
GÖD-Justizgewerkschaft fordert Akademisierung: Justizberufe attraktiver und zukunftsfit gestalten
Um qualifizierte Fachkräfte für die Justiz zu sichern, fordern Gewerkschaft und Personalvertretung rasche Verhandlungen zur Aufwertung der Justizberufe.
In einer einstimmigen Entscheidung haben die GÖD-Justizgewerkschaft und die gesetzliche Personalvertretung bei ihrer gemeinsamen Sitzung am 22. Mai 2025 einen richtungsweisenden Antrag eingebracht, der die Akademisierung von Diplomrechtspfleger:innen und leitenden Justizmanager:innen zum Ziel hat. Ziel ist es, die Attraktivität der Berufe im Justizressort signifikant zu steigern und den steigenden Anforderungen in einer modernen, digitalisierten Justiz gerecht zu werden.
AKADEMISIERUNG ALS ZUKUNFTSMODELL
„Die Bediensteten der Justiz leisten tagtäglich hervorragende Arbeit und tragen maßgeblich zur Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats bei“, betont Werner Gschwandtner, Vorsitzender der Justizgewerkschaft und des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Justiz. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung und die steigende Komplexität rechtlicher Aufgaben machen eine höhere Qualifizierung unumgänglich.
Kernpunkt der geplanten Maßnahmen ist die Einführung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums für Diplomrechtspfleger:innen sowie für leitende Justizbedienstete mit Schwerpunkt „New Public Management“. Damit soll nicht nur die fachliche Qualifikation erhöht, sondern auch eine klarere Trennung zwischen rechtsprechenden und verwaltenden Aufgaben geschaffen werden.
MASSGESCHNEIDERTE AUSBILDUNG MIT PRAXISBEZUG
Die neue Grundausbildung soll ab 2026 in Kraft treten und weiterhin auf einem dualen System beruhen. Die theoretische Ausbildung an einer Fachhochschule wird mit praktischen Ausbildungsabschnitten kombiniert. Erst nach erfolgreichem Nachweis der praktischen Erfahrung erfolgt die Zulassung zur Diplomprüfung. Teilprüfungen und Bachelorarbeiten werden den Abschluss der Ausbildung bilden. Auch Fernstudienelemente sind vorgesehen, um berufsbegleitendes Lernen zu ermöglichen.
Zur Umsetzung der Pläne soll das Justizbildungszentrum Schwechat auf das Niveau einer Fachhochschule angehoben und die Studienpläne speziell auf die Anforderungen in der Justiz zugeschnitten werden.
GERECHTE BEZAHLUNG FÜR HÖHERE QUALIFIKATION
Die Akademisierung soll auch besoldungsrechtlich anerkannt werden. Der Vorschlag sieht eine Einstufung in das höhere Gehaltsschema A 1, Stufen 2 bis 4, vor – abhängig von Funktion und Verantwortung. Dies soll unter anderem den Wegfall der bisherigen Mehrleistungszulage für neue Bedienstetengruppen kompensieren und Einkommensverluste verhindern.
Darüber hinaus wird für derzeitige Bedienstete die Möglichkeit einer freiwilligen Nachqualifikation geschaffen. Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen sollen sie Zugang zu den neuen Karrierewegen erhalten. Eine transparente Darstellung der zu erwartenden Gehaltsverläufe soll bei der Entscheidungsfindung helfen.
INTEGRATION UND AUFWERTUNG BESTEHENDER FUNKTIONEN
Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die geplante Eingliederung von Funktionen des bisherigen Fachdienstes in den gehobenen Dienst. So sollen beispielsweise IT-Leitbediener:innen, Rechnungsführer:innen oder Teamleiter:innen in Servicecentern künftig in der höheren Gehaltsklasse geführt werden – eine Anerkennung ihrer zunehmend komplexen Aufgaben.
FORDERUNG NACH RASCHEN VERHANDLUNGEN
Mit dem beschlossenen Antrag richtet sich der Zentralausschuss nun an die zuständigen Entscheidungsträger und fordert eine rasche Aufnahme von Verhandlungen. „Wenn wir auch künftig qualifizierte Fachkräfte für die Justiz gewinnen wollen, müssen wir jetzt handeln“, appelliert Gschwandtner. Die Aufwertung der Justizberufe sei eine notwendige Investition in die Zukunft eines funktionierenden Rechtsstaats.
GÖD-Justizgewerkschaft
Vorsitzender Werner Gschwandtner
Telefon: 0664/8437743
justiz@goed.at
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