
Noch keine Zwei-Drittel-Mehrheit für Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz
Wirtschaftsausschuss beschließt Vorlage mit einfacher Mehrheit
Noch nicht die verfassungsmäßig erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit fand das von der Regierung vorgelegte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG), das heute im Wirtschaftsausschuss vorerst nur mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen wurde. Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer lud die Opposition dazu ein, gleich nach der Sitzung in seinem Ressort den Entwurf „Punkt für Punkt“ durchzugehen, um in den nächsten Wochen eine gute und gemeinsame Lösung zu finden. Das endgültige Gesetz werde vermutlich bei einer Plenarsitzung im Mai behandelt werden, informierte ÖVP-Abgeordneter Laurenz Pöttinger.
Auf der Tagesordnung standen zudem einige Entschließungsanträge der Opposition, die großteils vertagt wurden. Basierend auf einer Initiative der Grünen wurde im Laufe der Sitzung ein Fünf-Parteien-Antrag eingebracht, der auf rasche rechtliche Anpassungen im Bereich der Geothermie – insbesondere im Mineralrohstoffgesetz und im Wasserrechtsgesetz – abzielte. Alle Fraktionen waren sich einig darin, die „erheblichen Potenziale der tiefen Geothermie in Österreich“ noch besser nutzen zu wollen.
Die weiteren Anliegen der Grünen bezogen sich auf die Erstellung eines verbindlichen Ausstiegsplans aus fossilen Energien bis 2040 sowie auf die Fortschreibung der – unter grüner Regierungsbeteiligung begonnenen – „Photovoltaik-Erfolgsgeschichte“.
Die Freiheitlichen wiederum wollten auf Basis des Preisgesetzes untersuchen lassen, ob die heimischen Strom- und Gaspreise aufgrund internationaler Preisentwicklungen gerechtfertigt seien. Außerdem traten sie dafür ein, die im Monitoringbericht der E-Control enthaltenen Empfehlungen bezüglich der Erreichung der Erneuerbaren-Ziele umzusetzen.
EABG SOLL VERFAHREN VERKÜRZEN UND DIE LÄNDER STÄRKER IN DIE PFLICHT NEHMEN
Durch das mit dem sperrigen Titel versehene Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz soll ein neuer Rechtsrahmen geschaffen werden, der unter anderem der Umsetzung der europarechtlichen Anforderungen (RED-III-Richtlinie) im Energiesektor dient. Weiters sollen ein „One-Stop-Shop-Prinzip“ etabliert, verbindliche Ausbauziele definiert, Flächen für die Errichtung von Stromleitungen ausgewiesen und auch die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden (449 d.B.).
Durch die Festlegung von verbindlichen Werten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Erzeugungsbeitragswerte) soll sichergestellt werden, dass alle Regionen ihren Beitrag zum Ausbauziel von zusätzlichen 27 Terawattstunden (TWh) erneuerbarem Strom bis 2030 leisten, steht derzeit in der Regierungsvorlage. So soll bis 2030 – aufgeteilt auf die Bundesländer – eine zusätzliche Stromproduktion von 10,5 TWh aus Photovoltaik, knapp 7 TWh aus Windkraft und 2,9 TWh aus Wasserkraft erreicht werden. Auch das Wärmeerzeugungspotential aus geothermischer Energie soll über alle Bundesländer hinweg um 1 TWh gesteigert werden. Aufbauend auf den Erkenntnissen des „Integrierten Netzinfrastrukturplans“, der nunmehr in das EABG überführt wird, sollen Netzbetreiber künftig Trassenkorridore für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Leitungsanlagen vorschlagen.
HATTMANNSDORFER: ZENTRALES SCHLÜSSELGESETZ IM SINNE DER VERSORGUNGSSICHERHEIT
Nach dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz stelle das EABG für ihn das zweite zentrale Schlüsselgesetz dar, unterstrich Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage und der Verbrauchsdaten sei Österreich gefordert, niedrigere Energiepreise und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Der letzte Winter habe gezeigt, dass noch immer zu 20 % auf Gaskraftwerke sowie auf importierten Strom zurückgegriffen werden müsse. Durch die angestrebte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren erwarte er sich, dass in Hinkunft etwa die Verfahrensdauer für die Errichtung von Stromleitungen auf die Hälfte reduziert werden könne. Klar sei für ihn aber auch, dass eine Energiewende nur dann gelingen könne, wenn „man die Leute vor Ort mitnehme“.
Auch Staatsekretärin Elisabeth Zehetner ging auf die Eckpunkte des aktuellen Entwurfs ein und hob insbesondere die Möglichkeit für Trassenfreihaltungen hervor. Durch den im Gesetz vorgesehenen Energiewendebeitrag sollen zudem die Gemeinden, die in ihrem Gebiet Anlagen errichten, unterstützt werden.
