
23. Wiener Landtag (1)
Der 23. Wiener Landtag hat heute, Mittwoch, mit einer Mitteilung von Landtagspräsident Ernst Woller zum elektronischen Schriftverkehr begonnen. Im Landtag vom 27. Juni 2019 wurde der elektronische Schriftverkehr, unter anderem für Ausschüsse und Abstimmungen, beschlossen. Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind erfüllt. Somit startet der Echtbetrieb in den Landtag-Sitzungen ab September 2023.
Anschließend fand, wie gewohnt, die Fragestunde statt.
FRAGESTUNDE
In der ersten Anfrage thematisierte LAbg. Katharina Weninger, BA (SPÖ) das Ende 2022 eröffnete fünfte Frauenhaus. Weninger erkundigte sich bei Landeshauptmann-Stellvertreterin und Frauenstadträtin Kathrin Gaál (SPÖ), welche damit verbundenen Maßnahmen zu einem weiteren Ausbau des Schutzes der Wienerinnen vor Gewalt getroffen wurden. In Vertretung von Stadträtin Gaál antwortete Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ), dass Gewalt an Frauen absolut inakzeptabel sei. Die Stadt Wien setze auf ein engmaschiges Beratungs- und Betreuungsnetz. Mit Eröffnung des fünften Frauenhauses wurden 53 zusätzliche Plätze geschaffen. Insgesamt stehen damit insgesamt 228 Plätze für Frauen und Kinder zur Verfügung. In Kooperation mit dem AMS bekommen Frauen zusätzlich auch Hilfe beim Wiedereinstieg in den Job. Denn nur mit eigenem Einkommen könnte ein selbstbestimmtes Leben erfolgen. Mit Kampagnen wie etwa dem K.O.-Tropfen Informationsschwerpunkt sensibilisiere die Stadt eine breite Öffentlichkeit für diese und ähnliche Gefahren. Der 24-Stunden Frauennotruf sei eine weitere niederschwellige Maßnahme. Bei Gewalt gegen Frauen gehe es oft um Leben und Tod. Im vergangenen Jahr wurden in Österreich 28 Femizide begangen. Dies sei eine unglaubliche Tragödie. Das Thema müsse jeden Tag an der Tagesordnung stehen und gehe „uns alle an“. Gewaltschutz sei jedoch nur die Spitze des Eisbergs, die Gesellschaft müsse sich in allen Bereichen zu Gleichberechtigung bekennen. Cyber-Gewalt ist eine weitere enorme Bedrohung für Frauen. Die Stadt habe darauf mit der im Jahr 2021 gegründeten Kompetenzstelle Cybergwalt reagiert. Hier können sich betroffene Mädchen und Frauen an entsprechende Stellen wie etwa dem 24-Stunden wenden und werden zusätzlich von IT-Sicherheitsspezialist*innen beraten.
Die zweite Anfrage betraf die Mindestsicherung und war von LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) an Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gerichtet. Seidl fragte, wie das Land Wien bei Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft deren Vermögensverhältnisse in den jeweiligen Herkunftsländern überprüft. Hacker betonte, dass die Stadt, in einer Zeit in der unter anderem Mietpreise und Lebenskosten außergewöhnlich steigen und die Bundesregierung nicht eingreife, verantwortungsvolle Maßnahmen setze. Die Stadt habe zahlreichen Unterstützungen wie etwa den Wiener Energiebonus 2022/23 für die Menschen – allerdings ohne Zustimmung der FPÖ – beschlossen. Wien unterstütze alle Menschen die armutsgefährdet sind. Die Stadt sei nach der Verfassung verpflichtet Armut zu verhindern. 926 Staatenlose würden derzeit eine Mindestsicherung beziehen. Die Entscheidung dafür hätte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl getroffen. Das Bundesgesetz wurde unter einem FPÖ-Innenminister beschlossen. Die Stadt Wien halte sich an Bundesgesetze und die Verfassung und lasse armutsgefährdete Menschen nicht im Stich.
LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) erkundigte sich in der dritten Anfrage bei Landeshauptmann-Stellvertreterin und Frauenstadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) nach der durchschnittlichen Dauer von der Antragstellung auf Gewährung einer Allgemeinen Wohnbeihilfe bis zur Ausstellung des Bescheides. In Vertretung von Stadträtin Gaál erklärte Personalstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ), dass die Stadt Wien mit dem sozialen Wohnbau wesentlich zu einer lebenswerten und leistbaren Stadt beitrage. Weitere Unterstützungen seien zudem auch die Wohn- und Mietbeihilfe. Derzeit betrage die Bearbeitungsdauer von Erstanträgen rund zehn Wochen. Dies ergebe sich in erster Linie durch die Zunahme der Anträge um rund 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Auch hier leiste die Stadt alles, um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen. Wenn bereits ein positiver Bescheid vorhanden ist, erfolge die Bearbeitung innerhalb einer Woche. (Forts.) bon
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