Bei Jagd angeschossen und schwer verletzt – kein Einzelfall

Gestern, 26.11., schoss im Bezirk Leibnitz, Steiermark, ein 30-jähriger Jäger einem 24-jährigen Kollegen in Brust und Gesicht, als er eine Waldschnepfe erschießen wollte

DAS VOLKSBEGEHREN „FÜR EIN BUNDESJAGDGESETZ“ WEIST DARAUF HIN, DASS DIES LEIDER BEI WEITEM KEIN EINZELFALL IST. EINE URSACHE IST, DASS ZU VIELE TIERARTEN JAGDBAR SIND, FÜR DEREN BEJAGUNG ES KEINE ÖKOLOGISCHE RECHTFERTIGUNG GIBT. EINE ÖKOLOGIEBASIERTE LISTE DER JAGDBAREN ARTEN WÜRDE VOR ALLEM DIE JAGD AUF VÖGEL UND ANDERE KLEINTIERE STARK REDUZIEREN UND DAMIT AUCH DIE ZAHL DER DAMIT VERBUNDENEN JAGDUNFÄLLE. 

Einige Beispiele aus der jüngeren Zeit:

* 4.11.2023: In Eggerding (Bezirk Schärding) trifft ein Jäger bei der Hasenjagd einen Kollegen, der verletzt ins Krankenhaus geflogen werden muss.
* 12.11.2022: Im Weinviertel wird bei einer Wildschweinjagd ein 47-jähriger Jäger von einem seiner Kollegen angeschossen und erleidet schwere Verletzungen im Beckenbereich.
* 22.10.2022: In Ilztal (Bezirk Weiz) wird ein 34-Jähriger bei einer Treibjagd auf Hasen am Kopf getroffen und im Bereich des Auges verletzt. Er muss mit dem Hubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden.

* 21.9.2022: Bei einer Jagd auf Enten im Bezirk Eferding trifft ein Jäger einen anderen am Auge. 

Initiative für ein Bundesjagdgesetz
Clemens Purtscher
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