Finanzausschuss: KIM-Verordnung im Fokus der Aussprache mit FMA-Vorstand Ettl und Müller

Österreichisches Finanzsystem laut IWF “stabil, liquid und profitabel aufgestellt”

Die Themen leistbares Wohnen und die Kriterien für die Kreditvergabe an Private und Unternehmen zogen sich wie ein roter Faden durch die Tagesordnung des heutigen Finanzausschusses. Schon im ersten Teil, als der Vorstand der Finanzmarktaufsicht (FMA) die Abgeordneten im Rahmen einer Aktuellen Aussprache über die Situation am Finanzmarkt informierte, stand unter anderem die sogenannte KIM-Verordnung im Fokus. Diese im August 2022 erlassene “Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung” sei dafür da, dass die “Banken nachhaltige Kredite vergeben” und die Kreditnehmer:innen “gut schlafen” können, brachte es Helmut Ettl von der FMA pointiert auf den Punkt.  

Erst am Dienstag hat das Finanzmarktstabilitätsgremium, dem auch Vertreter:innen der FMA angehören, Anpassungen bei den Ausnahmekontingenten für Wohnbaukredite beschlossen, um den Zugang zu Krediten etwas zu erleichtern. Die grundsätzlichen Vergabekriterien der KIM-Verordnung – Beleihungsquote 90 %, Schuldendienstquote 40 % und maximale Laufzeit 35 Jahre – wurden jedoch nicht geändert.

Einen allgemeinen Überblick über die Lage am Finanzmarkt gab FMA-Vorstand Eduard Müller, der auf die sehr gute Ertragslage bei den Banken und Versicherungen hinwies. Der Internationale Währungsfonds habe kürzlich das österreichische Finanzsystem als stabil, liquid und profitabel aufgestellt bezeichnet, was die FMA als Regulator und Aufseher natürlich sehr freue.

FRAKTIONEN NEHMEN UNTERSCHIEDLICHE BEWERTUNG DER KMI-VERORDNUNG VOR  

Er habe aus Bankenkreisen vernommen, dass man sich oft deshalb bei der Nutzung der Ausnahmekontingente zurückhalte, weil dann stärker kontrolliert werde, führte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) ins Treffen. Weiters sprach er die Performance der Pensions- und Vorsorgekassen, die hohe Anzahl an variablen Krediten in Österreich, die Umsetzung des “digitalen Euro” sowie den Rechnungshofbericht zur Commerzialbank Mattersburg an.  

Philipp Schrangl (FPÖ) stand der KIM-Verordnung kritisch gegenüber und wies darauf hin, dass etwa in Deutschland Kredite mit viel längerer Laufzeit und mit einer Schuldendienstquote von bis zu 60 % des frei verfügbaren Einkommens vergeben werden. Außerdem war er der Meinung, dass mehr privates Kapital mobilisiert werden sollte, statt erneut staatliches Geld in den Wohnbausektor hineinzupumpen.

Eine andere Meinung vertrat Nina Tomaselli von den Grünen, die die KIM-V für ein sehr sinnvolles Instrument hielt. Anpassungen wären aus ihrer Sicht daher nicht notwendig gewesen, zumal davon auch ein falsches Signal ausgehen würde. Im gewerblichen Bereich habe man gerade angesichts der Signa-Pleite gesehen, dass die Vergabekriterien absolut unzureichend seien. Generell frage sie sich, warum es möglich gewesen sei, dass diesbezügliche Kredite, die durch EZB-beaufsichtigte und nationale Banken vergeben wurden, nur zu 55 % bzw. zu 33 % besichert wurden. Eine Landesbank habe sogar nur 23 % Besicherung verlangt, wovon “kleine Häuslbauer nur träumen könnten”.

Auch Reinhold Einwallner (SPÖ) wollte wissen, wie dies in Zukunft verhindert werden könne. Christoph Matznetter (SPÖ) regte an, ebenso wie in Frankreich eine Mindestverzinsung von 3 % für “kleine Sparer” einzuführen.

