Auch im Bundesrat Zweidrittelmehrheit für „Günstiger-Strom-Gesetz“

Grünes Licht für 5. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen erhielt das sogenannte Günstiger-Strom-Gesetz heute im Bundesrat die verfassungsrechtlich notwendige Zweidrittelmehrheit. Das Gesetz legt einen neuen Rechtsrahmen für den Strommarkt und die Rechte sowie Pflichten von dessen Akteuren fest. Es sieht auch Maßnahmen für einkommensschwache Haushalte vor, wie einen Sozialtarif, Vorauszahlungszähler sowie das Recht auf Ratenzahlung.

Einhellige Zustimmung gab es für Änderungen des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes, womit ein neuer Preisüberwachungsmechanismus für Energie geschaffen werden soll. Auch für die Verlängerung der Bestimmungen des „Bundesgesetzes zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern“ bis Ende 2031 gab es einhellige Zustimmung.

Grünes Licht gab der Bundesrat außerdem für das von der Bundesregierung vorgelegte 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz. Keinen Einspruch erhob der Bundesrat zudem gegen eine Änderung des Bauproduktenotifizierungsgesetzes 2013. Damit bleibt der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus bis 30. Juni 2026 weiter die notifizierende Behörde. Bis dahin sollen entsprechende Strukturen im Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport aufgebaut werden.

ZEHETNER: GRÖSSTE STROMMARKTREFORM DER LETZTEN ZWEI JAHRZEHNTE

Mit dem „Günstiger-Strom-Gesetz“ werde eine strukturelle Reform auf den Weg gebracht, betonte Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Es handle sich um die größte Strommarktreform der letzten zwei Jahrzehnte und Österreich bekomme damit „ein neues Strommarktdesign“. Erneuerbare Energie werde nicht nur ausgebaut, sondern auch „klug und intelligent ins System integriert“. Zudem werde das Netz stabiler und mehr Effizienz werde zu günstigeren Preisen führen, so Zehetner.

DEBATTE ZUM „GÜNSTIGER-STROM-GESETZ“

Die FPÖ sah im vorgeschlagenen Gesetz eine „Mogelpackung“. Markus Steinmaurer (FPÖ/O) kritisierte hohe Gewinne der Stromkonzerne und forderte ein „Ende der Geldverschwendung“ sowie „vernünftige Standortpolitik“ für Österreich. Michael Bernard (FPÖ/N) sah in dem von der Bundesregierung vorgelegten „Günstiger-Strom-Gesetz“ einen „Verrat an der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Industrie“, da das Gesetz „leere Versprechungen“ beinhalten würde. Denn unter anderem hätten die Grünen in den Verhandlungen über ihre Zustimmung zu dieser Zweidrittelmaterie Klimaneutralität bis 2040 gesetzlich verankert und dies werde zu einer „Verdreifachung der Netzkosten führen“, meinte Bernard. Sein Fraktionskollege Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N) sah im Klimaneutralitätsziel bis 2040 „pures Gold-Plating“.

Es brauche „Verantwortung statt Empörung“, sagte Christoph Thoma (ÖVP/V). Das vorgelegte „Günstiger-Strom-Gesetz“ sei laut ihm „keine Mogelpackung“, denn es werde für ein effizientes Stromnetz und funktionierenden Wettbewerb sorgen. Sebastian Stark (ÖVP/N) ging auf die „gravierenden Veränderungen“ am Strommarkt in den vergangenen Jahrzehnten ein und betonte, dass die neuen gesetzlichen Regelungen Planbarkeit schaffen würden. Dabei werde laut ihm „überparteiliche Sachlichkeit in den Vordergrund gestellt“ und der österreichische Strommarkt „zukunftsfit“ gemacht.

Mario Trinkl (SPÖ/B) führte aus, dass das sogenannte Günstiger-Strom-Gesetz einen Stromsozialtarif bringen werde. Zudem verbessere es unter anderem die Rechte von Endkundinnen und Endkunden und stärke die Verbraucherrechte. Die neuen Bestimmungen würden „zahlreiche wichtige Puzzlesteine“ beinhalten, die zu „niedrigeren und fairen“ Strompreisen führen würden, so Trinkl. Christoph Matznetter (SPÖ/W) forderte ein Ende des „Merit-Order-Systems“. Auf europäischer Ebene müsse diesbezüglich dringend eine Reform in Gang gesetzt werden, so Matznetter.

