Landwirtschaftsminister belügt Bevölkerung über Verbot Vollspaltenboden Schweine

Die Behauptung, seit 2023 sei der Vollspaltenboden für Neubauten verboten, ist bewusste Lüge; VGT protestiert mit Riesenschwein „Grunzi“ in Innsbruck

Die Schweinebranche und ihre politische Lobbypartei ÖVP werden nicht müde, die Bevölkerung zu betrügen, indem sie ein Verbot des Vollspaltenbodens vortäuschen, das so nicht existiert. So behauptet der aus Tirol stammende ÖVP-Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig gegenüber den Bezirksblättern Mattersburg wörtlich: „Im Neubau und Umbau ist der Vollspaltenboden seit 1. Jänner 2023 verboten.“ Dazu VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: „Das ist eine glatte, bewusste Lüge. Totschnig kennt mit Sicherheit die Bestimmung in § 18 (2a) des Tierschutzgesetzes, auf die er Bezug nimmt. Dort steht wörtlich: Die Haltung von [Schweinen] in _UNSTRUKTURIERTEN _Vollspaltenbuchten […] ist verboten. Das heißt aber, dass die Haltung in strukturierten Vollspaltenbuchten erlaubt ist. Und genau um derartige Vollspaltenbuchten handelt es sich bei den Neu- und Umbauten, nämlich Vollspaltenbuchten, bei denen ein Teil des Bodens nur die Hälfte der Spalten hat. Diese lachhafte ‚Struktur‘ macht‘s, dass die Vorschrift obigen Verbots unstrukturierter Vollspaltenbuchten erfüllt ist. Totschnig belügt auf diese Weise vorsätzlich die Bevölkerung und hält sie damit im Unklaren, dass sein angepeiltes Verbot des Vollspaltenbodens diesen in Wahrheit überhaupt nicht verbietet.“ 

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