VGT zeigt auf: bei Neubauten ist seit 2023 erst recht wieder ein Vollspaltenboden erlaubt

Trick von Schweineindustrie und ÖVP aufgedeckt: der „strukturierte“ Vollspaltenboden Neu macht für die Schweine keinen merkbaren Unterschied

„Unstrukturierte“ Vollspaltenböden sind laut § 18 Absatz (2a) des Tierschutzgesetzes seit Sommer 2022 verboten. Diese Bestimmung trat Anfang 2023 für alle Neu- und Umbauten in Kraft. Auf den ersten Blick überliest man das Wörtchen „unstrukturiert“ und denkt, der Vollspaltenboden ist verboten. Doch dieses Wörtchen hat es in sich. In der Verordnung zur Schweinehaltung wird klar, wie hier die ÖVP mit einem Trick die Öffentlichkeit hineinlegt: solange der Vollspaltenboden nicht in der gesamten Bucht gleich ist, sondern in einem Drittel nur die Hälfte der Spalten hat, ist er laut ÖVP „strukturiert“ und damit nicht mehr verboten. Für die Schweine ändert sich gar nichts, wie der ausgewiesene Schweineexperte der Veterinäruniversität Wien, Prof. Johannes Baumgartner, dem VGT bestätigt hat. Sämtliche wissenschaftlichen Studien zum Tierleid auf Vollspaltenboden seien auch für diese neue Version gültig. 

VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
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