Finanzausschuss beschließt steuerliche Erleichterungen bei Überstunden sowie bei Feiertagsarbeit

Anträge von FPÖ und Grünen zur KIM-Verordnung wurden mehrheitlich abgelehnt

Ab 2026 soll Feiertagsarbeit bis zu 400 Ꞓ monatlich steuerfrei gestellt werden. Gleiches soll im Jahr 2026 für bis zu 15 Überstunden pro Monat, maximal 170 Ꞓ, gelten. Dafür hat sich heute der Finanzausschuss mit den Stimmen der Regierungsparteien ausgesprochen. Laut Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl sollen damit Leistungsanreize gesetzt werden. Während die Grünen die unterschiedliche Behandlung von Überstunden und Mehrarbeit nicht nachvollziehen konnten, orteten die Freiheitlichen anstatt Verbesserungen eine Verschlechterung.

Zwei Entschließungsanträge von FPÖ und Grünen zur KIM-Verordnung (Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung) wurden jeweils von allen anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt. Während sich die Freiheitlichen für eine dauerhafte Abschaffung der KIM-Verordnung einsetzen, pochen die Grünen auf deren gesetzliche Implementierung.

Von den Regierungsfraktionen vertagt wurden die weiteren Anträge der Grünen. Sie sprechen sich für den Ausstieg aus fossilen Exportförderungen sowie für einen jährlichen Bericht zum Ausmaß der Steuerlücke – die Differenz zwischen den theoretisch geschuldeten Steuerbeträgen und den tatsächlich vereinnahmten Abgaben – aus. Zudem fordert die kleinste Parlamentsfraktion die Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kfz-Steuer für elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge, Reformen nach der Signa-Pleite sowie die steuerliche Gleichbehandlung von tierischer und pflanzlicher Milch.

VERLÄNGERUNG VON STEUERFREIEN ÜBERSTUNDENZUSCHLÄGEN

ÖVP, SPÖ und NEOS sprachen sich für eine Novelle zum Einkommensteuergesetz aus, die jenen Beschäftigten zugutekommen soll, die viele Überstunden leisten bzw. an Feiertagen arbeiten müssen (666/A). In dem Initiativantrag ist vorgesehen, die Anzahl der begünstigten Überstunden nicht abrupt, sondern schrittweise wieder von 18 auf 10 zu senken und heuer – rückwirkend mit 1. Jänner – Zuschläge für bis zu 15 Überstunden im Monat und bis zu einer Höhe von 170 Ꞓ steuerfrei zu belassen, hielt Kurt Egger (ÖVP) die wichtigsten inhaltlichen Punkte fest. Erst im Jahr 2027 soll die Anzahl dann wieder auf den alten Wert (10 Überstunden bis maximal 120 Ꞓ) sinken. Gleichzeitig soll Feiertagsarbeitsentgelt bis zu einer Höhe von 400 Ꞓ steuerfrei werden, so Egger. Eine weitere Änderung betreffe die Umwandlung sogenannter „Phantom Shares“ in eine Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung: Sie soll nun bis Ende 2026 möglich sein, ohne dass Steuern anfallen.

GRÜNE FORDERN GLEICHSTELLUNG VON MEHRARBEIT

Dabei handle es sich um notwendige Neuregelungen, unterstrich Markus Hofer (NEOS) und bezog sich insbesondere auf die Überstundenregelung. Markus Koza (Grüne) kritisierte, dass keine Wirkungsanalyse des Finanzministeriums zu den Überstundenbegünstigungen vorliege. Die Analyse des Budgetdiensts des Parlaments hielt er jedoch für eindeutig. Die Maßnahme komme zu 80 % Männern zugute und richte sich an Hochverdiener. 105 Mio. Ꞓ würden damit an Einkommensgruppen gehen, die gut verdienen. Dies hielt Koza weder budgetär noch arbeitsmarktpolitisch für sinnvoll. Mit einem Abänderungsantrag regte Koza an, die Überstundenzuschläge auch für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung in Form von Mehrarbeitszuschlägen vorzusehen. Im Gegenzug könnte auf die Verlängerung der ausgeweiteten Steuerbegünstigung verzichtet werden. In diesem Sinne verweigerten die Grünen dem Initiativantrag ihre Zustimmung. Den Maßnahmen zur Feiertagsarbeit könnten sie jedoch zustimmen, hielt Koza fest.

