Menschenrechtsausschuss behandelt Oppositionsanliegen

Sämtliche Initiativen von FPÖ und Grünen wurden vertagt

Nach einer aktuellen Aussprache wurde im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats heute über konkrete Initiativen der Opposition debattiert. Ein FPÖ-Entschließungsantrag zum besseren Gewaltschutz von Einsatzkräften wurde ebenso mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wie die völkerrechtlichen Anliegen der Grünen und etwa ihr Gesetzesantrag, um Beschwerden gegen rechtswidriges Polizeiverhalten bei den Verwaltungsgerichten wieder zu ermöglichen.

STÄRKUNG DES SCHUTZES VON EINSATZKRÄFTEN

Die FPÖ fordert Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Einsatzkräften (703/A(E)). Laut Elisabeth Heiß (FPÖ) gebe es ihnen gegenüber eine „besorgniserregende Zunahme der Gewaltbereitschaft“. Es brauche zusätzliche finanzielle Mittel für die bessere Ausstattung von Polizei, Rettung und Feuerwehr. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen und Schutzmaßnahmen seien ihrer Meinung nach unzureichend, um die Einsatzkräfte effektiv zu schützen und potenzielle Täter abzuschrecken. In der Antragsbegründung sehen die Freiheitlichen die erhöhte Kriminalitätsrate durch eine „unkontrollierte Masseneinwanderung“ der letzten Jahre begründet, was Grünen-Mandatarin Agnes Sirkka Prammer als „rassistisch“ wertete. Ebenso wie Nikolaus Scherak (NEOS) stieß sie sich außerdem an der Formulierung, die Regierung würde sich dem „Diktat“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) beugen. Im FPÖ-Antrag heißt es nämlich, der EGMR würde zur „Schutzmacht für ausländische Straftäter mutieren“. Der Entschließungsantrag wurde vertagt. Johann Weber (ÖVP) begründete dies damit, dass im Innenressort zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen gesetzt und laufend evaluiert würden.

PRINZIPIENUMKEHR BEI RÜSTUNGSEXPORTEN

Vor dem Hintergrund einer möglichen Reform des Kriegsmaterialgesetzes und beschleunigter Verfahren für Rüstungsgüter setzen sich die Grünen für eine grundlegende Prinzipienumkehr beim österreichischen Rüstungsexport ein (736/A(E)). Antragstellerin Agnes Sirkka Prammer schlägt eine Abkehr vom derzeitigen Ansatz vor, wonach die Exporte lediglich nicht im Widerspruch zu den außenpolitischen Interessen Österreichs stehen dürfen. Vielmehr fordert sie ein aktives Prinzip, wonach österreichische Rüstungsexporte die sicherheits- und außenpolitischen Interessen zu stärken hätten. Durch Beschleunigungs- oder Reformvorhaben dürfe die Einhaltung von Völker- und Menschenrechten keinesfalls geschwächt werden und die Prüfung der Menschenrechtslage dürfe kein Widerspruch zu einer Verfahrensbeschleunigung sein, sagte Prammer. Aus Sicht der ÖVP-Fraktion sei die Gesetzeslage ausreichend, erläuterte Agnes Totter. Schon jetzt gebe es eine Bewilligung nur nach strenger Prüfung. Die Stellungnahmen im Zuge des laufenden Begutachtungsverfahrens gelte es abzuwarten, meinte Lisa Aldali (NEOS). So wurde auch dieser Antrag vertagt.

