Bundesrat bestätigt Verlängerung der Strompreisbremse bis 2024

Erneuerbaren-Förderpauschale bleibt ausgesetzt, Zweckzuschuss an Länder für Heizungsumstieg, EU-Emissionshandelsrichtlinie wird umgesetzt

Um den hohen Strompreisen und der Inflation auch im Jahr 2024 entgegenzuwirken, passierten heute die Verlängerung der Strompreisbremse und das Aussetzen der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags den Bundesrat.

Ebenso befürworteten die Bundesrät:innen die nationale Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie und des EU-CO2-Grenzausgleichs. Weiters wird es für die Jahre 2024 und 2025 einen Zweckzuschuss an die Bundesländer für die Förderung des Tausches bestehender Heizungsanlagen und thermischer Sanierungen geben.

Für den Straßenbahnausbau in Graz gab es Zustimmung für einen Zweckzuschuss des Bundes in der Höhe von 38,165 Mio. €. Zudem passierten den Bundesrat Verwaltungsvereinfachungen im Kraftfahrlinienverkehr sowie eine Änderung des Klimabonusgesetzes, was Verbesserungen bei der Auszahlung des Klimabonus bringen soll.

Mit 1. Jänner 2024 geht der Vorsitz der Länderkammer an Niederösterreich. Neue Bundesratspräsidentin wird Margit Göll (ÖVP/N). Sie löst Claudia Arpa (SPÖ/K) ab. Am Ende der heutigen Sitzung bekam Göll durch ein einstimmiges Votum zwei Vizepräsidenten zur Seite gestellt. Göll wird gemeinsam mit Dominik Reisinger (SPÖ/O) und Franz Ebner (ÖVP/O) in der ersten Jahreshälfte 2024 das Präsidium des Bundesrates bilden.

STROMPREISBREMSE WIRD BIS 2024 VERLÄNGERT

Um den inflationsdämpfenden Effekt angesichts anhaltender überdurchschnittlicher Inflationsraten fortzuführen, werden der Stromkostenzuschuss, der Stromkostenergänzungszuschuss und der Netzkostenzuschuss um sechs Monate verlängert. Dafür gab der Bundesrat heute mehrheitlich seine Zustimmung. Bei Bedarf kann die Energieministerin im Einvernehmen mit dem Finanzminister den Stromkostenergänzungs- und den Netzkostenzuschuss durch Verordnung sowohl zeitlich als auch in der Höhe anpassen.

Michael Bernard (FPÖ/N) sprach von einer “Scheinlösung”, da die Ursachen für die hohen Energiepreise nicht “an der Wurzel gepackt” würden. Die Bundesregierung habe im Bereich der Energiewirtschaft versagt, da die Bevölkerung durch die inflationsgetriebenen Preise in die Armut getrieben würde. Gleichzeitig komme es zu hohen Dividenden und Gewinnausschüttungen der Energiekonzerne.

Für Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W) ist die Verlängerung der Strompreisbremse ein “populistischer Trick”, der im Wahljahr 2024 verlängert werde. Diese sehe zwar für die Konsument:innen auf ersten Blick gut aus, die Steuerzahler:innen würden sich den Zuschuss aber selbst bezahlen, der großteils an die Landesenergieversorger gehe.

Dem widersprach Isabella Kaltenegger (ÖVP/St). Die Strompreisbremse wirke inflationsdämpfend und schaffe Anreize zum Energiesparen. Es handle sich um einen “unbürokratischen Zuschuss”, der von den Energieanbietern automatisch berücksichtigt werde.

Die SPÖ stimme der Verlängerung zu, “da es den Menschen zugute kommt”, unterstrich Bettina Lancaster (SPÖ/O). Um die Kostensteigerungen zu dämpfen, wären für die SPÖ-Mandatarin jedoch Eingriffe in den Markt besser gewesen.

Bei der Strompreisbremse handle es sich um einen “sozialpolitischen Meilenstein”, der eine Grundversorgung mit leistbarem Strom bedeute, unterstrich Adi Gross (Grüne/V). Es handle sich nicht um einen Einmalzuschuss, sondern um eine strukturelle Entlastungsmaßnahme.

