Neues Informationsfreiheitsgesetz tritt am 1. September in Kraft – ANKÖ unterstützt öffentliche Auftraggeber:innen
Mit dem Ende des Amtsgeheimnisses sind öffentliche Stellen zu proaktiver Information verpflichtet. Der ANKÖ bietet ein IFG-Modul zur Unterstützung öffentlicher Auftraggeber:innen.
AM 1. SEPTEMBER 2025 TRITT IN ÖSTERREICH DAS NEUE INFORMATIONSFREIHEITSGESETZ (IFG) IN KRAFT UND BEENDET DAS JAHRZEHNTELANG GELTENDE AMTSGEHEIMNIS. AN DESSEN STELLE TRITT EIN VERFASSUNGSRECHTLICH VERANKERTES RECHT AUF ZUGANG ZU AMTLICHEN INFORMATIONEN (ARTIKEL 22A B-VG). DIESES HISTORISCHE GESETZESPAKET BRINGT UMFANGREICHE!-->!-->!-->…