Novelle des Sicherheitsexportgesetzes und Verfahrenskonzentration in UVP-Verfahren stärken den Wirtschaftsstandort Österreich

Regierung einigt sich auf konkrete Schritte zur Umsetzung der Industriestrategie

„Das Ziel dieser Bundesregierung lässt sich mit der 2-1-0-Formel von Bundeskanzler Christian Stocker klar zusammenfassen: 2 Prozent Inflation, mindestens 1 Prozent Wirtschaftswachstum und null Toleranz gegenüber jenen, die unsere Gesellschaft gefährden oder ablehnen. Das erste Ziel mit zwei Prozent Inflation haben wir im Februar 2026 erreicht“, sagte Staatssekretär Alexander Pröll einleitend im Pressefoyer nach der heutigen Sitzung des Ministerrats im Bundeskanzleramt.

Nach drei Jahren der Rezession befinde sich Österreich nun wieder in einer Phase des wirtschaftlichen Aufschwungs. „Dieser Aufschwung ist noch verhalten, aber er ist real“, so Pröll. Die Prognosen seien bereits zum dritten Mal nach oben korrigiert worden und auch bei den Investitionen gebe es erste Stabilisierungstendenzen.

NOVELLE DES SICHERHEITSEXPORTGESETZ BRINGT EFFIZIENTERE VERFAHREN

Die im heutigen Ministerrat präsentierten Maßnahmen leisten einen konkreten Beitrag zum Ziel von mindestens einem Prozent Wirtschaftswachstum. Dazu zählen insbesondere die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes sowie die Verfahrenskonzentration bei Projektgenehmigungen.

STAATSSEKRETÄR ALEXANDER PRÖLL: _„Wir haben im Jänner die Industriestrategie vorgelegt. Sie ist keine Absichtserklärung, sondern unser Arbeitsprogramm für mehr Wettbewerbsfähigkeit und industrielle Stärke in Österreich. Wir beginnen mit der Umsetzung des Programms dort, wo Wirtschaft, Sicherheit und internationale Verantwortung unmittelbar zusammenkommen: bei der Exportkontrolle. Die Novelle des Sicherheitsexportgesetzes ist die erste konkrete Umsetzung der Industriestrategie. Wir vereinfachen und beschleunigen die Verfahren.“_

STAATSSEKRETÄR JÖRG LEICHTFRIED: _„Gerade in Zeiten wachsender globaler und regionaler Unsicherheiten – sei es durch geopolitische Risiken, Klimawandel oder technologische Herausforderungen – braucht ein Staat die Fähigkeit, schnell, aber zugleich verlässlich zu handeln. Mit der Beschleunigung und Modernisierung von Genehmigungsverfahren schaffen wir Rahmenbedingungen, in denen Innovation und Sicherheit Hand in Hand gehen. Auch mit der Novelle des Sicherheitsexport-Gesetz schaffen wir auf der Grundlage unserer Neutralität einen modernen Rechtsrahmen, der die bisherigen Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes zeitgemäß weiterentwickelt und für die exportierende Wirtschaft verständlicher macht.“_

STAATSSEKRETÄR SEPP SCHELLHORN: _„Mit der Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes modernisieren wir ein teils veraltetes System, bauen unnötige Bürokratie ab und ermöglichen digitale, effizientere Verfahren. So können wir rasch auf technologische Entwicklungen reagieren – im Einklang mit unseren internationalen Verpflichtungen und der europäischen Strategie für wirtschaftliche Sicherheit.“_

Allein im Wirtschaftsministerium würden jährlich Exporte im Umfang von zwei bis fünf Milliarden Euro genehmigt. Das zeige deutlich, dass Exportkontrolle „kein Randthema, sondern ein zentraler Hebel für den Industriestandort Österreich ist“, so der Staatssekretär im Bundeskanzleramt, Alexander Pröll.

1. VERFAHREN WERDEN SCHNELLER UND EINFACHER:

* Die Novelle reduziert formale Hürden, stärkt digitale Prozesse und schafft klare Zuständigkeiten.
* Für die erste Registrierung reicht künftig ein formloses Firmenschreiben und die ID-Austria. Ein „Verantwortlichen Beauftragter“ ist für die elektronische Antragstellung nicht mehr erforderlich.

2. UNNÖTIGE DOPPELARBEIT WIRD KONSEQUENT BESEITIGT:

* Voranfragen können künftig nahtlos in Genehmigungsverfahren übergeführt werden.
* Künftig entfällt die Genehmigung für die Verbringung von Gütern zu Demonstrationszwecken (also „Messegüter“) innerhalb der EU in einen anderen Mitgliedstaat.

3. ROUTINEEXPORTE WERDEN SPÜRBAR ENTLASTET:

* Statt aufwendiger Einzelmeldungen reicht künftig eine jährliche Sammelmeldung mit wenigen Basisangaben. Das senkt den administrativen Aufwand deutlich – insbesondere für regelmäßig exportierende Betriebe.

4. EFFIZIENZ DURCH MODERNE VERFAHREN:

* Mit dem weiteren Ausbau digitaler Prozesse und dem Weg hin zu einem e-Export-Portal werden die Verfahren insgesamt um rund eine Arbeitswoche verkürzt. Das ist spürbare Entbürokratisierung mit Verantwortung.

Diese Reform sei eingebettet „in einen klaren industriepolitischen Schwerpunkt im Bereich der Verteidigungs- und Sicherheitsindustrie“, wie Staatssekretär Pröll erläuterte. „Dieser Sektor sichert in Österreich zahlreiche Arbeitsplätze, erzielt einen Branchenumsatz von rund 3,3 Milliarden Euro und weist einen überdurchschnittlich hohen Innovationsgrad auf. Bei großen Beschaffungen liegt die heimische Wertschöpfung regelmäßig bei über 70 Prozent“, so Pröll. Vor diesem Hintergrund setzt die Regierung 2026 bewusst einen Schwerpunkt auf diesen Bereich.

REFORMPARTNERSCHAFT: VERFAHRENSKONZENTRATION FÜR PROJEKTGENEHMIGUNGEN

Ein weiterer Teil der Reformpartnerschaft im Bereich „Verfassung und Verwaltung“ im Verantwortungsbereich von Staatssekretär Pröll wird nun hinsichtlich einer Verfahrenskonzentration bei Genehmigungsverfahren in der Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls realisiert.

Derzeit müssen für den Ausbau von Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken zwei teilkonzentrierte Genehmigungsverfahren in der Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen werden – eines beim Bund und eines beim Land. Dazu ist nun eine Änderung in der Bundesverfassung geplant, sodass es künftig nur ein einziges UVP-Verfahren beim Bund gibt: eine zuständige Behörde, ein Verfahren.

Dieser Gesetzesentwurf geht nun in öffentliche Begutachtung. Für eine Umsetzung braucht es eine Verfassungsänderung mit einer Zweidrittelmehrheit, da der Bund bislang nicht über die notwendige Vollziehungszuständigkeit verfügt.

2. Pressesprecherin des Staatssekretärs
Antonia Pettauer
Telefon: +43 677 620 473 48
E-Mail: antonia.pettauer@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at

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