EU-EMISSIONSHANDELSRICHTLINIE UND EU-CO2-GRENZAUSGLEICH WIRD UMGESETZT

Der EU-Mechanismus CBAM normiert einen CO2-Grenzausgleich für die Einfuhr bestimmter Waren aus Drittländern mit CO2-intensiven Industrien. Per Initiativantrag haben ÖVP und Grüne die nationalen Bestimmungen zum Vollzug der CBAM-Verordnung auf den Weg gebracht. Der Antrag wurde mit Mehrheit vom Bundesrat angenommen. Wesentliches Ziel ist es, das so genannte Carbon-Leakage zu verhindern, damit Produktionen nicht in Länder verlagert wird, in denen die Klimaschutzmaßnahmen weniger ambitioniert sind. Die Implementierung von CBAM beginnt mit einer Übergangsphase mit Meldepflichten und ab 2026 beginnt die CO2-Bepreisungsphase. Außerdem wird das Emissionszertifikategesetz novelliert und so die revidierte EU-Emissionshandelsrichtlinie umgesetzt. Angepasst wird damit unter anderem der Reduktionspfad für den EU-Emissionshandel (ETS) im Einklang mit dem EU-Emissions-Reduktionsziel für 2030 von minus 55 % im Verhältnis zu 1990. Zusätzlich zum EU-Handelssystem für Emissionszertifikate ETS-1 soll ein zweites Emissionshandelssystem ETS-2 für Emissionen von Gebäuden, des Straßenverkehrs sowie weiterer Sektoren eingeführt werden.

Die Regelung sei sowohl gut für die Wettbewerbsfähigkeit Europas als auch für den Klimaschutz, betonte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Damit werde sichergestellt, dass diejenigen den Vorteil erhalten, die sich in Richtung des Klimaschutzes bewegen.

Die stufenweise Einführung von CBAM befürwortete Christian Buchmann (ÖVP/St), kritisierte aber die angekündigte Nachschärfung auf europäischer Ebene mittels delegierter Rechtsakte. Die Emissionszertifikate-Regelung hätte nur einen Kosten- und Teuerungs- aber keinen Lenkungseffekt für private Personen, kritisierte Michael Wanner (SPÖ/S) und forderte vielmehr Anreize für Vermieter:innen und Energieunternehmen, um aus fossilen Energien auszusteigen.

Eine massive Teuerungswelle ab 2027 ortete Michael Bernard (FPÖ/NÖ) und kritisierte zudem die vorgesehenen Mittel für den internationalen Klimaschutz. Es werde das “Geld beim Fenster raus geworfen”, während sich die eigene Bevölkerung wegen der “Misswirtschaft” der Bundesregierung in die “Armutsfalle begibt”, meinte er. Als “genial” befand Adi Gross (Grüne/V) die CBAM-Regelungen, da Importeure einerseits Zertifikate im Ausmaß des CO2-Fußabdrucks kaufen müssten und gleichzeitig ein wirksamer Schutz für die europäischen Industrien geschaffen werde. Die sehr kurzfristige Vorlage der Regelung über einen Antrag kritisierte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS/W), zeigte aber inhaltlich seine Zustimmung.

50 MIO. € ZWECKZUSCHUSS AN LÄNDER FÜR HEIZUNGSUMSTIEG

Für die Jahre 2024 und 2025 wird es für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und die Förderung thermischer Sanierungen einen Zweckzuschuss an die Länder im Ausmaß von maximal 50 Mio. € geben. Das dementsprechende Heizungsumstiegs-Zweckzuschussgesetz passierte heute mehrheitlich den Bundesrat. Die Länder sollen damit zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors beizutragen.

“Die Einstellung, dass fossile Energie böse ist”, sei falsch und abzulehnen, hielt Markus Steinmaurer (FPÖ/O) fest. Durch den jahrelangen günstigen Zugang zu Gas und Öl habe die heimische Wirtschaft Wettbewerbsvorteile genossen. Der FPÖ-Mandatar vermutete durch den Heizungstausch eine Erhöhung der Betriebskosten, die an Mieter:innen weiterverrechnet würden. Durch die hohe Inflation habe zudem nicht jede Familie die Möglichkeit, zusätzliche Investitionen zu tätigen.

Laut Isabella Kaltenegger (ÖVP/St) heizen noch rund 1,4 Mio. Haushalte in Österreich mit Gas und Öl, weshalb ein Erreichen der Klimaziele nur durch das Einleiten einer “Wärme-Wende” zu erreichen sei. Einkommensschwache Haushalte würden sogar 100 % der Kosten ersetzt bekommen, hielt Kaltenegger Richtung FPÖ fest.

Bettina Lancaster (SPÖ/O) sprach von einer “Investition in die Zukunft”. Es sei gelungen, das Förderinstrument sozial gerecht auszugestalten, was für die SPÖ “oberste Priorität” habe. Lancaster kritisierte, dass der Zweckzuschuss nur für die kommenden beiden Jahre gelte. Hier brauche es mehr Planbarkeit und Verlässlichkeit.

