Bundesrat besiegelt Aus für Bildungskarenz und neuerliche Mietenbremse

Energiekrisenbeitrag für Energieunternehmen wird verlängert

Der Bundesrat hat heute die jüngsten Beschlüsse des Nationalrats zur Budgetsanierung wie etwa das Aus für die Bildungskarenz mehrheitlich sowie eine neuerliche Mietenbremse für den regulierten Wohnungsmarkt einstimmig besiegelt. Einstimmig verabschiedet wurde außerdem ein neues Kreditdienstleister- und Kreditverkäufergesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie. Ebenso einstimmig zur Kenntnis nahmen die Bundesrät:innen den Bericht der Volksanwaltschaft 2023.

Das Maßnahmenpaket zur Budgetkonsolidierung beinhaltet neben dem Aus für die Bildungskarenz unter anderem auch eine Verlängerung des Energiekrisenbeitrags für Energieunternehmen, eine Abschaffung der Umsatzsteuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen und die Einbeziehung von E-Autos- und E-Motorrädern in die motorbezogene Versicherungssteuer.

AUS FÜR BILDUNGSKARENZ UND WEITERE KONSOLIDIERUNGSMASSNAHMEN

Was die Bildungskarenz betrifft, werden konkret das Weiterbildungsgeld und das Bildungsteilzeitgeld mit 31. März 2025 auslaufen. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit können künftig zwar weiterhin mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, eine staatliche Unterstützung für Arbeitnehmer:innen wird es in dieser Zeit allerdings nicht mehr geben. Für bereits begonnene bzw. unmittelbar bevorstehende Bildungskarenzen wurde aber eine Übergangsregelung verankert. Wurde eine Bildungskarenz in Modulen vereinbart, so können offene Module dann absolviert werden, wenn für diese bis Ende März 2025 ein zuerkannter Anspruch vonseiten des Arbeitsmarktservice vorliegt. Ebenso sollen diese Regelungen gelten, wenn bis Ende Februar 2025 eine Vereinbarung abgeschlossen wurde und die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.

Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 enthält aber auch zahlreiche weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Budgetdefizits. So wird die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikmodule ab 1. April 2025 aufgehoben, wobei für vor dem 7. März abgeschlossene Verträge eine Übergangsregelung vorgesehen ist. Auch die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge wird ab Anfang April fallen. Allerdings soll laut Erläuterungen zumindest eine gewisse steuerliche Besserstellung der E-Fahrzeuge aufrecht erhalten werden. Befreit sein sollen zukünftig weiterhin Mopeds mit elektrischem Antrieb.

Außerdem wird der Spitzensteuersatz von 55 % um weitere vier Jahre – bis 2029 – verlängert und die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten von 2 % auf 5 % der Wetteinsätze angehoben. Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens wird unter anderem die Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten von 163 Ꞓ auf 175 Ꞓ je 1.000 Stück erhöht. Auch Tabak zum Erhitzen wird stärker besteuert. Banken sollen zum einen durch eine Erhöhung der Stabilitätsabgabe und zum anderen durch Sonderzahlungen in den Jahren 2025 und 2026 in der Höhe von jeweils rund 300 Mio. Ꞓ einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten.

Mit der Verlängerung des Energiekrisenbeitrag-Strom (EKB-S) werden für Anlagen, die vor dem 1. April 2025 in Betrieb genommen wurden, Markterlöse (Überschusserlöse), die über 90 Ꞓ je Megawattstunde liegen, zu 95 % abgeschöpft. Für Anlagen, die ab 1. April in Betrieb genommen werden, gilt eine Schwelle von 100 Ꞓ je Megawattstunde. Gelten soll die Maßnahme für fünf Jahre. Wie in der Vergangenheit gibt es einen Absetzbetrag für begünstigte Investitionen. Für den Energiekrisenbeitrag fossile Energieträger (EKB-F) von 40 % der Bemessungsgrundlage soll der letzte Erhebungszeitraum mit dem Kalenderjahr 2029 enden. Der EKB-F ist für steuerpflichtige Gewinne zu zahlen, die um mehr als 5 % über dem Durchschnittsbetrag liegen.

Dazu eingebrachte Entschließungsanträge der Oppositionsparteien FPÖ und Grüne blieben in der Minderheit. So setzten sich die Freiheitlichen für eine Abschaffung der CO2-Abgabe ein. Die Grünen wiederum forderten eine Rücknahme der Kürzungen bei Klimaförderungen. Sie wollen etwa eine sozial gerechte Anpassung des Klimabonus und eine Abschaffung bzw. Reform der klimaschädlichen Subventionen. Ebenso setzten sich die Grünen beim Thema Bildungskarenz dafür ein, diese in sinnvoll reformierter Form zu erhalten.