Auch wenn sie den Verhandlungen mit der Opposition nicht vorgreifen wolle, so seien ihr zwei Dinge besonders wichtig, erklärte Karin Doppelbauer (NEOS). Einerseits solle ein verlässlicher Rechtsrahmen für Geothermie geschaffen werden, und andererseits sollten Gemeinden die Möglichkeit erhalten, einen direkten Antrag zu stellen, um ein sogenanntes Beschleunigungsgebiet auszuweisen.
Jede Kilowattstunde Strom, die Österreich selbst erzeuge, „mache uns unabhängiger, entlaste die Haushalte und stärke die Unternehmen“, zeigte sich SPÖ-Energiesprecher Alois Schroll überzeugt. Die Regierungsvorlage zeige einen guten Weg auf, da sie planbare und rechtssichere Rahmenbedingungen bringe. Was die Haltung der Freiheitlichen angehe, so hätten sie schon in der Vergangenheit zahlreiche Maßnahmen – von der Spritpreisbremse bis zum Österreich-Tarif – abgelehnt, bedauerte er.
GRÜNE VERMISSEN AMBITIONIERTE UND VERBINDLICHE AUSBAUZIELE
Lukas Hammer (Grüne) zeigte sich verwundert darüber, dass die Vorlage schon im Ausschuss gelandet sei, zumal inhaltlich noch gar nicht über das Gesetz gesprochen worden sei. Das Fundament stamme aber aus der letzten Legislaturperiode, erinnerte er, damals sei das Gesetz aber von der ÖVP verhindert worden. Derzeit habe er den Eindruck, dass viele Punkte kommuniziert werden, die sich aber in der Vorlage nicht wiederfinden würden. Generell stufte er die Ausbauziele als zu wenig ambitioniert und als zu wenig verbindlich ein.
FPÖ STEHT DER VORLAGE WEITER MIT GROSSER SKEPSIS GEGENÜBER
Axel Kassegger (FPÖ) konnte der Vorlage wenig abgewinnen, da seiner Meinung nach „materiell nichts geschehe“. Die Ausbauziele gebe es schon seit 2020, daran werde auch jetzt nichts geändert. Er sehe auch noch keine Einigung mit den Bundesländern, da von einigen Landeshauptleuten deutliche Kritik geäußert worden sei. Ein Grundproblem stelle für ihn vor allem die Energiepolitik der EU dar, an der sich das Gesetz auch ausrichte.
Auf eine Frage Kasseggers führte Bundesminister Hattmannsdorfer aus, dass – ausgehend von 2020 – von dem bis 2030 angestrebten Ausbauziel von 27 TWh derzeit 9 TWh erreicht worden seien. Diese Menge schlüssle sich folgendermaßen auf: 6,1 TWh aus Photovoltaik, 1,54 TWh aus Windenergie und 1,4 TWh aus Wasserkraft. Dem Abgeordneten Arnold Schiefer (FPÖ) versicherte er, dass der Verbund viele Projekte aktiv prüfe und dass auch die Frage der Wasserkraft in den letzten Monaten eine neue Priorität bekommen habe. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass es im Winter aufgrund der fehlenden Solarenergie einen Engpass gebe.
GRÜNE FÜR „ERNEUERBAREN-TURBO“ UND VERBINDLICHEN FAHRPLAN ZUM AUSSTIEG AUS ÖL, GAS UND KOHLE
Thematisch in einem engen Zusammenhang mit dem EABG standen drei Anträge der Grünen, die teils vertagt, teils abgelehnt wurden. Die Energiepreiskrisen durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sowie aktuell durch den Krieg im Iran würden eindringlich zeigen, wie verletzlich Europas Wirtschaft und Energieversorgung sei, zeigte Lukas Hammer (Grüne) auf. Die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei daher nicht nur eine klimapolitische, sondern auch eine wirtschaftliche und sicherheitspolitische Frage.
Im Rahmen eines umfassenden „Erneuerbaren-Turbos“ sollte unter anderem ein verbindlicher Ausstiegsplan aus fossilen Energien bis 2040 festgelegt sowie der Ausbau naturverträglicher erneuerbarer Energien und der Abbau klimaschädlicher Subventionen forciert werden (785/A(E)). Zudem drängten die Grünen darauf, die „Photovoltaik-Erfolgsgeschichte“ fortzuschreiben (154/A(E)).
Trotz knapper Mittel seien auch im letzten Jahr Förderungen in der Höhe von 180 Mio. Ꞓ in den Photovoltaik-Sektor geflossen, wandte Alois Schroll (SPÖ) ein.
Abgeordneter Arnold Schiefer (FPÖ) stimmte mit der Forderung der Grünen nach einer Mehrwertsteuerbefreiung kleiner PV-Anlagen für den privaten Wohnbereich überein.