FPÖ VERMISST VERBESSERUNG

Für die FPÖ hingegen stellt die Maßnahme eine Verschlechterung anstelle einer Verbesserung dar. Um klare Arbeitsanreize zu setzen, sollten Überstunden begünstigt werden, argumentierte Michael Fürtbauer (FPÖ). Von 200 Ꞓ auf 170 Ꞓ zu reduzieren sei demnach keine Verbesserung. Die Besserverdienenden seien meistens die Leistungsträger, betonte der Abgeordnete, in diesem Sinne müsse das Mindestmaß das Vorjahr sein. Fraktionskollege Maximilian Linder machte darauf aufmerksam, dass die Regelungen zu Aufrollungen führen, da diese so spät kommen.

EIBINGER-MIEDL: LEISTUNGSANREIZE SOLLEN GESETZT WERDEN

Leistungsanreize sollen gesetzt werden, hielt Barbara Eibinger-Miedl fest. Die befristete Erhöhung basiere auf dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024. Da momentan die Verteilung des letzten Drittels ausgesetzt sei, habe die aktuelle Regelung nichts mit der Übergangsregelung zu tun. Die von den Grünen vorgebrachte Gleichstellung von Mehrarbeit und Überstunden adressiere ein größeres juristisches Thema, erörterte ein Experte des Finanzministeriums. Denn dies könnte zu einer rechtlichen Gleichbehandlung unterschiedlicher Leistungen führen.

Markus Koza (Grüne) konnte die unterschiedliche Behandlung jedoch nicht nachvollziehen und verwies auf Steuergerechtigkeit. Leistungsträger würden nicht nur bezahlter Arbeit nachgehen. Ein Großteil der unbezahlten Arbeit werde von Frauen erbracht, die dadurch Teilzeit arbeiten, hielt er fest. Christoph Pramhofer (NEOS) verwies hingegen auf die Steuerprogression und darauf, dass junge Männer ohne Kinder ebenso Teilzeit arbeiten. Dazu erhielt er die volle inhaltliche Unterstützung von Schiefer, der es für wichtig hielt die Leistungsbereitschaft zu belohnen. Es sei an der Zeit, anstelle von Provisorien Planungssicherheit zu schaffen.

Seitens der SPÖ begrüßte Kai Jan Krainer (SPÖ) die Maßnahmen. Nur weil jemand besser verdiene, sei diese Person noch kein Leistungsträger, hielt er der FPÖ entgegen. Leistung müsse nicht immer bezahlt sein, verwies Krainer auf ehrenamtliche Tätigkeit und Care-Arbeit. Die Leistung einer Person mit Arbeit zu messen sei ein Irrweg, betonte er. „Wir benötigen mehr Vollzeitarbeit“, hielt Markus Hofer (NEOS) fest, deshalb bedürfe es dieser steuerlichen Gestaltung. Auch die Grünen unterstützen das Ziel, die Teilzeitquote gering zu halten, betonte Nina Tomaselli. Sie trat dabei für mehr Transparenz bei der Einmeldung der Arbeitsstunden ein. Die Grünen und die FPÖ stimmten schließlich gegen die Gesetzesinitiative. Der Abänderungsantrag der Grünen fand keine weitere Zustimmung.

FPÖ FÜR DAUERHAFTE ABSCHAFFUNG DER KIM-VERORDNUNG, GRÜNE FÜR GESETZLICHE IMPLEMENTIERUNG

Mit einem im Ausschuss von allen anderen Fraktionen abgelehnten Entschließungsantrag zum Thema „Wohnbaukredite leistbar machen – die KIM-Verordnung muss dauerhaft weg“ tritt die FPÖ für deren dauerhafte Streichung ein. Die KIM-Verordnung regulierte von 2022 bis Juni 2025 die Vergabe von Wohnbaukrediten. Nun ist die Regelung ausgelaufen und gilt in Form einer Empfehlung weiter. Mit gezielten Maßnahmen müsse künftig auch für junge Menschen und Familien Wohnen und die Schaffung von Eigentum leistbar werden, heißt es im Antrag (397/A(E)). Durch die „Empfehlungen“ der FMA würden private Wohnbaukredite weiterhin massiv erschwert. Denn laut KIM-Verordnung durfte die Rückzahlungsrate für Immobilienkredite an Private maximal 40 % des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen, der Eigenmittelanteil mindestens 20 % betragen, und die Maximallaufzeit des Kredites bei 35 Jahren liegen. Aus Sicht der FPÖ wird die Bevölkerung somit aktiv vom Eigentum abgehalten und zur Miete gezwungen.

