
Verfassungsausschuss gibt grünes Licht für „mittleres Management“ an Pflichtschulen
Administrativ unterstützende Lehrkräfte sollen Schulleitung und Lehrerkollegium entlasten
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat in seiner heutigen Sitzung auch grünes Licht für die Einführung eines „mittleren Managements“ an Pflichtschulen gegeben. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten für eine von der Regierung vorgeschlagene Dienstrechtsnovelle, die auch mehr Ressourcen für Administration an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) bringt. Das „mittlere Management“ wird stufenweise die erst vor kurzem eingeführten pädagogisch-administrativen Fachkräfte an Volks- und Mittelschulen ersetzen und soll sowohl die Schulleitung als auch das Lehrerkollegium entlasten.
Änderungen am Gesetzesentwurf wurden vorerst nicht vorgenommen. Das vom Ausschuss durchgeführte Begutachtungsverfahren könnte laut Staatssekretär Alexander Pröll aber noch zu Adaptierungen im Zuge der Plenardebatte führen. Die zuständige Sektion des Bundeskanzleramts sei gemeinsam mit dem Bildungsministerium dabei, die Stellungnahmen zu sichten, sagte er.
Die insgesamt bereitgestellten Mittel bezifferten sowohl Pröll als auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr mit rund 20 Mio. Ꞓ pro Jahr, was Wiederkehr angesichts der aktuellen Budgetsituation als „richtig gut“ wertete. In einem nächsten Schritt will sich der Bildungsminister außerdem darum bemühen, die bürokratischen Anforderungen für Schulen insgesamt zu reduzieren, um „Freiraum“ für Lehrerinnen und Lehrer zu schaffen.
Gegen das Gesetzesvorhaben stimmte die FPÖ. Sie kritisiert, dass weiterhin Lehrerinnen und Lehrer für administrative Aufgaben eingesetzt werden sollen, statt klar zwischen administrativem und pädagogischem Bereich zu trennen.
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen. Er zielte darauf ab, das mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder zurückzunehmen und dieses „fair und transparent“ zu gestalten. An den neuen Bestimmungen hatte es auch öffentliche Kritik gegeben, wobei Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer ein „unfaires Tauschgeschäft“ in Zusammenhang mit dem Aufschnüren des Gehaltsabschlusses für den öffentlichen Dienst vermutet.
MITTLERES MANAGEMENT AN PFLICHTSCHULEN
Beim „mittleren Management“ handelt es sich um keine neue Hierarchieebene an Volks- und Mittelschulen, wie die Regierung in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf (405 d.B.) hervorhebt. Vielmehr sollen bestimmte Lehrerinnen und Lehrer administrative Aufgaben wie die Organisation schulischer Veranstaltungen, die Koordination von Arbeitsgruppen oder die Aufbereitung von Informationen übernehmen und im Gegenzug ihre Unterrichtstätigkeit reduzieren. Wie viele Ressourcen dafür zur Verfügung stehen, hängt von der Größe der Schule ab: Bei Schulen mit 10 bis 40 Lehrerkräften (Vollzeitäquivalenten) wird die Unterrichtsverpflichtung laut Gesetzentwurf beispielsweise um insgesamt zwölf Wochenstunden, bei Schulen mit mehr als 100 Lehrkräften um 34 Wochenstunden reduziert, wobei eine Stunde Freistellung vom Unterricht zwei Arbeitsstunden entspricht.
Welche Lehrkräfte für das mittlere Management eingesetzt werden und welche konkreten Aufgaben sie übernehmen sollen, kann die Schulleitung nach einem Bewerbungsprozess entscheiden. Damit werde die Schulautonomie gestärkt, wird in den Erläuterungen festgehalten, wobei an kleinen Schulen mit weniger als 15 Klassen ein bis zwei Lehrkräfte und an allen anderen Schulen bis zu vier Lehrkräfte für diese Funktion vorgesehen sind. Die Einführung erfolgt in zwei Stufen: Ab dem Schuljahr 2026/27 wird das System demnach in mittleren und größeren Pflichtschulen mit mindestens 15 Klassen, ab dem Schuljahr 2027/28 auch an den übrigen Schulen gelten. Rund 225 zusätzliche Planstellen sind dafür den Erläuterungen zufolge ab dem kommenden Schuljahr nötig.
Mehr Ressourcen für Administration werden auch für allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) und berufsbildende mittlere und höhere Schulen (BMHS) bereitgestellt, wobei insbesondere sehr kleine und sehr große Schulen davon profitieren. So können künftig auch für Schulen mit weniger als acht Klassen Administratorinnen bzw. Administratoren eingesetzt werden. Gleichzeitig entfällt die bestehende Deckelung. Neu ist überdies, dass die administrativen Tätigkeiten – je nach Schulgröße – künftig auf bis zu vier Lehrkräfte aufgeteilt werden können, wobei eine davon auch die Vertretung der Schulleitung zu übernehmen hat. Auch in Berufsschulen ist bei der Verteilung von Verwaltungsaufgaben in Hinkunft – bei gleichbleibenden Ressourcen – mehr Flexibilität möglich.
Insgesamt rechnet das Bildungsressort durch die Novelle ab dem Jahr 2027 mit jährlichen Mehrkosten von rund 19,7 Mio. Ꞓ. Davon entfallen 1,28 Mio. Ꞓ auf AHS und BMHS.
BREITE ZUSTIMMUNG ZUM GESETZESVORHABEN
Im Verfassungsausschuss erhielt das Gesetzesvorhaben auch die Zustimmung der Grünen, wiewohl die Regierung nach Meinung von Abgeordneter Sigrid Maurer „auf halbem Weg stehen geblieben ist“. Ihrer Ansicht nach wäre es sinnvoll, ein eigenes Gehaltsschema für administratives Personal zu schaffen, wie es auch der Rechnungshof empfehle. Zudem gab sie zu bedenken, dass nur rund 500 Schulen mehr Ressourcen bekommen würden als bisher. Schließlich handle es sich beim mittleren Management nur um eine Weiterentwicklung bzw. „Umetikettierung“ der pädagogisch-administrativen Fachkräfte. Positiv wertete Maurer, dass die Aufgaben künftig auf bis zu vier Lehrkräfte verteilt werden können.
Martina Künsberg Sarre (NEOS) hob hervor, dass die Einführung eines mittleren Managements an Pflichtschulen eine langjährige Forderung der NEOS sei. Ein solches sei auch international vor allem an großen Schulen üblich und fördere Teamarbeit, sagte sie. Laut Künsberg Sarre wurde lange über das Vorhaben verhandelt, letztendlich habe die Regierung aber „etwas Gutes auf den Weg gebracht“.
Romana Deckenbacher (ÖVP) mahnte, kleine Schulen im ländlichen Raum „nicht außen vor zu lassen“. Zudem forderte sie eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands bei der Abrechnung von Reisekosten. Man müsse sich den einen oder anderen im Begutachtungsverfahren vorgebrachten Punkt noch einmal ansehen, sagte sie. Selma Yildirim (SPÖ) wies darauf hin, dass es immer wieder Klagen von Lehrerinnen und Lehrer über überbordende Verwaltungstätigkeit gebe.
FPÖ FORDERT EIGENES ADMINISTRATIVES PERSONAL
Abgelehnt wurde die Regierungsvorlage von der FPÖ. Es gebe seit Jahren einen Lehrermangel, der auch darauf beruhe, dass Lehrerinnen und Lehrer viele administrative Aufgabe erledigen müssten, sagte Abgeordneter Werner Herbert. Daran ändere sich mit der vorliegenden Dienstrechtsnovelle nichts. Vielmehr würden Lehrerinnen und Lehrer mit administrativen Aufgaben „belohnt“, obwohl sie pädagogische Aufgaben hätten. Seiner Ansicht nach bräuchte es eine grundlegende Trennung zwischen dem administrativen und dem pädagogischen Bereich. Zudem würden nicht alle Schulen von der Gesetzesnovelle profitieren. Das Begutachtungsverfahren sei „dementsprechend ernüchternd ausgefallen“, erklärte Herbert und verwies etwa auf Kritik an der Mittelverteilung.
WIEDERKEHR: GESETZESVORHABEN ERMÖGLICHT FLEXIBLEREN RESSOURCENEINSATZ
Sowohl Beamten-Staatssekretär Alexander Pröll als auch Bildungsminister Christoph Wiederkehr hoben hervor, dass die Regierungsvorlage nicht nur zusätzliche Ressourcen für administrative Aufgaben bringe, sondern den Schulen insgesamt einen flexibleren Ressourceneinsatz ermögliche. Wiederkehr sprach in diesem Sinn von einem „wichtigen und historischen Schritt“. Vor allem große Schulen, wo Schulleitungen eine „enorme Führungsspanne“ zu bewältigen hätten, würden profitieren. Zudem werden mit dem Projekt die Schulautonomie gefördert. So könne das mittlere Management je nach Bedarf unterschiedlich organisiert werden. Er sieht außerdem neue Weiterentwicklungsmöglichkeiten für besonders engagierte Lehrerinnen und Lehrer.
Zur Kritik der Freiheitlichen und der Grünen merkte Wiederkehr an, er sei ein großer Anhänger davon, andere Personen als Lehrerinnen und Lehrer an Schulen zu bringen. In diesem Sinn kann er sich auch vorstellen, den Schulen in weiterer Folge mehr Autonomie beim Einsatz von Ressourcen einzuräumen. Beim mittleren Management handle es sich aber um ein mittleres pädagogisches Management, sagte er. Es gehe um administrativ-pädagogische Aufgaben, etwa auch um Fragen der Schulentwicklung. Auch an Bundesschulen seien Lehrpersonen als Administratorinnen und Administratoren im Einsatz.
