
Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer zur Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit
„Mit der umfassenden Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für den gesamten gemeinnützigen Bereich setzen wir als Bundesregierung einen enorm wichtigen Schritt, der auch für den Kunst- und Kulturbereich klare Verbesserungen bringen wird“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute zum Begutachtungsstart des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes. „Für Kulturvereine in ganz Österreich wird der Weg zur Spendenabsetzbarkeit mit diesem Paket deutlich erleichtert. Ich gehe davon aus, dass es ab 2024 eine Vielzahl an neuen Möglichkeiten für willige Spenderinnen und Spender im Kulturbereich geben wird und dass sich das Spendenaufkommen damit deutlich erhöhen wird. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass die öffentliche Finanzierung von Kunst und Kultur in Österreich unabhängig davon selbstverständlich außer Frage steht.“
„Ganz besonders freue ich mich, dass es künftig für Freiwillige ein einkommenssteuerfreies Freiwilligenpauschale geben wird“, so Mayer weiter. „So können zum Beispiel Chorleiter, Kapellmeister oder Wissensvermittler im kulturellen und künstlerischen Bereich ab dem kommenden Jahr unkompliziert Aufwandsentschädigungen erhalten. Das ist eine wichtige Anerkennung für das Engagement dieser Personen, die ein unersetzlicher Tragpfeiler unseres Kulturlandes sind.“
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
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