Von Wifo-Chef Gabriel Felbermayr sei der Vorschlag gekommen, dass man sich bei der Beurteilung des Nettoeinkommens bei der Vergabe von Krediten an den absoluten Beträgen orientieren könnte, zeigte Andreas Ottenschläger (ÖVP) auf. Er wertete es zudem als positiv, dass die Immobilienpreise bereits wieder rückläufig seien, auch wenn die Ballungsräume unterschiedliche Tendenzen aufweisen würden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen rund um FMA-Vorstand Eduard Müller. Er wollte vom Finanzminister wissen, ob er ihn abberufen würde, wenn es zu einer Anklage komme. Außerdem kritisierte er erneut das damalige Ausschreibungsverfahren, das seiner Ansicht nach genau auf Müller zugeschnitten worden sei.

ABSCHAFFUNG DER KIM-VERORDNUNG SCHAFFT KEIN EINZIGES ZUSÄTZLICHES EIGENHEIM

FMA-Vorstand Helmut Ettl ging zunächst auf die Vorgeschichte ein, die dann im Jahr 2022 zum Beschluss der Verordnung über Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der Immobilienfinanzierung bei Kreditinstituten (KIM-V) geführt habe. Dem vorausgegangen sei nämlich ein massiver Anstieg der Immobilienpreise in den Jahren 2010 bis 2022 um 120 %. Gleichzeitig hätten sich die Einkommen der Österreicher:innen aber nur um 50 % erhöht. Dadurch habe sich eine massive Schere aufgetan. Nachdem gleichzeitig einige Banken die Kreditvergabekriterien aufgeweicht und teilweise Beleihungsquoten von über 100 % zugelassen hätten, wollte man im Sinne der Verhinderung von systemischen Risiken verbindliche Kriterien vorgeben.  

Ettl wies weiters darauf hin, dass nach Jahren der Nullzinspolitik durch die EZB in nur wenigen Monaten eine sehr starke Zinswende eingetreten sei, durch die sich die Fremdfinanzierungskosten in einem nur kurzen Zeitraum um 40 % bis 60 % erhöht hätten.

Aus der Tatsache, dass die Banken die zur Verfügung stehenden Ausnahmekontingente für Kredite nur zur Hälfte ausgeschöpft haben, könne man schließen, dass die Nachfrage massiv eingebrochen sei. Einen Zusammenhang zwischen der KIM-Verordnung und dem Rückgang der Nachfrage sehe er daher nicht. Wenn man, wie einige fordern, die Verordnung abschaffe, würde das kaum ein einziges Eigenheim mehr schaffen, zeigte sich Ettl überzeugt. Positiv wertete er, dass die Immobilienpreise in den letzten zwölf Monaten etwas zurückgegangen seien und sich die Einkommen deutlich erhöht hätten.

Abgeordnetem Gerald Loacker (NEOS) gegenüber stellte Ettl fest, dass sich die Banken sehr wohl trauen würden, die Ausnahmekontingente zu nutzen. Wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, “habe man kein Thema damit”. Man habe nun auch ein Gutachten von der OeNB angefordert; erst dann könne man entscheiden, ob weitere Anpassungen notwendig sind, teilte er Kai Jan Krainer (SPÖ) mit. Generell stelle die Debatte über die KIM-Verordnung nur einen kleinen Ausschnitt des Problems dar, die an den großen Fragen – Entwicklung der Preise und Einkommen sowie der Kosten für die Kredite – vorbeigehe, urteilte Ettl. Er stimmte mit Tomaselli (Grüne) überein, dass es zwischen der KIM-Verordnung und dem Rating von Österreich einen sehr engen Zusammenhang gebe.

Die zweite große Herausforderung sah Ettl im Bereich der Gewerbeimmobilienfinanzierung (insgesamt 190 Mrd. € an ausstehenden Krediten), wo es bereits einige Ausfälle gebe. Mit weiteren sei in Zukunft zu rechnen, urteilte er. Was konkret den Fall Signa betrifft, so prüfe die FMA keine Bauträger, sondern Finanzinstitute. Außerdem sei Signa kaum am österreichischen Kapitalmarkt aufgetreten.

Im Hinblick auf eine Frage zur Commerzialbank Mattersburg führte Ettl aus, dass die angesprochenen Unterlagen von der EZB angefordert wurden und daher von der FMA nicht an den österreichischen Rechnungshof weitergegeben werden durften.

