
Singer: Mietpreisdeckel sorgt für Entlastung, Kalkulierbarkeit und Sicherheit
Mieterhöhungen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 werden mit maximal fünf Prozent begrenzt – Ab 2027 neues System der Valorisierung für mehr Planbarkeit für Mieterinnen und Mieter
„Der von den Regierungsparteien Volkspartei und Grünen auf den Weg gebrachte Mietpreisdeckel sorgt für Entlastung, Kalkulierbarkeit und somit für Sicherheit bei den Mieterinnen und Mietern“, betont ÖVP-Wohnbausprecher Johann Singer anlässlich des heutigen Beschlusses zum 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (3. MILG) im Nationalrat. Die Koalition verfolge dabei folgende essenzielle Ziele, so Singer: „Die Entlastung von Betroffenen in den nächsten drei Jahren, indem Mieterhöhungen für Richtwertwohnungen, Kategoriewohnungen, ausfinanzierte Genossenschaftswohnungen, die Beiträge für Erhaltung in allen Genossenschaftswohnungen und die meisten Gemeindewohnungen auf maximal fünf Prozent begrenzt werden. Und außerdem die Erhöhung der Planbarkeit für Mieterinnen und Mieter auch darüber hinaus durch das ab 2027 eingeführte neue System der Valorisierung. Dann soll es nur eine Mieterhöhung jährlich geben, die in Höhe des Mittelwertes der drei vorherigen Jahre ausfällt. Wenn die Inflation dann fünf Prozent übersteigt, ist der darüberliegende Teil nur zur Hälfte von den Mieterinnen und Mietern zu tragen.“
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