Gänzlich anders sehen das die Grünen. In ihrer ebenfalls mehrheitlich abgelehnten Initiative setzt sich die kleinste Oppositionspartei für eine gesetzliche Implementierung der wesentlichen Kreditregeln der KIM-Verordnung als dauerhafte Schutzmaßnahme für den Finanzplatz und die Bankkundinnen und Bankkunden ein (375/A(E)).

GRÜNE SETZEN SICH FÜR AUSSTIEG AUS FOSSILEN EXPORTFÖRDERUNGEN EIN

Geht es nach den Grünen, soll die Nachhaltigkeitsstrategie des Ausfuhrförderungsverfahrens überarbeitet werden. Dabei soll sichergestellt werden, dass sie vollständig mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang steht. So wird in dem von den Regierungsfraktionen vertagten Entschließungsantrag ein unverzüglicher und lückenloser Ausstieg aus fossilen Ausfuhrförderungen, die Präzisierung von Ausnahmeregelungen sowie das Aus der Förderung fossiler Neuerschließungen gefordert (635/A(E)). Zudem soll die Nachhaltigkeitsstrategie des Ausfuhrförderungsverfahrens eine überprüfbare „Netto-Null-Strategie“ vorsehen, um damit ein Gleichgewicht zwischen den ausgestoßenen und den aus der Atmosphäre entfernten Treibhausgasen anzustreben.

Im Interesse der heimischen Wirtschaft und des Klimas dürften Exportförderungen nur noch dort gewährt werden, wo es zukunftsfähige Technologien gibt, betonte Antragstellerin Elisabeth Götze. Österreich solle sich an anderen europäischen Ländern orientieren – Götze nannte etwa Belgien, Dänemark, Frankreich oder die Niederlande – die bereits aus der fossilen Exportförderung ausgestiegen seien.

Eine lückenlose Defossilisierung sei das Ziel, wobei man sich trotz weiterer nötiger Anstrengungen auf einem guten Weg befinde, hielt Georg Strasser (ÖVP) fest.

Dem schloss sich Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl an. So gebe es in Bezug auf Kohle und Erdöl keine Exportförderungen mehr, bei Gas seien diese bis 2029 begrenzt.

GRÜNE FORDERN JÄHRLICHEN BERICHT ZUM AUSMASS DER STEUERLÜCKE

In einer weiteren vertagten Initiative interessieren sich die Grünen für die Differenz zwischen den theoretisch geschuldeten Steuerbeträgen und den tatsächlich vereinnahmten Abgaben. Es gebe eine Informationslücke, die sowohl die parlamentarische Kontrolle als auch die strategische Ausrichtung der Steuerpolitik erschwert, betont Nina Tomaselli (Grüne). Daher fordert sie ab 2026 jährliche, klar strukturierte und öffentlich zugängliche Berichte zum Ausmaß der Steuerlücke. Dabei sollen auch Kennzahlen zum Fortschritt in der Betrugsbekämpfung darstellt werden (654/A(E)).

Die Bundesregierung bekenne sich zur Steuerbetrugsbekämpfung, es handle sich aber um eine „methodische Herausforderung, die richtigen Zahlen zu finden“, erklärte SPÖ-Maximilian Köllner.

Das sah Ausschussobmann Andreas Ottenschläger (ÖVP) ähnlich, der „theoretische Ergebnisse“ einer Studie zur Steuerlücke erwartete und somit die Erwartungshaltung dämpfte. Zielführender seien Vorschläge zur Steuerbetrugsbekämpfung von Expertinnen und Experten, so Otternschläger.

Die neuerlich auf der Tagesordnung stehenden Anträge der Grünen wurden ebenfalls von den Regierungsparteien ein weiteres Mal auf die Wartebank geschoben. So pochen die Grünen auf eine Befreiung der motorbezogenen Versicherungssteuer bzw. der Kfz-Steuer für jene elektrisch betriebenen Fahrzeuge, die für Carsharing oder für gemeinnützige Fahrtendienste eingesetzt werden (583/A(E)). Ein weiterer Antrag betrifft Konsequenzen und Reformen in Folge der Insolvenz des Immobilienkonzerns Signa Holding (45/A(E)). Zudem fordern die Grünen die steuerliche Gleichbehandlung von tierischer und pflanzlicher Milch (593/A(E)). Für Grünen-Mandatarin Olga Voglauer kommt es dadurch aktuell zu einer „massiven und nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung“ für rund ein Fünftel der Bevölkerung.(Fortsetzung Finanzausschuss) gla/med

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