
Sima: Verbot der „Mozartverkäufer“ in der City
Stadt reagiert auf zunehmende Beschwerden und Verstöße – Verbot am Stephansplatz, Kärntner Straße, Herbert-von-Karajan-Platz und am Graben
Die Stadt Wien reagiert auf zunehmende Beschwerden in Sachen „Mozartverkäufer“, also gewerbliche, kostümierte Ticketverkäufer in der Innenstadt: Ihnen wurden aufgrund einer Zonierungsverordnung 2021 maximal 18 Plätze für ihre Verkaufstätigkeit gestattet, auf zentralen Plätzen wie vor dem Hauptportal des Stephansdomes wurde diese gewerbliche Tätigkeit bereits damals verboten. Es war dies der erste Versuch einer Regulierung durch begrenzte Kontingente, der jedoch nicht ausreichend war und daher ist ein nächster Schritt nötig. Denn in letzten Jahren kam es zu einer Zunahme an groben Verstößen der Vorgaben: Regelmäßige Kontrollen zeigen, dass innerhalb der relevanten Bereiche in der City regelmäßig Ticketverkäufer ohne Genehmigungen anzutreffen sind, besonders auffällig auch vor dem Stephansdom, wo es bedingt auch durch den U-Bahn-Ausgang und großer Touristenströme ohnehin sehr beengt ist. 2024 wurden durch den Magistrat der Stadt Wien an 42 Aktionstagen insgesamt 579 Ticketverkäufer*innen in der Inneren Stadt überprüft. Dabei wurden insgesamt 299 Verstöße festgestellt.
Zugenommen haben auch die Beschwerden, sowohl bei der Stadt, also auch bei der Staatsoper und bei Wien Tourismus. Passant*innen, aber auch Besucher*innen der Oper oder Tourist*innen fühlen sich vermehrt durch das aufdringliche Verhalten der Mozartverkäufer belästigt. „Das ist inakzeptabel, der öffentliche Raum in der Innenstadt ist ohnehin schon sehr beengt, die Besucherinnenzahlen steigen und wir wollen hier Belästigungen aller Art abstellen. Daher wollen wir den Ticketverkauf durch die sogenannten Mozartverkäufer im Gebiet der bestehenden Zonierungsverordnungen, also Stephansplatz, Kärntner Straße, Herbert-von-Karajan-Platz und Graben in der Inneren Stadt künftig untersagen“, kündigt Planungsstadträtin Ulli Sima an. Im Zuge einer vierwöchigen Begutachtungsfrist können Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abgegeben werden, In Kraft treten soll die Verordnung Anfang Mai.
Mediensprecherin StRin Ulli Sima
Anita Voraberger
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