Keine überhastete Änderungen im Erwachsenenschutzrecht!
Behindertenrat warnt vor im Budgetbegleitgesetz 2025 vorgesehenen Änderungen im Erwachsenenschutzrecht
Das Budgetbegleitgesetzes 2025 sieht Änderungen im Bereich des Erwachsenenschutzrechts vor, gegen die sich der Österreichische Behindertenrat entschieden ausspricht. So soll nicht nur die Frist für die Erneuerung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre verlängert werden, sondern auch das verpflichtende Clearing im Erneuerungsverfahren gestrichen werden. Darüber hinaus sollen!-->!-->!-->…