MÜLLER: STABILER FINANZMARKT IST BEWEIS FÜR GUTE ARBEIT DER FMA

Einen Überblick über die Gesamtlage am Finanzmarkt gab FMA-Vorstand Eduard Müller, der vor allem die gute Bewertung durch den Internationalen Währungsfonds (IWF) hervorhob. Dieser habe vor rund zwei Wochen Österreich ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt und das heimische Finanzsystem als “stabil, liquid und profitabel aufgestellt” bezeichnet. Dennoch gelte es weiterhin, auf kritische Herausforderungen zu achten.

Was die einzelnen Sektoren anbelangt, so würden Österreichs Banken mit rund 16,6 % über so viel hartes Kernkapital wie noch nie zuvor verfügen. Die Ertragslage sei sehr gut, im letzten Jahr wurden Rekordgewinne erzielt, die noch über den Ergebnissen von 2022 (10,2 Mrd. €) liegen würden. Dies sei nicht nur auf die asymmetrische Weitergabe der Zinsentwicklung zurückzuführen, sondern auch auf Anpassungen im Bereich der Kosten.

Während die Nachfrage nach Krediten im privaten Bereich deutlich zurückgehe, sei sie im Unternehmensbereich leicht steigend, erläuterte er. Bei den Insolvenzen sei eine Entwicklung in Richtung Vor-Covid-19-Niveau erkennbar. So habe man einen leichten Anstieg bei den “faulen Krediten” festgestellt.

Im Versicherungsbereich gebe es ein solides Prämienwachstum, vor allem was den Schaden- und den Unfallsektor angeht, führte Müller weiter aus. Ein “Sorgenkind” stellten hingegen die Lebensversicherungen dar. Das Eigenmittelniveau liege im Schnitt bei über 250 %, informierte der FMA-Vorstand, auch die finanziellen Ergebnisse würden in Richtung Rekordniveau weisen. Ein Plus würden auch die Pensionskassen und die Vorsorgekassen verbuchen. Sehr starke Abflüsse gebe es aus den Immobilieninvestmentfonds, der Rückgang hätte in den letzten Monaten fast 16 % betragen. An der österreichischen Börse wiederum sei die Lage ruhig, was etwa Leerverkäufe oder Volatilitätsunterbrechungen angehe. Allerdings gebe es auch wenig Neunotierungen und Kapitalerhöhungen, räumte Müller ein.

Aufgrund der sehr lange andauernden Niedrigzinsphase wurden relativ viele variable Kredite in Anspruch genommen, erklärte Müller, auf deren Vergabe man aber keinen Einfluss habe. Die FMA leiste jedoch Aufklärungsarbeit, um noch besser über die damit zusammenhängenden Risiken zu informieren. Bezüglich der Performance von Vorsorge- und Pensionskassen müsse man berücksichtigen, dass die Aktienanteile sehr unterschiedlich seien, was je nach Wirtschaftslage zu höheren Erträgen oder Verlusten führen könne.

FINANZMINISTER BRUNNER STEHT ANPASSUNGEN DER KMI-VERORDNUNG POSITIV GEGENÜBER

Finanzminister Magnus Brunner bewertete die kürzlich vorgenommenen Anpassungen bei der KIM-Verordnung als positiv. Aus seiner Sicht seien sowohl Änderungen in diesem Bereich als auch die durch das Wohnbaupaket gesetzten Schwerpunkte – konjunkturelle Unterstützung, Erleichterung bei der Schaffung von Eigentum und leistbares Wohnen – notwendig.

Was den von Christoph Matznetter (SPÖ) angesprochenen Besuch einer Vertreterin des US-Finanzministeriums bei der Raiffeisenbank International betrifft, so habe es natürlich im Vorfeld Gespräche gegeben, unter anderem mit der FMA, der OeNB sowie dem Finanz- und dem Innenministerium. Der Prozess laufe zufriedenstellend ab, die RBI halte sich an die Sanktionen gegenüber Russland.

Dem Abgeordneten Kai Jan Krainer (SPÖ) informierte er darüber, dass die WKStA einen zusammenfassenden Aktenvermerk erstellt habe. Momentan liege jedenfalls kein Grund vor, um Eduard Müller abzuberufen. Zur Frage, wer für die Aufnahme bestimmter Kriterien in die Ausschreibung für den Posten des FMA-Vorstands verantwortlich war, konnten weder er noch ein Vertreter des Ressorts eine Auskunft erteilen. (Fortsetzung Finanzausschuss) sue

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