36. Wiener Gemeinderat (1)

Die 36. Sitzung des Wiener Gemeinderates hat heute, Donnerstag, um 9.00 Uhr mit der Fragestunde begonnen.

FRAGESTUNDE

In der ersten Anfrage wollte GR Markus Gstöttner, MSc (ÖVP) von Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) wissen, inwieweit Hanke – in seiner Rolle als Eigentümervertreter der Stadt Wien – internationale Standards bei der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Wiener Stadtwerke und der Wien Holding beachte. Hanke erklärte, dass sich die Stadt an den Vorgaben des österreichischen Public Corporate Governance Kodex orientiere. Damit verbunden stünden auch bei der Bestellung von Aufsichtsräten Professionalität, Offenheit und Transparenz im Vordergrund. Dies sei unter anderem auch im jährlichen Beteiligungsbericht der Stadt Wien nachzulesen. Die Aufsichtsräte würden nach Lebenslauf, Wissensmanagement und entsprechender Erfahrungen ausgewählt. Auch Fortbildung sei ein wichtiges Thema. Hier gebe es ein breites Angebot der Wien-Akademie. Zusätzlich zum Public Corporate Governance Kodex werde ein eigener Wiener Kodex ausgearbeitet. In diesem Kodex festgelegt sei, neben der Daseinsvorsorge, etwa auch Innovationsförderung. Der Klub der Aufsichtsräte der Stadt Wien sei ein weiteres Beispiel dafür, wie mit gemeinsamen Erfahrungen zukünftige Herausforderungen zu bewältigen sind. Der Anteil von Frauen in diesen Aufsichtsräten betrage über 41 Prozent. Alle Unternehmen der Stadt würden wesentlich zur hohe Lebensqualität in Wien beitragen. Insgesamt erzielten diese Unternehmen Umsatzerlöse von über 5,8 Milliarden Euro.

GR Christian Hursky (SPÖ) erkundigte sich in der zweiten Anfrage ebenfalls bei Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) nach der „Konstruktion“ und Notwendigkeit des Wiener Schutzschirms, der künftig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen soll. Hanke betonte eingangs, dass er bereits im Untersuchungsausschuss seine Position klar dargestellt habe. Das oberste Ziel des Wiener Schutzschirms sei die Versorgungssicherheit der Stadt Wien und damit verbunden die Versorgung von zwei Millionen Kund*innen zu gewährleisten. Die Notwendigkeit des Schutzschirms erklärte Hanke unter anderem mit der Unsicherheit, die der Ukraine-Krieg mit sich bringe sowie der Unsicherheit, wie sich die Energiepreise weiter entwickeln würden. Man müsse davon ausgehen, dass es weitere Verwerfungen auf dem Energiemarkt geben könnte, so Hanke. Die Abschaltung einiger Atomkraftwerke in Deutschland und die auch für die Stromerzeugung besorgniserregende Trockenheit, seien weitere Faktoren, um Vorsorge zu treffen. Mit der Wien Energie habe die Stadt einen guten Anbieter. Der Schutzschirm helfe für Sicherheitsleistungen an der Börse gerüstet zu sein. Der zwei Milliarden Euro-Schutzschirm, der für zwei Jahre gelten solle, sei zum Wohle der Kund*innen. Auch Deutschland, Schweden, Schweiz und Großbritannien hätten bereits Vorsorge getroffen.

In der dritten Anfrage thematisierte GR Wolfgang Seidl (FPÖ) eine Ende des Jahres 2022 erfolgte Weisung des WIGEV, wonach Wiener Spitäler in manchen Fällen Patientinnen und Patienten aus dem Umland abweisen müssten. Seidl fragte Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wie viele Personen bis heute abgewiesen wurden. Laut Hacker sei es selbstverständlich, dass jeder Mensch, unabhängig seiner Herkunft, bei medizinischen Notfällen in den Wiener Spitälern versorgt werde. Im Gegensatz zu vielen anderen Gesundheitssystemen gelte dies auch für Flüchtlinge. Das höchste Niveau der Wiener Spitäler übe auch eine Strahlkraft über die Grenzen Wiens hinaus aus. Rund 20 Prozent der Patient*innen in Wiens Spitälern kämen daher aus anderen Bundesländern. 20 Prozent sei vergleichbar mit der Belegung in einem ganzen Spital, unterstrich Hacker. Die Kosten dafür tragen jedoch die Wiener Steuerzahler*innen. In der Beratung von Patient*innen aus anderen Bundesländern sei demnach darauf hinzuweisen, dass planbare Eingriffe auch im Herkunftsbundesland durchgeführt werden können. Die Stadt gehe hier gesetzeskonform vor, denn das Gesetz schreibe vor, dass jedes Bundesland verpflichtet sei, für seine Bevölkerung die notwendige Leistung zur Verfügung zu stellen. Es gebe keine Abgeltung im Finanzausgleich, abgesehen von speziellen Versorgungaufträgen. So müssten beispielsweise Patient*innen für eine herkömmliche Blinddarmoperation nicht von Niederösterreich nach Wien gebracht werden. Über die Zahl an Aufklärungsgespräche, die mit Gastpatient*innen aus anderen Bundesländern über planbare Eingriffe geführt wurden, gebe es keine Statistiken. (Forts.) bon

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