Julia Deutsch (NEOS/W) meinte, dass die Bezeichnung des sogenannten Günstiger-Strom-Gesetzes „pragmatisch gewählt“ worden sei. Denn es gehe bei diesem Gesetz um strukturelle Reformen, die Zeit brauchten. Sie betonte, dass es sich dabei nicht um ein „kurzfristiges Maßnahmenpaket“ handle, sondern um eine Modernisierung des Strommarkts. Das Gesetz werde die Strompreise „nicht über Nacht halbieren“, aber dazu beitragen, dass Strompreise „langfristig leistbar“ werden, meinte sie.

Das Gesetz sei „nicht perfekt“ und auch „kein Billigstromgesetz“ – es stelle jedoch die Weichen dafür, dass „günstiger Strom möglich“ sein werde, sagte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O). Denn das Gesetz entlaste Menschen mit wenig Einkommen. Zudem verankere es im Strommarkt gesetzlich Klimaneutralität bis 2040 und „schütze die Energiewende“, so Hauschildt-Buschberger.

NEUES GESETZ SOLL INFLATIONSBEDINGTE MIETERHÖHUNGEN DÄMPFEN

Das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz erhielt mehrheitliche Zustimmung von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Erreicht werden sollen eine Dämpfung von inflationsbedingten Mieterhöhungen sowie mehr Rechtssicherheit bei Wertsicherungsklauseln. Zudem wird die Mindestbefristung von Wohnungen grundsätzlich von drei auf fünf Jahre verlängert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen sollen Vermietungen unter fünf Jahren möglich sein. Außerdem soll mit dem Gesetz die Rückforderbarkeit von Zahlungen aufgrund unwirksamer Mietklauseln begrenzt werden.

Aufgrund der stark gestiegenen Mieten würden Wohnkosten einen immer größeren Teil der Gehälter der Menschen auffressen, sagte die für den Bereich Wohnen zuständige Staatssekretärin Michaela Schmidt. Dies sei nicht nur ein sozialpolitisches Problem, sondern auch ein volkswirtschaftliches, denn diese Entwicklung führe beispielsweise zu gedämpftem Konsum und verschärfe die Inflation. Daher werde mit dem vorgelegten Gesetz dort eingegriffen, wo Marktmechanismen „offensichtlich versagt“ hätten. Mit der vorgesehenen Mietpreisbremse würden Mieten von „Inflationstreibern zu Inflationsdämpfern“, so Schmidt.

Seine Fraktion sei grundsätzlich gegen Eingriffe in die Marktwirtschaft, sagte Andreas Arthur Spanring (FPÖ/N). In Krisenzeiten könnten temporäre Eingriffe sinnvoll sein, sofern sie tatsächlich wirksam seien. Dies sei seiner Ansicht nach bei den vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch nicht gegeben. Zudem würden die Ursachen für die stark steigenden Kosten – wie beispielsweise überbordende Bürokratie und zu wenig Neubau und Sanierung – weiterlaufen, kritisierte Spanring.

Als zwei grundlegende Fragen nannte Christine Schwarz-Fuchs (ÖVP/V) die Fragen nach ausreichendem Wohnraum und ob dieser leistbar bleiben werde. In diesem Spannungsfeld bewege sich das neue Gesetz. Ohne Investitionen gebe es keinen neuen Wohnraum, betonte sie. Eine differenzierte Behandlung von „kleinen Vermietern“ und Unternehmen im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sei entscheidend. Dies werde im Gesetz berücksichtigt. Denn es brauche „einen fairen Mix“, um nicht weiter „Leerstand zu fördern“, so Schwarz-Fuchs.

Leistbares Wohnen sei eine der zentralen Fragen unserer Zeit, betonte Verena Schweiger (SPÖ/W). Die vorgelegten Maßnahmen seien ein bewusst gesetzter politischer Schritt, um Mieterinnen und Mieter vor explodierenden Wohnkosten zu schützen. Mieten würden dadurch „planbarer, nachvollziehbar und fairer angepasst“ werden. Zudem gebe es mehr Sicherheit durch längere Befristungen. Dies bringe „echte Entlastung“, so Schweiger.

Wohnen sei ein Grundrecht und der Staat müsse dafür sorgen, dass Mieten leistbar seien und bleiben, sagte Elisabeth Kittl (Grüne/W). Es sei erfreulich, dass diese „Inflationsbremse weitergeführt“ und auch auf freie Mietverträge ausgedehnt werde. Die Verlängerung von Befristungen auf mindestens fünf Jahre sei jedoch „nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Kittl. Sie forderte die „komplette Aufhebung“ der Befristung im gewerblichen Bereich. (Schluss Bundesrat) bea

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