Was die Reisegebühren betrifft, hat das Bildungsministerium Wiederkehr zufolge bereits ein Projekt aufgesetzt, um Abrechnungen einfacher und digitaler zu machen. Auch insgesamt ist es ihm ein Anliegen, die bürokratischen Anforderungen für Schulen zu reduzieren.
GRÜNE FÜR RÜCKNAHME DES NEUEN ZULAGENSYSTEMS FÜR PERSONALVERTRETUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt hat der Verfassungsausschuss einen Entschließungsantrag der Grünen (746/A(E)), der darauf abzielt, das mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder zurückzunehmen und dieses „fair und transparent“ zu gestalten. Personalvertreterinnen und Personalvertreter würden mit großem Einsatz die Interessen der Bediensteten vertreten und dürften daher auch keine bezügerechtlichen Nachteile erfahren, betonen die Grünen. Die nunmehrigen Bestimmungen gehen ihrer Ansicht nach aber zu weit. So brauche es etwa eine angemessene Deckelung der Ersatzzulagen. Zudem müsse das rückwirkende Inkrafttreten zurückgenommen werden, um „ungebührliche“ Nachzahlungen hintanzuhalten.
In der Debatte hielt Maurer fest, dass die Grünen aufgrund der kurzfristigen Vorlage eines umfangreichen Abänderungsantrags einen zentralen Punkt in der Dienstrechts-Novelle 2025 übersehen hätten. Die Regierungsparteien hätten in die Novelle eine Bestimmung eingebaut, die die Grünen ihr zufolge in ihrer Regierungszeit „sehr klar abgelehnt haben“. Maurer fühlt sich nun getäuscht und fordert eine Rücknahme der „obszön hohen Zulagen“ für Personalvertreterinnen und Personalvertreter, zumal Bildungsminister Wiederkehr bestätigt habe, dass die gesetzliche Regelung der Zulagen eine Bedingung der Gewerkschaft gewesen sei, um den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst wieder aufzuschnüren. Maurer hält es für unverhältnismäßig, dass eine Klassenvorständin mit 20 Dienstjahren und einem unterrichteten Hauptfach auf eine maximale Zulagen von 500 Ꞓ kommen könne, während ein freigestellter Personalvertreter das Siebenfache dieser Zulage erhalte.
Wenig Verständnis für die Kritik Maurers zeigten Romana Deckenbacher (ÖVP), Wolfgang Kocevar (SPÖ) und Martina Künsberg Sarre (NEOS). Personalvertreterinnen und Personalvertreter würden „Großartiges für tausende Kolleginnen und Kollegen leisten“, es sei daher „eine Sauerei“, wenn Maurer von „obszönen“ Zulagen rede, meinte Deckenbacher. Zudem sei im Personalvertretungsgesetz klar geregelt, dass Personalvertreterinnen und Personalvertreter keine dienst- und besoldungsrechtlichen Nachteile haben dürften – das gelte auch für Betriebsrätinnen und Betriebsräte in der Privatwirtschaft. Mit der gesetzlichen Regelung habe man eine bisher sehr unterschiedliche Vorgangsweise beseitigt. Jeder Personalvertreter und jede Personalvertreterin wüssten künftig, was er bzw. sie bekomme, wenn sie sich für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzen, machte sich auch SPÖ-Abgeordneter Kocevar für die neue Regelung stark.
Eine Rücknahme der Regelung kommt auch für NEOS-Abgeordnete Künsberg Sarre nicht in Frage, wiewohl sie diese nicht verteidigen wollte. Jeder solle sich selbst ein Bild über die gewerkschaftlichen Forderungen machen, meinte sie. Verantwortlich für die Maßnahme sind ihr zufolge letztendlich aber die Grünen: Diese hätten ein „Budgetdesaster“ hinterlassen und 2024 einen „völlig überbordenden Gehaltsabschluss“ für den öffentlichen Dienst ausverhandelt. Das von den NEOS initiierte Aufschnüren dieses Gehaltsabschlusses habe dem Budget 300 Mio. Ꞓ gebracht, machte Künsberg Sarre geltend.
Der Wortwahl Maurers konnte auch FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert nichts abgewinnen. Er warf Maurer eine Geringschätzung der Personalvertreterinnen und Personalvertreter vor. Allerdings sieht ihm zufolge auch die FPÖ die neue Dienstzulage kritisch, die FPÖ-Abgeordneten stimmten in diesem Sinn dem Entschließungsantrag der Grünen zu. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs
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