Grüne Wien/Pühringer, Prack zu AirBnB: Ludwig mit Freibrief Immobilien-Spekulanten

Trotz Verbesserungen dürfen weiterhin 20 Prozent der Wohnungen von Immobilien-Spekulanten vermietet werden

„Auch wenn jede weitere Regulierung für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Wien zu begrüßen ist, geht die Wiener Stadtregierung viel zu zögerlich vor. Wohnungen sind zum Wohnen da. Die Stadtregierung muss den Wohnungsraub stoppen und unmissverständlich klarstellen, dass Wohnungen keine Hotels sind. Mit den jetzigen Ankündigungen gibt der Bürgermeister Immobilien-Spekulant:innen weiterhin einen Freibrief für 20 Prozent der Wohnfläche und verkennt damit den Ernst der Lage”, so Parteivorsitzende Judith Pühringer.

„Die Stadt muss der Umwandlung von Wohnungen in Beherbergungsstätten umgehend einen Riegel vorschieben, bevor noch mehr Wohnungen für immer verloren gehen”, so Klubobmann und Wohnsprecher Georg Prack. Die Grünen fordern eine gesetzliche Neuregelung, die klarstellt, dass Wohnungen keine Hotelzimmer sind – auch in Wohnzonen soll es keine Ausnahmebewilligungen mehr geben.

Die Registrierungspflicht sehen die Grünen zwar positiv, kritisieren aber die späte Umsetzung. „Die Ankündigung einer Maßnahme, die längst umgesetzt sein könnte, stoppt den Wohnraub nicht”, so Prack. „Wien lässt den Wohnungsraub durch Airbnb & Co. munter weiterlaufen. Mindestens 14.000 Wohnungen werden dauerhaft als Tourismusappartements betrieben, das sind mehr Wohnungen, als es in der gesamten Josefstadt gibt”, so Pühringer.

Die Grünen fordern:

* Einen Stopp der Ausnahmebewilligungen für gewerbliche Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke in und außerhalb von Wohnzonen. Laufende Ausnahmebewilligungen sollen nach Ablauf der Frist nicht verlängert werden.
* Die Einführung des Kurzzeitvermietungsregisters ohne weiteren Verzug.
* Es soll weiterhin möglich sein, eine Wohnung 90 Tage pro Kalenderjahr vorübergehend vermieten zu können, ohne dauerhafte Aufgabe des Wohnsitzes.
* Auf Grundstücken, die als Wohngebiete oder gemischte Baugebiete gewidmet sind, soll die Errichtung oder Umwandlung in Beherbergungsstätten nur mehr möglich sein, wenn das in den Bebauungsbestimmungen explizit so geregelt ist.

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