DEBATTE ÜBER MASSNAHMEN ZUR KONSOLIDIERUNG

Staatssekretärin im Finanzministerium Barbara Eibinger-Miedl betonte in ihrer ersten Rede in der Länderkammer, dass sie dem Bundesrat als ehemaliges Mitglied besondere Wertschätzung entgegenbringe. In herausfordernden Zeiten gelte es, rasch die richtigen Entscheidungen zu treffen. In Form eines Mittelstandspakets seien bereits Impulse für die Wirtschaft angekündigt, auch beim Bürokratieabbau werde man rasch in die Gänge kommen. Mit dem heutigen Paket zur Konsolidierung gelinge in kurzer Zeit ein großer Schritt, zeigte sich Eibinger-Miedl überzeugt – vor allem auch, um ein EU-Defizitverfahren zu vermeiden. Aus ihrer Sicht werden auch tiefgreifende Reformen nötig werden. Der Anspruch sei jedenfalls, gemeinsam „enkeltaugliche Politik“ zu machen.

Michael Bernard (FPÖ/N) kritisierte die vormalige Bundesregierung dafür, dass enorme Budgetdefizite verursacht worden seien. Im vorliegenden Programm der nunmehrigen Regierung vermisse er zukunftsweisende Reformen. Es stelle aus seiner Sicht außerdem das Gegenteil eines Ankurbelns der Wirtschaft dar. Zudem werde die Bevölkerung heuer mit einer Milliarde Euro belastet, wobei weitere Einsparungen noch fehlen würden.

Elisabeth Kittl (Grüne/W) wiederum bemängelte, dass die Bundesregierung Maßnahmen abschaffe, die gut für das Klima, aber auch für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt seien. Es werde weder der Klimaschutz ernstgenommen, noch eine umsichtige Sozialpolitik betrieben, so ihre Kritik. Was die Bildungskarenz betrifft, würde sie sich ähnlich wie Simone Jagl (Grüne/N) durchdachte Reformen erhoffen, statt diese kurzerhand abzuschaffen. Mit der Abschaffung steige etwa das Risiko eines verschärften Fachkräftemangels und dass Frauen ganz aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden.

Dominik Reisinger (SPÖ/O) hob aus den Maßnahmen etwa die Bankenabgabe, den Energiekrisenbeitrag sowie die Verlängerung des Spitzensteuersatzes hervor. Auch die Glücksspielkonzerne würden nun über die Anhebung der Wettgebühr einen Beitrag leisten. Das Paket sei ein unverzichtbarer Teil der Konsolidierung, um Österreich wieder auf Kurs zu bringen. Christoph Thoma (ÖVP/V) hielt der Kritik der Grünen entgegen, dass nunmehr ein Klimaschutz mit finanzpolitischer Vernunft in Österreich eingekehrt sei. Er wies auf die Herausforderungen der letzten Jahre etwa durch den Angriffskrieg in der Ukraine beim Thema Energie hin. Die Konsolidierung sei jedenfalls kein Selbstzweck, sondern eine Notwendigkeit.

MIETENBREMSE FÜR REGULIERTEN WOHNUNGSMARKT

Um Mieter:innen zu entlasten, wurde bereits unter der türkis-grünen Regierung in den regulierten Wohnungsmarkt eingegriffen. Nun hat der Bundesrat auf Initiative der neuen Dreierkoalition eine weitere Entlastungsmaßnahme einhellig befürwortet. Damit werden die Mieten in Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen vorübergehend eingefroren und erst im kommenden Jahr wieder valorisiert. In einem nächsten Schritt soll laut den Koalitionsparteien eine neue Wertsicherungsklausel für sämtliche Wohnungen – und damit auch für Neubauten – folgen.

Keine Mehrheit erhielt dazu ein eigener Entschließungsantrag der Grünen. Sie forderten unter anderem einen Mietpreisstopp für sämtliche Mieten bis Ende 2026, ein Verbot von befristeten Wohnungsmietverträgen für gewerbliche Vermieter und einen Zinspreisdeckel für alle bereits bestehenden „Häuslbauerkredite“.

Zu den Mieten habe die Bundesregierung nunmehr eine gute Lösung gefunden, meinte Günther Ruprecht (ÖVP/St). Zugleich gelte es, Mieter:innen und Vermieter:innen nicht gegeneinander auszuspielen. Ähnlich wie Martin Peterl (SPÖ/N) wies er auf geplante Mietendeckel auch für die kommenden Jahre hin. Mit dem Gesetz werde jedenfalls ein Meilenstein gelegt, der Mieter:innen direkt zugutekomme und nicht nur einen wohnungspolitischen, sondern auch einen sozialpolitischen Erfolg darstelle.

