Endgültige Klärung: DPF Group sichert sich die Marke Tertianum
Die markenrechtlichen Verhältnisse rund um die Bezeichnung "Tertianum" sind für Deutschland abschließend geklärt. Mit Beschluss vom 18. Dezember 2025 hat der Bundesgerichtshof die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zurückgewiesen (Az. I ZR 94/25). Damit ist rechtskräftig bestätigt, dass die DPF GmbH alleinige Inhaberin der Marke "Tertianum" in Deutschland ist.
Die Markenposition der DPF Group wurde auch auf europäischer Ebene gefestigt. Bereits mit Urteil vom 4. September 2024 (T-73/23) bestätigte!-->…