
Abteilung Investor Relations, z.H. Dr. Michael Buchbauer, zugeht.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionärinnen und Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung
nach § 110 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 20. März 2023
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft zugeht: entweder per Post, Boten
oder persönlich an ANDRITZ AG, AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18,
Abteilung Investor Relations, z.H. Dr. Michael Buchbauer; oder per E-Mail
an [7]michael.buchbauer@andritz.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

3. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 118 AktG
Jeder Aktionärin und jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder wenn
ihre Erteilung strafbar wäre.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an [8]michael.buchbauer@andritz.com übermittelt
werden.

4. Anträge von Aktionärinnen und Aktionären in der Hauptversammlung nach §
119 AktG
Jede Aktionärin/jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung
mehrere Anträge vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende
die Reihenfolge der Abstimmung.

5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und
Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter [9]andritz.com zugänglich.

6. Information zum Datenschutz der Aktionärinnen und Aktionäre
Die ANDRITZ AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen und
Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
der Aktionärin/des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der
Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionärinnen und
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu
ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen und
Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären und
deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1)
c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die ANDRITZ AG die verantwortliche Stelle. Die
ANDRITZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten,
Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ANDRITZ AG nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der ANDRITZ AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ANDRITZ
AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt eine Aktionärin / ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können
alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertreter, die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich
vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und
dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name,
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ANDRITZ AG ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionärinnen und Aktionäre werden anonymisiert bzw.
gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten
eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten
ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und
Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionärinnen und
Aktionären gegen die ANDRITZ AG oder umgekehrt von der ANDRITZ AG gegen
Aktionärinnen und Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten
kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
Beendigung führen.

Jede Aktionärin /jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können
Aktionärinnen und Aktionäre gegenüber der ANDRITZ AG unentgeltlich über
die E-Mail-Adresse [10]michael.buchbauer@andritz.com oder über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:

ANDRITZ AG
AT-8045 Graz, Stattegger Straße 18
Telefax: +43 316 6902-465

Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der ANDRITZ AG unter [11]andritz.com zu finden.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 104.000.000,– und ist zerlegt in
104.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme.

Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
5.096.411 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht
das Stimmrecht. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigener Aktien bis
zur Hauptversammlung wird in dieser bekannt gegeben werden. Es bestehen
nicht mehrere Aktiengattungen.

Graz, im Februar 2023
Der Vorstand

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28.02.2023 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Telefon: +43 (0)316 6902-0
Fax: +43 (0)316 6902-415
E-Mail: welcome@andritz.com
Internet: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1567331  28.02.2023 CET/CEST

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3. anmeldung.andritz@hauptversammlung.at
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6. knap.andritz@hauptversammlung.at
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8. michael.buchbauer@andritz.com
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