Günter Pröller (FPÖ/O) gab zu bedenken, dass die Mietenbremse nicht unmittelbar spürbar sein werde. Außerdem bleibe abzuwarten, ob die Maßnahme dem Wohnungsmarkt an sich schaden werde. Aus seiner Sicht brauche es jedenfalls mehr Anreize für den Wohnbau und weniger Bürokratie.

Leistbares Wohnen sei nicht nur eine Frage der Existenz, sondern auch des sozialen Aufstiegs, meinte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Was befristete Mieten betrifft, müssten aus ihrer Sicht Befristungen von gewerblichen Vermietern komplett abgeschafft werden. Sie wies außerdem auf das Problem hin, dass durch die vorliegende Maßnahme weniger gebaut werden könnte und dadurch weniger Genossenschaftswohnungen auf den Markt kommen könnten.

EU-RICHTLINIE ZU NOTLEIDENDEN KREDITEN

Einstimmig hat sich der Bundesrat für ein neues Kreditdienstleister- und Kreditverkäufergesetz ausgesprochen. Damit setzt Österreich eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, durch einen einheitlichen Rechtsrahmen für Kreditdienstleister und -käufer einen effizienten Sekundärmarkt für notleidende Kredite in Europa zu etablieren. So sollen etwa Kreditinstitute, die viele notleidende Kredite haben und nicht über das Personal oder die Sachkenntnis verfügen, um diese ordnungsgemäß zu verwalten, diese einfacher an einen Kreditkäufer mit der nötigen Risikobereitschaft und Sachkompetenz veräußern können. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) soll als zuständige Behörde die notwendigen Aufsichts-, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse erhalten.

Die Vorlage stelle den Teil eines Pakets zur Verringerung der Bestände notleidender Kredite dar, sagte Dominik Reisinger (SPÖ/O). Es sei ein längst überfälliges Gesetzespaket, zumal die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet habe. Die Änderung diene einer einheitlichen Rechtsgrundlage, meinte Markus Steinmaurer (FPÖ/O), werde aber in Österreich nicht oft anzuwenden sein. Viel wichtiger wäre es aus seiner Sicht, die KIM-Verordnung abzuschaffen, damit sich Jungfamilien ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung leisten können. Günther Ruprecht (ÖVP/St) zufolge wird allerdings die KIM-Verordnung ohnehin ab Juni „Geschichte“ sein, wie er sagte.

11.380 PRÜFVERFAHREN DER VOLKSANWALTSCHAFT IM JAHR 2023

Mit ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 trachtet die Volksanwaltschaft danach, nicht zuletzt die Gesetzgebung anhand von Fallbeispielen für den vorhandenen Verbesserungsbedarf zu sensibilisieren. Finanzielle und personelle Ressourcenmängel sieht sie als Hauptursache für Missstände, sowohl bei der österreichischen Verwaltung als auch bei der Wahrung der Menschenrechte. Im Jahr 2023 gelangten 23.124 Beschwerden an die Volksanwaltschaft, 16.655 betrafen die öffentliche Verwaltung. Insgesamt 11.380 Prüfverfahren leitete das Kontrollorgan des Nationalrats im Vorjahr ein. 7.802 davon betrafen die Bundesverwaltung, der Rest die Landes- und Gemeindeverwaltung. In knapp einem Fünftel – 2.437 – der im Vorjahr abgeschlossenen 12.752 Prüfverfahren stellte das Kontrollorgan des Nationalrats einen Missstand fest. 90 Verfahren leitete die Volksanwaltschaft von sich aus aufgrund eines Missstandsverdachts in Bezug auf die Verwaltung ein. In ihrer Funktion als Nationaler Präventionsmechanismus mit Verfassungsmandat führten die Kommissionen der Volksanwaltschaft im Berichtsjahr insgesamt 505 Kontrollen durch.

Das Wirken der unabhängigen Rentenkommission zur Entschädigung von Heimopfern behandelt der Bericht in einem eigenen Abschnitt. Die Kommission ist seit 2017 bei der Volksanwaltschaft eingerichtet und fungiert als Dachorganisation nach dem Heimopferrentengesetz. Im Jahr 2023 gingen 660 Anträge auf Entschädigung bei ihr ein. Seit ihrer Einrichtung wurden insgesamt rund 3.500 Anträge von Personen gestellt, die noch keine Entschädigung erhalten haben. (Schluss Bundesrat) mbu

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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