SCHUTZPFLICHT BEI ABGÄNGIGEN MINDERJÄHRIGEN FLÜCHTLINGEN

Ebenso vertagt wurde ein Antrag der Grünen, um die menschenrechtliche Schutzpflicht des Staates bei Abhängigkeit von minderjährigen Flüchtlingen ausdrücklich gesetzlich klarzustellen und verbindlich abzusichern (737/A(E)). Die Grünen gehen nämlich davon aus, dass hinsichtlich der Abgängigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Schutzlücken bestehen. Laut Agnes Sirkka Prammer seien diese Kinder einem besonderen Risiko für Menschenhandel ausgesetzt. Es sollten Such- und Ermittlungsmaßnahmen eingeleitet sowie eine am Kindeswohl orientierte Gefährdungsanalyse, Dokumentationsmaßnamen und eine Berichterstattung ans Parlament vorgesehen werden, so der Vorstoß. SPÖ-Mandatar Christian Oxonitsch nahm Bezug zum „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“, das derzeit die Begutachtungsphase durchläuft. Dadurch sollen klare Verantwortlichkeiten ab Tag eins geschaffen werden. Gudrun Kugler (ÖVP) lies zudem wissen, dass die Präventionsmaßnahmen im Innenministerium vorangetrieben werden und etwa es eine EU-Initiative gebe, um Fingerabdrücke von Kindern künftig schon ab 6 Jahren – statt derzeit erst ab 14 Jahren – zu speichern.

BESCHWERDEN GEGEN POLIZEIVERHALTEN BEIM VERWALTUNGSGERICHT

Ein Gesetzesantrag der Grünen, um das Sicherheitspolizeigesetz hinsichtlich der Möglichkeit einer Richtlinienbeschwerde zu ändern (738/A) wurde ebenso vertagt. Von Antragstellerin Prammer wird kritisiert, dass die Bundesregierung die Reparaturfrist für gerichtliche Beschwerden gegen rechtswidriges Polizeiverhalten auslaufen lies. Mit der sogenannten Richtlinienbeschwerde konnten sich Menschen gegen rechtswidriges Einschreiten der Polizei und Dienstpflichtverletzungen zur Wehr setzen. Der Verfassungsgerichtshof hob allerdings einen entsprechenden Paragrafen im Sicherheitspolizeigesetz als verfassungswidrig auf. Bislang gab es keine Neuregelung. Mit der von den Grünen vorgeschlagenen Gesetzesänderung soll die Beschwerde an die Verwaltungsgerichte wieder ermöglicht werden. Die FPÖ lehnt das entschieden ab, wie Abgeordneter Reinhold Maier ausführte. Es gebe genügend Instanzen, um polizeilichem Fehlverhalten entgegenzutreten. Auch die Beschwerdestelle brauche es seiner Meinung nach eigentlich nicht. Auch Klaus Mair (ÖVP) meinte, es sollten keine Doppelgleisigkeiten aufgebaut werden. Der Überarbeitung des Sicherheitspolizeigesetzes sollte nicht vorgegriffen werden, sagte Christian Oxonitsch (SPÖ).

TRANSPARENTE KRITERIEN FÜR TALIBAN-KONTAKTE

Sämtliche Kontakte mit dem Taliban-Regime sollten einer strengen menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Prüfung unterzogen werden und dürften nicht zu einer diplomatischen Aufwertung des Regimes führen, meinen die Grünen (759/A(E)). Das Innenressort wird daher aufgefordert, transparente Kriterien für etwaige Kontakte vorzulegen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten. Hintergrund ist, dass Vertreter des afghanischen Taliban-Regimes Wien besucht und sich mit Mitarbeitenden des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl getroffen hatten, um Abschiebungen nach Kabul vorzubereiten. Grünen-Abgeordnete Prammer sprach von „verfehlter Politik“. Die Einladung Abgesandter einer Terrororganisation sei eine Gefahr für die Menschen in Österreich, meinte sie. Romana Deckenbacher (ÖVP) erläuterte, dass die Gespräche ausschließlich auf administrativer und operativer stattfanden. Österreich bekenne sich klar zur Einhaltung der Menschenrechte. Bei Straffälligkeit müssten Rückführungen aber möglich sein. Auch diese Initiative wurde vertagt. (Fortsetzung Menschenrechtsausschuss) fan

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