Nach Antrag auf Elternteilzeit gekündigt: AK Kärnten zog für zweifachen Vater vor Gericht

Im Rahmen eines Vergleichs wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis bis Ende des Jahres aufrechterhalten bleibt.

Rund fünf Monate vor dem gewünschten Beginn der Elternteilzeit reichte der Kärntner den entsprechenden Antrag beim Arbeitgeber ein. Dieser zeigte sich allerdings wenig kooperativ und forderte den Mann auf, sein Ansuchen zurückzuziehen. Weil der Vater sich weigerte, erhielt er die Kündigung – und wandte sich daraufhin an die AK-Expert:innen.

Sara Pöcheim, Juristin im AK-Referat „Beruf, Familie und Gleichstellung“, stellte fest, dass die Kündigung aufgrund eines Antrags auf Elternteilzeit oder einer geänderten Arbeitszeit – als diskriminierend aufgrund der Elternschaft – einzustufen ist. Pöcheim klärt auf: „Der Kündigungs- und Entlassungsschutz in solchen Fällen beginnt ab der Bekanntgabe einer beabsichtigten Elternteilzeit bzw. geänderten Lage der Arbeitszeit, frühestens aber vier Monate vor dem beabsichtigten Beginn. Der Schutz endet vier Wochen nach Ende der Elternteilzeit, spätestens aber vier Wochen nach dem 4. Geburtstag des Kindes.“

Dank der AK-Rechtsberatung konnte der Vater gerichtlich gegen die diskriminierende Beendigung vorgehen. Im Rahmen eines Vergleichs wurde vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis bis Ende des Jahres aufrechterhalten bleibt.

AK-Präsident Günther Goach betont: „Diskriminierung aufgrund von Elternschaft wird nicht toleriert! Die AK setzt sich dafür ein, dass Mütter und Väter die Möglichkeit haben, ihre beruflichen Verpflichtungen mit ihren familiären Bedürfnissen in Einklang zu bringen.“

WEITERE INFORMATIONEN zur Elternteilzeit und zur geänderten Lage der Arbeitszeit gibt es auf unserer Website: kaernten.arbeiterkammer.at

Mirela Nowak-Karijasevic

Arbeiterkammer Kärnten
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