
Hanger: Wurm machte mehrfach widersprüchliche Aussagen und falsche Angaben
Finanzprokuratur soll Schadenersatzklage gegen Pilnacek-Freundin prüfen
„Die Aussagen von Karin Wurm bilden eine zentrale Grundlage für den Pilnacek-Untersuchungsausschuss. Gegen die Kurzzeit-Freundin von Christian Pilnacek laufen bereits zwei Strafverfahren – eines davon wegen einer falschen Beweisaussage. Wie gestern Abend berichtet wurde, haben nun auch jene vier Polizisten, die auf Schadenersatz und Einziehung des Pilz-Buches geklagt hatten, gegen Karin Wurm eine weitere Anzeige wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingebracht“, erklärt Andreas Hanger, ÖVP-Fraktionsführer im Untersuchungsausschuss.
„Karin Wurm hat vor Behörden oder Gerichten fünfmal als Zeugin ausgesagt. Dazu kommen zahlreiche Interviews und Auftritte vor Fernsehkameras. Unterm Strich hat sie ihre Darstellungen nicht nur immer weiter aufgebauscht, sondern nachweislich auch falsche und widersprüchliche Angaben gemacht oder wesentliche Umstände verschwiegen.“ „Mit ihren fragwürdigen Aussagen hat Karin Wurm – sie spricht von der Camorra, Löchern im Körper von Christian Pilnacek oder Zeugenschutzprogrammen – nicht nur die Öffentlichkeit getäuscht und die Verschwörungstheorien von Peter Pilz befeuert, sondern auch wesentlich dazu beigetragen, dass mehrere Polizisten zu Unrecht strafrechtlich verfolgt wurden. Keiner der gegen die Beamten erhobenen Vorwürfe hat sich als zutreffend herausgestellt.“
„Karin Wurm ist diese Woche als Auskunftsperson im Pilnacek-Untersuchungsausschuss geladen und steht dort unter Wahrheitspflicht. Ein von der WKStA in Auftrag gegebenes, unabhängiges Gutachten einer renommierten Gerichtspsychiaterin bestätigt ihre Vernehmungsfähigkeit – Ausreden gibt es keine mehr. Der Untersuchungsausschuss ist kein politisches Theater und keine Plattform für Verschwörungstheorien oder Falschbehauptungen“, betont Hanger.
„Viele dieser widersprüchlichen oder unrichtigen Angaben hat Karin Wurm gegenüber der WKStA gemacht. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang eine weitere behördliche Prüfung erforderlich ist.“
Finanzprokuratur soll Schadenersatz im Interesse der Republik prüfen: „Darüber hinaus werden wir die Finanzprokuratur ersuchen, zu prüfen, ob eine Schadenersatzklage gegen Karin Wurm im Interesse der Republik in Betracht kommt. Wenn ein Untersuchungsausschuss auf Basis von Verschwörungstheorien oder Falschbehauptungen eingesetzt wird, müssen auch jene zur Rechenschaft gezogen werden, die den österreichischen Steuerzahler damit belastet haben.“
„Es wird Zeit, dass sich die FPÖ für dieses Polittheater entschuldigt, das bis zum Sommer mehrere hunderttausend Euro Steuergeld verschlingen wird“, so Hanger abschließend.
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