Arbeitsmarkt: Ausgleichstaxfonds langfristig absichern

Österreichischer Behindertenrat fordert politische Lösungen zur Sicherung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Am 2. März 2026 lud der Österreichische Behindertenrat in den Presseclub Concordia, um die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen und die geplanten Entwicklungen beim Ausgleichstaxfonds zu thematisieren. Am Podium diskutierten Behindertenrats-Präsident Klaus Widl, Bundesbehindertenanwältin Christine Steger sowie Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB. Ziel ist die nachhaltige budgetäre Absicherung des Ausgleichstaxfonds für die kommenden Jahre.

Aktuelle Daten zeigen, dass die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderungen derzeit dreimal so stark steigt wie bei Menschen ohne Behinderungen. Zudem sind 21,5 Prozent von ihnen armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Auch die Erwerbsquote unter Menschen mit Behinderungen ist deutlich niedriger.

„Die Zahlen zeigen klaren Handlungsbedarf. Ein Arbeitsplatz bedeutet Selbstbestimmung, soziale Sicherheit und chancengleiche Teilhabe – das sollte unser gemeinsames Ziel sein“, betonte Klaus Widl, Präsident des Österreichischen Behindertenrats.

Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtete sich Österreich bereits 2008, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihren Unterhalt durch eine frei gewählte Arbeit zu erwirtschaften. Dafür muss der Staat die notwendigen Unterstützungsleistungen zur Verfügung stellen.

Diese Leistungen werden zu einem großen Teil aus dem Ausgleichstaxfonds finanziert. Für 2026 stellte die Bundesregierung zusätzliche Mittel bereit. Ab 2027 soll dieser Zuschuss jedoch schrittweise reduziert werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass zentrale Unterstützungsmaßnahmen für die berufliche Teilhabe künftig nicht mehr im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen.

Bundesbehindertenanwältin Christine Steger unterstrich die zentrale Bedeutung verlässlicher Unterstützungsangebote für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. „Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken.“

Auch Patrick Berger, Leiter des Chancen Nutzen Büros im ÖGB, verwies auf die strukturellen Benachteiligungen am Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit konkreter politischer Schritte. Eine bloße Analyse der Situation reiche nicht aus. „Teilhabe in der Arbeit ist ein absolut essenzieller Teil für die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Klar ist, dass Analysen, Evaluationen und Studien nicht genug sind. Es müssen Handlungen folgen.“

DER ÖSTERREICHISCHE BEHINDERTENRAT FORDERT DIE BUNDESREGIERUNG AUF, GEMEINSAM EIN ZIELBILD FÜR DIE ZUKÜNFTIGE AUSGESTALTUNG DES AUSGLEICHSTAXFONDS UND DER DARAUS FINANZIERTEN MASSNAHMEN ZU ENTWICKELN. Dabei geht es um eine langfristige finanzielle Absicherung, die Planungssicherheit schafft und Menschen mit Behinderungen verlässliche Perspektiven am Arbeitsmarkt bietet.

Als gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen spricht sich der Behindertenrat klar gegen eine Schwächung bewährter Unterstützungsstrukturen aus. Budgetäre Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass Arbeitsplätze gefährdet oder Zugänge zum Arbeitsmarkt weiter erschwert werden. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass sich budgetäre Einsparungen in höheren sozialen und volkswirtschaftlichen Folgekosten niederschlagen würden.

„Der Ausgleichstaxfonds hat sich als wirksames Instrument bewährt. Wir möchten konstruktiv daran arbeiten, ihn langfristig finanziell abzusichern“, so Klaus Widl abschließend.

Österreichischer Behindertenrat
Mag. Kerstin Huber-Eibl
Telefon: 0660 92 47 236
E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at
Website: https://www.behindertenrat.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender