Länderkammer: „Wohnschirm“ und Schulstarthilfe werden noch einmal um drei Jahre verlängert

Novelle zum Bundespflegegeld bringt erweiterte Qualitätskontrollen und eine verbesserte Datenlage

Um Haushalte, die mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten sind, vor einer Delogierung zu bewahren, hat die Regierung eine Novelle zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz vorgelegt, die nach dem Beschluss im Nationalrat nun heute auch den Bundesrat passiert hat. Alle Fraktionen sprachen sich damit nicht nur für die Verlängerung des sogenannten „Wohnschirms“ aus, sondern auch für die Fortführung der Schulstarthilfe für Sozialhaushalte. Für beide Leistungen sind für die Jahre 2027, 2028 und 2029 jeweils 28 Mio. Ꞓ bzw. 15 Mio. Ꞓ budgetiert.

Der „Wohnschirm“ sei eine sinnvolle Maßnahme, sollte aber nur österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zustehen, bemängelte die FPÖ, die den Beschluss aber dennoch mittrug. Die Grünen thematisierten die Abschaffung der geringfügigen Zuverdienstmöglichkeit zum Arbeitslosengeld und forderten erneut eine „faire und realitätsnahe“ Regelung. Ein von ihnen im Laufe der Sitzung eingebrachter Entschließungsantrag in dieser Frage fand keine Mehrheit.

Ebenfalls von allen Parteien unterstützt wurde die Anpassung des Bundespflegegeldgesetzes, die unter anderem eine Erweiterung der Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege und legistische Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus bringt. Ein von den Freiheitlichen vorgelegte Entschließungsantrag, in dem die Ministerin ersucht wird, eine unverzügliche externe Evaluierung sowie eine interne Prüfung der Begutachtungspraxis der PVA in Auftrag zu geben, wurde abgelehnt. In diesem Zusammenhang kündigte Sozialministerin Korinna Schumann an, dass sie die Kritik sehr ernst nehme und intensiv an Verbesserungen arbeite. Als erster Schritt sei geplant, dass bei den Begutachtungsverfahren Vertrauenspersonen hinzugezogen werden können.

ÖVP UND SPÖ: ZIELGERICHTETES PROGRAMM ZUR VERHINDERUNG VON WOHNUNGSLOSIGKEIT UND ZUR SICHERSTELLUNG VON BILDUNGSCHANCEN

Mit dem vorliegenden Gesetz leiste der Bund einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen ihre täglichen Ausgaben besser bewältigen können, zeigte sich Sandro Beer (SPÖ/W) überzeugt. Ein zentraler Bestandteil sei dabei der „Wohnschirm“, der eine zielgerichtete Unterstützung der Betroffenen ermögliche und Wohnungsnot vermeiden soll. Dies sei nicht nur aus sozialen Gründen relevant, weil menschliches Leid verhindert werde, sondern auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer und der Wirtschaftsuniversität würde alleine eine Delogierung dem Staat zwischen 30.000 Ꞓ und 50.000 Ꞓ kosten. Seit März 2022 konnte fast 40.000 Personen geholfen werden, zeigte Beer auf. Es sei daher richtig, dass der „Wohnschirm“, aber auch der Schulstartfonds verlängert werden, schloss sich seine Fraktionskollegin Bernadette Kerschler (SPÖ/St) den Argumenten an. Die Regierung mache damit deutlich, dass sie für Zusammenhalt sowie Armutsverhinderung stehe und Menschen, die sich in Notsituationen befinden, auffange, hob Bundesrätin Verena Schweiger (SPÖ/W) hervor.

Die Stärke einer Gesellschaft zeige sich daran, wie sie mit den Schwächsten umgehe, unterstrich Bundesrätin Johanna Miesenberger (ÖVP/O). Es sei Aufgabe der Politik, all jenen zu helfen, die unverschuldet in soziale Notsituationen geraten seien und oft kurzfristig nicht mehr herauskommen würden. Mit den heute zur Debatte stehenden Maßnahmen werde genau das getan, weil sie rasch und gezielt bei den wirklich Bedürftigen ankommen. So habe sich etwa gezeigt, dass der „Wohnschirm“ gut wirke, merkte Miesenberger an, denn damit konnten etwa sehr vielen Alleinerziehenden geholfen werden. Sehr positiv sei zudem, dass auch das Schulstartgeld für armutsgefährdete Haushalte fortgeführt werde. Ihre Fraktionskollegin Barbara Prügl (ÖVP/O) strich die präventive Wirkung des „Wohnschirms“ heraus, weil damit zahlreiche negative Folgewirkungen vermieden werden könnten. Ohne diese Maßnahme wären in den letzten Jahren über 13.000 Kinder von Wohnungsverlust betroffen gewesen. Als Gründe für die Befristung der Maßnahmen führte sie ins Treffen, dass vor allem in finanziell schwierigen Zeiten Förderungen regelmäßig evaluiert und auf ihre Treffsicherheit überprüft werden müssten.

FPÖ KRITISIERT SOZIALLEISTUNGEN FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE

Eine Verlängerung des „Wohnschirms“ sei sinnvoll, urteilte Markus Steinmaurer (FPÖ/O), diese Maßnahme sollte aber vorrangig den österreichischen Familien zugutekommen. Mittlerweile würde aber ein großer Anteil der Sozialleistungen an ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gehen. Kritik übte er auch an den geplanten Kürzungen beim Familienbonus, der auf eine Forderung der Freiheitlichen zurückgehe und als eine Unterstützung für die „arbeitenden Familien“ konzipiert worden sei. Generell forderte er die Regierung auf, „endlich aktiv“ zu werden, da die Mieten noch immer viel zu hoch seien und das tägliche Leben oft nicht mehr leistbar sei. Nikolas Amhof (FPÖ/W) hielt es für unverständlich, dass der „Wohnschirm“ auf einem Plakat mit einem Bild von einer Frau mit Kopftuch beworben werde. Er hoffe, dass das nicht die Zukunftsvision für die Entwicklung von Wien sein solle. Es sei aber schon jetzt klar, dass die Wienerinnen und Wiener aufgrund des starken Zuzugs in die Bundeshauptstadt große Probleme bei der Wohnungssuche hätten. Dies führe dazu, dass die „arbeitende Wiener Bevölkerung die Mieten für die Asylanten“ mitzahlen müsse. Zudem müssten die Österreicherinnen und Österreicher mindestens sechs Jahre auf eine Gemeindewohnung warten. Ein weiteres Problem bestehe auch darin, dass die Entwicklung der Löhne nicht mit den Steigerungen bei den Wohnkosten mithalten könne.

GRÜNE ÜBEN KRITIK AN GEPLANTEN KÜRZUNGEN BEI DEN EINKOMMENSSCHWACHEN HAUSHALTEN UND AN DER ZUVERDIENSTREGELUNG ZUM ARBEITSLOSENGELD

Die heutige Novelle baue auf dem unter dem ehemaligen Minister Rauch eingeführten „Wohnschirm“ auf, durch dessen Maßnahmen tausende Menschen vor Wohnungslosigkeit bewahrt und zahlreichen obdachlosen Personen eigene Wohnungen zur Verfügung gestellt worden seien, unterstrich Elisabeth Kittl (Grüne/W). Schade sei jedoch, dass es nun nicht mehr möglich sein werde, eine Unterstützung bei der Bezahlung von Energiekosten zu erhalten. Für wichtig erachtete sie die Fortführung der Schulpakete, von der bislang mehr als 50.000 Kinder aus armutsbetroffenen Haushalten profitiert hätten. Ihre Fraktion hätte sich jedoch gewünscht, diese Maßnahmen ohne Befristung zu beschließen. Was das künftige Doppelbudget betreffe, so beklagte Kittl, dass bei den Bezieherinnen und Beziehern von kleineren Einkommen stark eingegriffen werde. Alle jene Personen, die weniger als 2.500 Ꞓ im Monat verdienen, sollen nämlich in Hinkunft durch höhere Arbeitslosenversicherungsbeiträge mit rund 500 Ꞓ pro Jahr zur Kassa gebeten werden. Keinen Beitrag hingegen müssten die Millionen- und Milliardenerben leisten, kritisierte Kittl mit Nachdruck. Einmal mehr forderte sie zudem im Namen ihrer Fraktion weitere Ausnahmen vom geringfügigen Zuverdienstverbot für Arbeitslose, wobei dies ihrer Einschätzung nach insbesondere für den Kunst- und Kulturbereich sowie den Pflegesektor wichtig wäre. Im Sinne „einer fairen und realitätsnahen Regelung“ brachte Kittl auch einen Entschließungsantrag ein, der jedoch keine Mehrheit fand.

SCHUMANN: „WOHNSCHIRM“ VERHINDERT WOHNUNGSLOSIGKEIT UND ENERGIEABSCHALTUNG

Sozialministerin Korinna Schumann machte darauf aufmerksam, dass der „Wohnschirm“ ursprünglich 2026 ausgelaufen wäre. Sie sei daher sehr froh darüber, dass in einer sehr schwierigen budgetären Lage eine Verlängerung der Maßnahme sichergestellt werden konnte. „Damit verhindern wir Wohnungslosigkeit und Energieabschaltung“, bekräftigte sie. Auch die Aktionen „Schulstart klar“ und „Schulstart plus“ könnten fortgeführt werden, wodurch Kinder aus armutsbetroffenen Familien zwei Mal 150 Ꞓ pro Jahr in Form von Gutscheinen erhalten. Im vergangenen Jahr seien die Gutscheine zu über 90 % eingelöst worden, berichtete sie. Die Ministerin nutzte zudem die Debatte, um auf den geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende hinzuweisen, der mit 35 Mio. Ꞓ dotiert sein soll. Bezüglich der Kritik der Grünen am Doppelbudget entgegnete die Ministerin, dass es sich um einen sehr ausgewogenen Haushaltsentwurf handle, bei dem die „breiten Schultern“ mehr als 50 % der Belastungen tragen werden.

BUNDESPFLEGEGELDGESETZ: VERBESSERUNGEN IN DEN BEREICHEN QUALITÄTSSICHERUNG UND DATENLAGE

Bei der anschließenden Debatte über die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ging Bundesrätin Gabriele Kolar (SPÖ/St) auf die Schwerpunkte des Entwurfs näher ein. Die Anpassungen würden ihrer Meinung nach mehr Klarheit beim Angehörigenbonus bringen, die Qualitätssicherung stärken und die Datengrundlage verbessern. Da Pflegetätigkeiten noch immer überwiegend von Frauen erbracht werden, brauche es aber noch zusätzliche Maßnahmen, um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Eine Lanze brach sie für die vielen 24-Stunden-Betreuerinnen, die aus dem Ausland kommen, ihre eigenen Familien verlassen und in Österreich unter schwierigsten Bedingungen ältere Menschen versorgen würden. Claudia Arpa (SPÖ/K) hob insbesondere die Bedeutung von niederschwelligen Versorgungsangeboten hervor, wie sie etwa in Kärnten in Form der Pflegenahversorgung umgesetzt werde. Diese kostenlose Maßnahme werde bereits von über 100 Gemeinden in Anspruch genommen und funktioniere sehr gut. Als ehemaliger Sporttrainer sei ihm die Prävention sehr wichtig, betonte Manfred Mertel (SPÖ/K), es sollten daher die Angebote für Kraft- und Ausdauertraining, aber auch für das Gedächtnistraining für ältere Menschen weiter ausgebaut werden.

Franz Ebner (ÖVP/O) begrüßte die Adaptierungen in den Bereichen Qualitätssicherung und Datenerfassung. Was den seit 2023 bestehenden Angehörigenbonus angehe, so betrage dieser 134 Ꞓ im Monat, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Bisher konnten 16.000 Menschen davon profitieren. In Österreich würden noch immer rund 80 % der Seniorinnen und Senioren von ihren eigenen Angehörigen betreut, wobei 50 % der pflegenden Personen bereits selbst in Pension seien. Eine gute Datengrundlage sei Voraussetzung dafür, dass Pflege gut organisiert und auf Probleme schnell reagiert werden könne, meinte Ernest Schwindsackl (ÖVP/St). Froh zeigte er sich über die klare Regelung des Angehörigenbonus sowie die damit zusammenhängenden Anspruchsvoraussetzungen. Außerdem werde die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausdrücklich dazu ermächtigt, die zuständigen Entscheidungsträger zu informieren, sobald eine Gefahr einer Unterversorgung drohe.

FPÖ FORDERT PFLEGESCHECK UND PENSIONSRECHTLICHE ABSICHERUNG FÜR PFLEGENDE ANGEHÖRIGE

Ohne den Einsatz der pflegenden Angehörigen würde das System zusammenbrechen, warnte Irene Partl (FPÖ/T), die die Novelle als unzureichend einstufte. Auch wenn sie einige technische Klarstellungen enthalte, so handle es sich dabei sicher nicht um einen „großen Wurf“. Notwendig wären echte Fortschritte, wie etwa eine umfassende finanzielle Absicherung der in der häuslichen Pflege tätigen Personen. Es sollte vor allem die Arbeit jener Frauen anerkannt werden, die im Sinne ihrer Angehörigen ihre Arbeitszeit reduzieren, beruflich zurückstecken, ihre eigene Gesundheit gefährden und dann noch mit geringeren Pensionen rechnen müssen. Derzeit würden nur 16.000 Personen einen Angehörigenbonus erhalten, obwohl über 800.000 Menschen zu Hause gepflegt werden, zeigte Partl kritisch auf. Die Unterstützungsleistung müsse daher deutlich ausgeweitet und erhöht werden. Ebenso wie ihr Fraktionskollege Thomas Karacsony (FPÖ/B) plädierte sie daher für die Einführung eines Pflegescheck-Systems sowie für eine klare pensionsrechtliche Absicherung. Da jede Maßnahme besser als ein Stillstand sei, werde die FPÖ die Novelle unterstützen. Dennoch müsse klar gesagt werden, dass sie bei Weitem nicht ausreiche, urteilte auch Karacsony. Man könnte sich etwa ein Beispiel am Burgenland nehmen, wo unter freiheitlicher Regierungsbeteiligung die Anstellung der pflegenden Angehörigen ermöglicht worden sei. Dringenden Handlungsbedarf sah er bei der Begutachtungspraxis, die immer wieder Anlass für Kritik gebe. Immer wieder würden Betroffene erleben, dass der tatsächliche Pflegebedarf nicht anerkannt werde. Sie seien dann gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten, um zu ihrem Recht zu kommen, beklagte Karacsony, der dazu auch einen Entschließungsantrag einbrachte.

Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) sprach ebenfalls die massiven Probleme bei Begutachtungen durch die PVA an, die von einer durch das Institut Foresight durchgeführten Studie bestätigt worden seien. Da es ein faires, transparentes und respektvolles Verfahren brauche, werde sie dem Antrag der FPÖ zustimmen. Im Vordergrund müsse dabei eine strukturelle Neuaufstellung des gesamten Begutachtungswesens stehen. Da auch allen klar sei, wie wichtig die Prävention sei, verstehe sie nicht, warum nun bei den Kuraufenthalten und Vorsorgeprogrammen eingespart werden soll. Dies sei genau die falsche Richtung, beklagte Hauschildt-Buschberger.

SCHUMANN: PFLEGEENTWICKLUNGSKOMMISSION WIRD SICH DEN ZAHLREICHEN HERAUSFORDERUNGEN WIDMEN

Sowohl die in der Pflege tätigen Arbeitskräfte als auch die pflegenden Angehörige seien die zentralen Stützpfeiler eines Systems, in dem es große Herausforderungen gebe, konstatierte Sozialministerin Korinna Schumann. Neben der demographischen Entwicklung stehe man auch vor dem Problem, dass über 400.000 Personen unter einer Doppelbelastung leiden würden, also sowohl arbeiten als auch pflegen müssten. Da es in Zukunft nicht leichter werde, müssten alle Kräfte gebündelt und voneinander gelernt werden. Ein wichtiges Gremium zum Austausch darüber werde die Pflegeentwicklungskommission darstellen, die „bereits mit Leben erfüllt“ worden sei. Das grundlegende Ziel müsse es sein, die Menschen länger gesund zu halten, um Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden. Aus diesem Grund setze ihr Ressort verstärkt auf Prävention, wie z.B. auf die Einrichtung von Primärversorgungseinheiten für nicht-ärztliche Berufe. Bezüglich der Begutachtungspraxis durch die PVA räumte Schumann ein, dass sie die Kritik sehr ernst nehme und Verbesserungen sowie mehr Transparenz anstrebe. (Fortsetzung Bundesrat) sue

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.

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