Gutachten sorgt für Klarheit: Wolfstötungen in Österreich widersprechen europäischem Artenschutzrecht

Die aktuelle Debatte rund um Wolfsabschüsse in Österreich erhält durch ein neues Fachgutachten von Jochen Schumacher und Anke Schumacher (Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen) sowie Felix Knauer (Wildtierökologe) zusätzliche rechtliche Klarheit. Das im Auftrag von Tierschutz Austria (Wiener Tierschutzverein) und dem Verein Protect- Natur-, Arten- und Landschaftsschutz erstellte Gutachten zeigt deutlich: Tötungen von Wölfen sind nach geltendem europäischen Artenschutzrecht nur sehr eingeschränkt möglich und aktuell in Österreich nicht zulässig.

ABSCHÜSSE DERZEIT KLAR RECHTSWIDRIG

Auch nach der Herabstufung des Schutzstatus auf EU-Ebene bleibt der Wolf eine nach Berner Konvention und Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschützte Art. Das Gutachten kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Solange der Wolf in Österreich keinen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, sind Abschüsse weder fachlich gerechtfertigt noch rechtlich zulässig.

„Wer Abschüsse legalisiert und als Norm darstellt, ignoriert die klare Rechtslage. Am 20. November 2025 wurde die Population im aktuellen Artikel-17-Bericht der FFH-Richtlinie an die EU-Kommission von Österreich mit U1+ (unfavourable – inadequate) eingestuft. Auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-601/22) gegen die Tiroler Landesregierung von Juli 2024 wurde bestätigt, dass der Erhaltungszustand des Wolfs in Österreich ungünstig ist“, sagt Michaela Lehner, Leitung Stabstelle Recht von Tierschutz Austria.

Der „günstige Erhaltungszustand“ einer Art ist essentiell, um Biodiversität zu schützen und damit ein zentraler Begriff der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Er stellt eine Situation dar, in der die Art sowohl qualitativ als auch in Bezug auf die Population gedeihen kann. Das Vorliegen eines günstigen Erhaltungszustands ist eine wesentliche Voraussetzung für die Tötung von geschützen Arten.

WEITERHIN UNGÜNSTIGER ERHALTUNGSZUSTAND DER WOLFSPOPULATION

Es wird davon ausgegangen, dass der Wolfsbestand in Österreich mindestens 100 Rudel in den Alpen und 16 Rudel im Wald- und Mühlviertel, gleichmäßig verteilt auf die Bundesländer, aufweisen müsste, um als günstig eingestuft zu werden. Für das Jahr 2025 wurden in Österreich 116 genetisch nachgewiesene Wölfe dokumentiert. Ein Großteil davon sind durchziehende Tiere ohne dauerhafte Revierbildung. Auch die Zahl von acht reproduzierenden Rudeln ist weiterhin sehr gering. Von einer stabilen Population kann daher keine Rede sein.

„Bei einer so kleinen Zahl an Rudeln kann jeder Abschuss den langfristigen Aufbau der Population behindern. Statt Abschüssen kann eine anderweitige zufriedenstellende Lösung z.B. die Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen sein. Nachweislich hängt das Ausmaß der Schäden an Nutztieren nicht in erster Linie von der Größe des Wolfsbestandes in einem Land oder von der Anzahl der Nutztiere ab, sondern davon, wie gut oder schlecht vor allem Schafe und Ziegen vor Wolfsübergriffen geschützt werden“, betonen Anke und Jochen Schumacher, Mitautor:innen des Gutachtens.

MONITORING BLEIBT ZENTRALE VORAUSSETZUNG

Ein zentrales Defizit sieht das Gutachten auch im aktuellen Monitoring. Österreich verfügt bislang über kein flächendeckendes, systematisches, FFH-konformes Monitoring. „Wer managen will, muss zuerst sauber zählen. Ohne belastbare Daten über Population, Verbreitung und Trends sind Eingriffe rechtlich nicht haltbar“, so die Autor:innen.

LINK ZUM GUTACHTEN: https://www.tierschutz-austria.at/gutachten-ffh-wolf

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 06763501889
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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