AK half Küchenhilfe mit Behinderung, die gekündigt wurde und dadurch Unterkunft verlor

AK Beratungszentrum Donaustadt erkämpfte 2.700 Euro Nachzahlung und setzt sich für Entschädigung ein

Gerade die Arbeitgeber aus Hotellerie und Gastgewerbe klagen besonders lautstark darüber, kein Personal zu finden. Was sie dabei verschweigen, sind die Gründe dafür: „Diese Branche findet sich seit Jahren auf Platz 1 bei den persönlichen Beratungen in der AK Wien, weil es regelmäßig große Probleme mit Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen gibt“, erklärt AK Arbeitsrechtsexpertin und Leiterin des Beratungszentrums Donaustadt, Jasmin Haindl. Das zeigt auch der Fall von Herrn N.

Herr N. arbeitete als Küchenhilfskraft in einem Hotel in Wien Donaustadt. Da er aus einem EU-Staat extra zum Arbeiten nach Österreich gekommen war, wurde ihm vom Arbeitgeber ein Hotelzimmer als Unterkunft zur Verfügung gestellt. Obwohl niemand an seiner Arbeit etwas auszusetzen hatte, wurde Herr N. von einem Tag auf den anderen gekündigt und sofort dienstfrei gestellt. Als ob das nicht schon schlimm genug gewesen wäre, wurde ihm auch noch mitgeteilt, dass er noch am selben Tag die Unterkunft räumen muss. Herr N. war damit plötzlich obdachlos.  Glücklicherweise konnte er kurzfristig bei jemandem in seinem Freundeskreis unterkommen. Herr N. wandte sich verzweifelt an das AK Beratungszentrum Donaustadt. Dort stellten die Arbeitsrechtsexpert:innen fest, dass auch die Kündigungsfrist falsch berechnet wurde. Durch die Intervention des Beratungszentrums Donaustadt bekam Herr N. 2.700 Euro nachgezahlt.

Jasmin Haindl: „Darüber hinaus führt die AK gerade ein Verfahren, um eine weitere Entschädigung für Herrn N. zu erkämpfen, da er an einer Erkrankung leidet, die ihn zu einem sogenannten begünstigen Behinderten macht. Für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sieht der Gesetzgeber einen besonderen Kündigungsschutz vor, der hier nicht eingehalten wurde.“

Außerdem rät AK Arbeitsrechtsexpertin Haindl: „Wenn Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit Ihnen beendet, lassen Sie sich von der AK beraten. Wir prüfen Ihre Abrechnung und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die AK Wien ist, neben der Zentrale im 4. Bezirk, mit vier Beratungszentren in Donaustadt, Floridsdorf, Ottakring und Liesing immer in der Nähe der Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Weitere Informationen zu den Standorten finden Sie hier: https://wien.arbeiterkammer.at/kontakt

Arbeiterkammer Wien
Kommunikation
Alexa Jirez
Mobil: +43 664 614 50 75
alexa.jirez@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender