
Nationalrat beschließt Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen
Mindestbefristung von Wohnungen wird von drei auf fünf Jahre verlängert
Durch das von der Bundesregierung vorgelegte 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz soll eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen sowie mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln erreicht werden. Zudem wird die Mindestbefristung von Wohnungen grundsätzlich von drei auf fünf Jahre verlängert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sollen Vermietungen unter fünf Jahren möglich sein. Außerdem soll mit dem Gesetz die Rückforderbarkeit von Zahlungen aufgrund unwirksamer Mietklauseln begrenzt werden. Der Nationalrat hat heute dafür mehrheitlich grünes Licht gegeben. Nur die Freiheitlichen stimmten dagegen. Für sie kommt es dadurch zu keiner echten Linderung der Inflation. Es brauche stattdessen Investitionsanreize zur Ankurbelung des Wohnbaus. Trotz ihrer Zustimmung orten die Grünen bloß einen „überschaubaren Bremseffekt“ für Mieterinnen und Mieter. Für Vizekanzler Andreas Babler werden hingegen „Millionen von Mietenden“ entlastet und die Sorgen im Bereich der befristeten Mietverträge gelindert.
Konkret wollen die Koalitionsparteien mit der im Gesetz verankerten Mietpreisbremse sicherstellen, dass künftige Inflationsspitzen nicht „ungebremst“ auf den Wohnungsmietmarkt treffen. Die vorgesehene Deckelung der Wertsicherung wird in diesem Sinn auch für den freien Wohnungsmarkt – inklusive bestehender Verträge – gelten. Liegt die Inflation in einem Jahr über 3 %, soll der darüberliegende Wert nur zur Hälfte für die Valorisierung herangezogen werden dürfen. Ergänzend ist vorgesehen, die Inflationsanpassung im geregelten Wohnsektor – also für Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen – auf 1 % im Jahr 2026 und 2 % im Jahr 2027 zu begrenzen. Die Valorisierung von Richtwerten, Kategoriemieten sowie sonstigen Beträgen im Mietrechtsgesetz soll jeweils zum 1. April erfolgen. Mit dem Beschluss der Regierungsvorlage gilt ein Entschließungsantrag der Grünen zur Ausweitung der Mietpreisbremse auf freie Mietverträge als miterledigt.
Keine Mehrheit erhielt ein Entschließungsantrag der FPÖ. Sie fordert, das im März beschlossene 4. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz zu „reparieren“. Mit der Novelle sei zwar die Erhöhung der Richtwerte ausgesetzt worden, diese greife aber nicht bei Verträgen, bei denen für die Indexierung der Verbraucherpreisindex maßgeblich sei, lautet die Kritik.
BABLER: PREISEXPLOSIONEN DER VERGANGENHEIT KÖNNEN SICH NICHT WIEDERHOLEN
Mit dem heutigen Beschluss – laut dem für den Bereich Wohnen zuständigen Vizekanzler Andreas Babler größten Mietrechtspaket der vergangenen 20 Jahre – sorge man dafür, „dass sich die Preisexplosionen der Vergangenheit nicht wiederholen können“. Es handle sich um „einen guten Tag für Mieterinnen und Mieter sowie für leistbares Wohnen“, da man „Millionen von Mietenden“ entlaste und die Sorgen im Bereich der befristeten Mietverträge lindere, so Babler. Zudem greife man erstmals gesetzlich bei den privaten Mieten ein, die seit dem Jahr 2010 um 80 % gestiegen seien.
FPÖ: INVESTITIONSANREIZE STATT MIETPREISBREMSE
Das „Mietpreisbremslerl“ lasse die Mieten weiter steigen, nur planbarer für die Vermieterinnen und Vermieter, argumentierte Michael Oberlechner (FPÖ) die Ablehnung seiner Fraktion. Zudem würden die Mieterrechte weiter eingeschränkt. Oberlechner forderte Investitionsanreize zur Ankurbelung der Bautätigkeit.
Alexander Petschnig (FPÖ) sprach von einer künstlichen Verknappung des Wohnraums durch den Vizekanzler. Durch die Mietpreisbremse würden Wohnbauerrichter zu Verlusten gezwungen, was wiederum die Bautätigkeit bremse. „Einziger Ausweg“ sei die Ausweitung des Angebots durch Investitionsanreize. Harald Schuh (FPÖ) bezeichnete den heutigen Beschluss als „weitere Überschrift, die sich nahtlos in die Liste substanzloser Ankündigungen reiht“. Es komme zu keiner echten Linderung der von der Bundesregierung mitverursachten Inflation.
SPÖ: TRENDUMKEHR FÜR LEISTBARES WOHNEN
Elke Hanel-Torsch (SPÖ) bezeichnete das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz hingegen als „Meilenstein“ und als „echte Trendumkehr für leistbares Wohnen in der Gesetzgebung“. Wohnen sei ein Grundrecht, das für alle Menschen leistbar sein müsse. Alleine im Jahr 2026 würden sich Mieterinnen und Mieter dadurch rund 207 Mio. Ꞓ ersparen. Zur FPÖ-Kritik hielt Hanel-Torsch fest, dass die Vorschläge der Freiheitlichen das Wohnen teurer statt günstiger machen würden. Die FPÖ habe bei diesem Thema keine Kompetenz.
Dieser Kritik schloss sich Wolfgang Moitzi (SPÖ) an. Die FPÖ spreche „mit gespaltener Zunge“, da sie einerseits von zu großen Preiseingriffen und andererseits von „wirkungslosen Überschriften“ rede. Im Gegensatz dazu durchbreche man mit dem heutigen Beschluss „endlich die Spirale nach oben“ und stärke wieder die Mieterrechte. Manfred Sams (SPÖ) sprach von „seriöser Politik statt Showpolitik der FPÖ“. Die im FPÖ-Antrag erwähnten Kritikpunkte erledige man mit dem heutigen Beschluss mit. Paul Stich (SPÖ) hob die Regelungen zur Befristung hervor. Dadurch komme es insbesondere für junge Menschen zu mehr Planbarkeit und Stabilität.
ÖVP: FAIRER MITTELWEG FÜR VERMIETENDE UND MIETENDE
Norbert Sieber (ÖVP) bezeichnete das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz als „Kernstück dieser Bundesregierung“, bei dem etwa ein neuer Index inflationsdämpfend wirken solle. „Nach der Reform ist aber vor der Reform“, betonte Sieber. Weitere, bei diesem Paket nicht berücksichtigte Verbesserungsvorschläge für den Bereich Wohnen würden nicht vergessen sein. Da in allen Sektoren des Wohnbaus zu wenig gebaut werde, müsse man zur Angebotserhöhung dafür sorgen, „das kleine Pflänzchen der Baukonjunktur“ wachsen zu lassen.
Es handle sich um einen „fairen Mittelweg“ für Vermietende und Mietende, erklärte Johanna Jachs (ÖVP). Um einen funktionierenden Wohnungsmarkt zu gewährleisten habe man zudem das Thema der Wertsicherung gelöst, indem man für Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorge. Das sah Christoph Stark (ÖVP) ähnlich. Man treffe heute Maßnahmen zur Senkung der Inflation und zur Entlastung der Menschen.
NEOS: ANGEBOTSVERKNAPPUNG AM WOHNUNGSMARKT BEREITET GROSSE SORGE
Die Bundesregierung eine das gemeinsame Interesse für leistbares Wohnen, betonte Janos Juvan (NEOS). Man habe innerhalb der Regierungsfraktionen „hart um beste Lösungen gerungen“. „Große Sorge“ bereitete dem NEOS-Mandatar die Angebotsverknappung am Wohnungsmarkt, die zu steigenden Preisen führe. Hier werde die geplante Sanierungsoffensive Abhilfe schaffen.
Dem schloss sich Sophie Marie Wotschke (NEOS) an, die ein ausgewogenes Verhältnis von Angebot und Nachfrage am Wohnungsmarkt als Voraussetzung für günstigen Wohnraum bezeichnete. In Zeiten hoher Inflation müssten alle Beteiligten ihren Beitrag leisten. Dominik Oberhofer (NEOS) ortete „null Glaubwürdigkeit bei der FPÖ“. Diese lehne ihre eigenen Forderungen im Moment der Umsetzung durch die Bundesregierung ab.
GRÜNE: HAUPTPROFITEUR IST DIE IMMOBILIENBRANCHE
Nina Tomaselli (Grüne) konnte zwar Verbesserungen erkennen, ortete aber einen „überschaubaren Bremseffekt“ für Mieterinnen und Mieter. Denn in den letzten 25 Jahren sei die Inflation insgesamt nur vier Mal über 3 % gelegen. Gleichzeitig „opfert man dafür hunderte Millionen an Ansprüchen“ der Mietenden. Hauptprofiteur des heutigen Beschlusses sei deshalb die Immobilienbranche. Dementsprechend sei der ÖVP für ihren Verhandlungserfolg zu gratulieren, so Tomaselli.
ÄNDERUNG DES BAUPRODUKTENOTIFIZIERUNGSGESETZES
Ein weiterer Beschluss sieht Anpassungen an die jüngste Novelle des Bundesministeriengesetzes durch eine Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013 vor. Mit dem mehrheitlich angenommenen Antrag der Dreierkoalition soll geregelt werden, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus bis 30. Juni 2026 weiter die notifizierende Behörde bleibt. Bis dahin sollen entsprechende Strukturen im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport aufgebaut werden. (Fortsetzung Nationalrat) med
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