Adi Gross (Grüne/V) zeigte sich über “nie da gewesene Förderhöhen” erfreut. Den Ländern werde damit “massiv unter die Arme gegriffen”, was die Nachfrage noch einmal erhöhen werde. Dem schloss sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler an. Die Menschen würden beim Heizungstausch mit rund 75 % der Kosten unterstützt. Zudem seien die Gelder durch den Bundesfinanzrahmen für die nächsten vier Jahre abgesichert. Europaweit einzigartig sei die Unterstützung für einkommensschwache Haushalte, um alle Menschen am Klimaschutz teilhaben zu lassen. So würden die untersten 30 % der Einkommenspyramide ab 2024 100 % der Kosten für den Heizungstausch ersetzt bekommen, betonte Gewessler. Hintergrund des heutigen Beschlusses sei das Erneuerbaren-Wärme-Paket. Sobald die EU grünes Licht dafür gegeben habe, werde es auch im Bundesrat diskutiert.

ERNEUERBAREN-FÖRDERPAUSCHALE WIRD AUCH 2024 AUSGESETZT

Durch die von der Länderkammer mehrheitlich angenommenen Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und im Ökostromgesetz (ÖSG) wird die Einhebung der Erneuerbaren-Förderpauschale sowie des Erneuerbaren-Förderbeitrags auch für 2024 ausgesetzt. Damit ist hier die verfassungsmäßig notwendige Zweidrittel-Mehrheit in der Länderkammer gegeben. Begründet wird der Schritt mit den nach wie vor hohen Strompreisen und der inflationsanheizenden Wirkung der beiden Steuerungsinstrumente. Die Änderungen im Ökostromgesetz betreffen unter anderem Betreiber:innen von Ökostromanlagen und ihre Möglichkeit, den in das öffentliche Netz eingespeisten Ökostrom zum Marktpreis vergütet zu bekommen.

ZWECKZUSCHUSS DES BUNDES FÜR STRASSENBAHNVORHABEN IN GRAZ

Einstimmig sprachen sich die Bundesrät:innen für die Bereitstellung des Zweckzuschusses des Bundes für den Straßenbahnausbau in Graz aus. Von 2022 bis 2027 investiert die Stadt Graz in den Ausbau der Straßenbahn und Stadtbahnen und erhält dabei Unterstützung aus Mitteln der “Öffi-Milliarde”. Da keine 15a-Vereinbarungen mit Kommunen abgeschlossen werden können, wird die finanzverfassungskonforme Umsetzung der Zuschussleistung des Bundes mittels eines Zweckzuschussgesetzes geregelt. Die Gesamtkosten in Höhe von 76,33 Mio. € werden je zur Hälfte vom Bund und von der Gemeinde Graz getragen. Der Finanzierungsbeitrag des Bundes für den Errichtungszeitraum beträgt damit 38,165 Mio. €.

VERWALTUNGSVEREINFACHUNGEN IM KRAFTFAHRLINIENVERKEHR

Ebenso einstimmig angenommen wurde eine Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes. Sie bringt Verwaltungsvereinfachungen bei Haltestellengenehmigungen für nicht kommerzielle Verkehrsdienste, die im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge bestellt werden. Damit können Haltestellengenehmigungen künftig automatisch auf neue Konzessionsinhaber:innen übergehen. Auch die Erteilung von Mitbenützungsgenehmigungen soll vereinfacht werden. Verbesserungen soll es auch für Sammeltaxis geben sowie für Kraftfahrunternehmen, die im internationalen Linienverkehr tätig sind.

AUSZAHLUNG DES KLIMABONUS SOLL VERBESSERT WERDEN

Mit Stimmenmehrheit passierte eine Änderung des Klimabonusgesetzes den Bundesrat. Die Änderung soll dazu führen, dass bei der Auszahlung des Klimabonus die Zahl der Banküberweisungen anstelle der postalischen Übermittlung von Gutscheinen erhöht wird. Um die notwendige Datenbasis zu verbessern und mehr Kontodaten von Bezieher:innen zu erhalten, soll der/die Bundeskanzler:in künftig die Daten von Personen, die eine wiederkehrende Geldleistung vom Bund beziehen, zur Auszahlung des Klimabonus zur Verfügung stellen.

Ein von der FPÖ zu diesem Tagesordnungspunkt eingebrachter Entschließungsantrag für eine stärkere Förderung von bodenaufbauenden Maßnahmen zur C02-Bindung insbesondere hinsichtlich einer Erhöhung des Humusgehaltes der Böden in der Landwirtschaft fand keine Mehrheit. (Schluss Bundesrat) med/pst/bea

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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