Die Bierpartei zieht rechtliche Konsequenzen

Die Bierpartei hat nichts mit der „Salzburger Bierpartei (SBP)“ zu tun.

Eine „Salzburger Bierpartei (SBP)” hat bei der zuständigen Wahlbehörde für den Bezirk Salzburg-Umgebung einen Bezirkswahlvorschlag für die Salzburger Landtagswahl am 23. April 2023 eingereicht.

Die Bierpartei weist jede Verbindung zur „Salzburger Bierpartei (SBP)“ zurück und hat umgehend eine Klage auf Unterlassung wegen der Verletzung des Namensrechtes der Bierpartei gegen die „Salzburger Bierpartei (SBP)“ über ihre Anwältin Dr.in Maria Windhager eingebracht sowie eine Einstweilige Verfügung beantragt.

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