Greenpeace-Erfolg: Verfassungsgerichtshof stärkt Naturschutz in Oberösterreich
Einschränkung von Beschwerderechten verfassungswidrig
Der Verfassungsgerichtshof gab gestern bekannt, den strittigen Paragraf 43a des oberösterreichischen Natur- und Landschaftsschutzgesetzes zur Gänze als verfassungswidrig aufzuheben. Der Paragraf kehrte bislang den Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden um. Beschwerden hatten dadurch keine grundsätzlich aufschiebende Wirkung, diese musste erst auf Antrag zuerkannt werden. Auf diesem Umstand fußt auch die fragwürdige Rechtslage rund um die!-->!-->!-->…