Anzeige: Schweinezucht in Weiz bietet keinen physisch angenehmen Liegebereich
Bereits dritte Anzeige, weil Schweinebetriebe Punkt 2.1 der Anlage 5 der 1. THVO nicht einhalten, der seit Sommer 2022 einen physisch angenehmen Liegebereich fordert
Punkt 2.1 in der Anlage 5 der 1. Tierhaltungsverordnung besagt seit Sommer 2022 wörtlich: „Buchten müssen so gebaut sein, dass die Schweine Zugang zu einem physisch angenehmen Liegebereich haben, der sauber ist und so viel Platz bietet, dass alle Schweine gleichzeitig liegen können.“ Man möchte meinen, diese Vorgabe ist eindeutig und!-->!-->!-->…