
Konzernbetriebsrat unterstützt Gesundheitsreform und fordert verbindliche Personalvorgaben
DER KONZERNBETRIEBSRAT BEGRÜSST DIE VON BÜRGERMEISTER MICHAEL LUDWIG VORGESTELLTEN PLÄNE ZUR GESUNDHEITSREFORM AUSDRÜCKLICH. INSBESONDERE DIE ANGESTREBTE ÖSTERREICHWEIT EINHEITLICHE BEZAHLUNG IM GESUNDHEITSWESEN WIRD ALS WICHTIGER SCHRITT HIN ZU MEHR FAIRNESS UND GERECHTIGKEIT BEWERTET.
Gleichzeitig weist der Konzernbetriebsrat darauf hin, dass eine Angleichung der Gehälter allein nicht ausreicht. Entscheidend sei, dass auch die Arbeitsbedingungen und die Qualität der Versorgung bundesweit auf ein vergleichbares Niveau gebracht werden.
„Eine einheitliche Bezahlung ist ein notwendiger Schritt, aber sie greift zu kurz, wenn die Rahmenbedingungen unterschiedlich bleiben. Wer die gleiche Arbeit leistet, muss auch unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten können. Dazu gehören Arbeitszeit, Personalausstattung und soziale Absicherung gleichermaßen“, betont Martina Reischenböck.
Im Zentrum der Forderungen steht eine evidenzbasierte, verbindliche Personalberechnungsmethode. Die Personalausstattung müsse sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientieren und dürfe nicht primär von wirtschaftlichen Überlegungen abhängig sein. Gleichzeitig fordert der Konzernbetriebsrat klare Konsequenzen bei Nichteinhaltung.
„Es braucht endlich verbindliche Personalvorgaben, die sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren. Und es braucht Mechanismen, die sicherstellen, dass diese Vorgaben auch eingehalten werden. Ohne Sanktionen bleiben solche Standards wirkungslos“, so Johannes Wölflingseder.
Aus Sicht des Konzernbetriebsrats ist es nicht nachvollziehbar, dass es detaillierte gesetzliche Regelungen für infrastrukturelle Mindeststandards gibt, während klare Vorgaben zur Personalausstattung fehlen. Dabei sei gerade ausreichend Personal entscheidend für Qualität, Sicherheit und Menschlichkeit in der Versorgung.
Darüber hinaus wird betont, dass neben der Bezahlung auch die gesamten Rahmenbedingungen vereinheitlicht werden müssen. Dazu zählen insbesondere Arbeitszeitmodelle, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben sowie zusätzliche Leistungen und Absicherungen.
Für die Ordensspitäler sieht der Konzernbetriebsrat in der Reform eine wichtige Chance zur Weiterentwicklung. Ziel müsse ein gemeinsamer Kollektivvertrag für alle Ordensspitäler in Österreich sein.
„Unser klares Ziel muss es sein, künftig einen gemeinsamen Kollektivvertrag für alle Ordensspitäler in Österreich zu schaffen. Ein solcher Schritt würde Transparenz schaffen, Fairness stärken und zeigen, dass die Ordensspitäler mit gutem Beispiel vorangehen“, so Martina Reischenböck abschließend.
Der Konzernbetriebsrat spricht sich daher für eine Weiterentwicklung der Reform aus, die neben einer einheitlichen Bezahlung auch gleiche Arbeitsbedingungen, verbindliche Personalstandards und klare Qualitätskriterien sicherstellt. Nur so könne eine nachhaltige Verbesserung im österreichischen Gesundheitswesen erreicht werden.
Konzernbetriebsrat der Vinzenz Gruppe
Martina Reischenböck
E-Mail: Martina.Reischenboeck@bhs.at
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