Was den gänzlichen Ausstieg aus fossilen Energien betreffe, so gab Johann Höfinger (ÖVP) zu bedenken, dass eine ganzheitliche Betrachtung notwendig sei und dass „die Industrie, die produzierende Wirtschaft und die Privaten mitgenommen werden müssten“. Man arbeite intensiv an einem klaren Fahrplan, um die Klimaneutralität 2040 zu erreichen, erklärte Michael Bernhard (NEOS).
Axel Kassegger (FPÖ) führte ins Treffen, dass der gesamte Energieverbrauch Österreichs 310 TWh umfasse, der Anteil der erneuerbaren Energien (ohne Wasserkraft) aber nur bei 20 TWh liege. Zudem würden in den Wintermonaten immer Gaskraftwerke zum Einsatz kommen müssen.
POTENZIALE DER GEOTHERMIE SOLLEN NOCH BESSER GENUTZT WERDEN
Den Grünen war es ein besonderes Anliegen, die Rahmenbedingungen zur Nutzung von Geothermie zu verbessern, zumal darin ein enormes Potenzial liege, das derzeit nicht genutzt werde (749/A(E)). Die derzeitige gesetzliche Lage führe nämlich dazu, dass Bohrungen nach Öl und Gas besser gestellt seien, als jene für Tiefengeothermie, argumentierte Lukas Hammer (Grüne). Der Antrag fand nur die Zustimmung von Grünen und FPÖ, er galt somit als abgelehnt.
Darauf basierend brachten jedoch alle fünf Parteien einen gemeinsamen Antrag ein, der einstimmig angenommen wurde. Darin wird die Bundesregierung ersucht, die im Regierungsprogramm, im Ministerratsvortrag vom 25. März 2026 sowie in der Industriestrategie vorgesehenen rechtlichen Anpassungen im Bereich der Geothermie – insbesondere im Mineralrohstoffgesetz und im Wasserrechtsgesetz – zeitnah einer Begutachtung zuzuführen. Ziel sollte eine Beschlussfassung noch im heurigen Jahr sein, um die Nutzung der erheblichen Potenziale der tiefen Geothermie in Österreich zu ermöglichen.
FPÖ: STROM- UND GASPREISE SOLLTEN DRINGEND ÜBERPRÜFT WERDEN
Die Freiheitlichen gaben in einem Entschließungsantrag zu bedenken, dass Stromanbieter bei ihren Preisangeboten immer stärker auf Rabattmodelle zurückgreifen würden (686/A(E)). Mit Rabatten von bis zu 70 % im ersten Vertragsjahr würden Kundinnen und Kunden in massiv teure Tarife gelockt. Nach Auslaufen des ersten Vertragsjahres seien sie infolge aber mit entsprechenden Preiserhöhungen konfrontiert. Mit den vergangenen Dezember beschlossenen Änderungen im Preisgesetz habe die Bundesregierung ein Instrumentarium, um untersuchen zu lassen, ob Strom- und Gaspreise aufgrund internationaler Preisentwicklungen gerechtfertigt seien. Dies wäre ein „klassischer Anwendungsfall“, argumentierte FPÖ-Abgeordneter Paul Hammerl, der die Bundesregierung aufforderte, diese Möglichkeit wahr zu nehmen und die Preise zu überprüfen. Während nämlich Strom an der Börse um 7 Cent gehandelt wurde, hätte der teuerste Anbieter in Österreich bis zu 23,5 Cent verlangt.
Er könne derzeit keine internationalen „Verwerfungen“ erkennen, die Österreich in eine schlechtere Position versetzen würden als andere Länder, meinte Christoph Stark (ÖVP). Außerdem sorge gerade der Tarifkalkulator für viel Transparenz. Auch Karin Doppelbauer (NEOS) verwies darauf, dass bereits viele Transparenzbestimmungen beschlossen worden seien. Ihrer Meinung nach müsste der Anbieterwechsel noch mehr forciert werden.
Lukas Hammer (Grüne) zeigte sich „amüsiert“ über die Positionen der FPÖ, die zwischen „Neoliberalismus und staatssozialistischen Eingriffen“ schwanken würden. Er würde dem Antrag zustimmen, gab aber zu bedenken, dass das Preisgesetz „nicht greife“.
In einem weiteren Antrag machten die Freiheitlichen darauf aufmerksam, dass es die Aufgabe der E-Control sei, die Erreichung der sogenannten Erneuerbaren-Ziele zu überwachen und jährlich einen entsprechenden Monitoringbericht zu veröffentlichen (227/A(E)). Die darin enthaltenen Empfehlungen, die viele „gescheite Dinge enthalten“, sollten aber auch umgesetzt werden, plädierte Abgeordneter Paul Hammerl (FPÖ).
Beide Anliegen wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss)
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