
Grüne Wien/Pühringer, Spielmann: Verfassungsgerichtshof zieht türkis-blauem Sozialhilfegesetz weiteren Giftzahn
VfGH-Erkenntnis bestätigt Weg, den Wien noch unter Rot-Grün eingeschlagen hat – armutsbetroffenen Menschen muss jetzt rasch und zielsicher geholfen werden.
„Der Verfassungsgerichtshof hat dem türkis-blauen Sozialhilfegesetz mit dem jüngsten Entscheid einen weiteren Giftzahn gezogen. Damit liegt der Ball nun endgültig bei der rot-pinken Stadtregierung, zielgerichtete Unterstützungen für armutsbetroffene Menschen in Wien umzusetzen”, sagt Judith Pühringer, Parteivorsitzende der Grünen Wien.
Der VfGH sah es als nicht gerechtfertigt und gleichheitswidrig an, dass die Bundesländer bislang in Fällen von erhöhtem Wohnbedarf oder in besonderen Härtefällen ausschließlich Sachleistungen gewähren durften. „Der Verfassungsgerichtshof hat damit den Weg bestätigt, den die Wiener Stadtregierung noch unter Rot-Grün eingeschlagen hat. Geldleistungen stärken Armutsbetroffene in ihrer Selbstbestimmung, während Sachleistungen entmündigend wirken”, so Pühringer.
Darüber hinaus hat der VfGH entschieden, dass bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen wie Mietbeihilfen und weitere Zuschläge, die das Gesamtvolumen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes überschritten hatten, verfassungskonform sind. Damit können armutsbetroffene Menschen in Wien noch umfassender unterstützt werden. Die Stadtregierung muss Wiener:innen in der derzeitigen Krisensituation mit Rekordinflation rasch und nachhaltiger helfen und den vollen, finanziellen Rahmen ausschöpfen, der vom Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgegeben wird. Die Mietbeihilfe muss erhöht werden und es braucht vor allem angesichts der hohen Energiekosten einen Zuschlag für gestiegene Energiekosten sowie eine zusätzliche Unterstützung für Alleinerziehende, die Mindestsicherung beziehen, denn jene sind besonders von Armut betroffen”, sagt Viktoria Spielmann, Sozialsprecherin der Grünen Wien.
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