Nationalrat beschließt einstimmig Verlängerung der zulässigen Dauer von Public-Viewing-Veranstaltungen

Zulässige Dauer wird von vier auf sechs Wochen ausgedehnt

Alle fünf Parlamentsparteien sprachen sich heute im Nationalrat für die Verlängerung der zulässigen Dauer von Public-Viewing-Veranstaltungen von vier auf sechs Wochen aus. Dazu wurde ein gemeinsam vorgelegter Gesetzesantrag zur Änderung der Gewerbeordnung einstimmig angenommen.

In den vergangenen Jahren habe sich gezeigt, dass große internationale Sportveranstaltungen zunehmend länger dauern und umfangreicher organisiert werden, ist dem Gesetzesantrag zu entnehmen. Eine Ausdehnung des rechtlich zulässigen Zeitraums auf sechs Wochen schaffe die notwendige Flexibilität für Veranstalter und Behörden, ohne die bestehende Systematik der Gewerbeordnung wesentlich zu verändern.

Es gehe beim Public Viewing um mehr als ums Fußballschauen, sagte Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner. Denn dabei treffe man sich und tausche sich aus, erlebe Gemeinschaft – und gleichzeitig könne die Gastronomie und der Tourismus daraus eine konkrete, wirtschaftliche Chance entwickeln. Denn Public Viewing bringe zusätzliche Gäste und höheren Umsatz sowie die Möglichkeit von der internationalen Aufmerksamkeit zu profieren. Dies stärke zudem die Attraktivität des Standorts, so Zehetner.

Ein von der FPÖ im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag hinsichtlich verkürzter Abschreibungsdauern für Investitionen in der Hotellerie wurde abgelehnt.

FPÖ: ECHTE TOURISMUSPOLITIK FEHLT

Dieser Allparteienantrag ermögliche es den Unternehmen die gesamte Fußball-Weltmeisterschaft zu übertragen und dies sei eine gute Nachricht, sagte Sebastian Schwaighofer (FPÖ). Diese Erleichterung könne seine Fraktion mittragen, doch wer denke, damit habe man schon Tourismuspolitik gemacht, der mache sich etwas vor, so Schwaighofer. Nötig seien „endlich“ politische Entscheidungen, betonte er und forderte mit einem Entschließungsantrag für die Hotellerie und sonstige Beherbergungsbetriebe eine funktionelle Abschreibung und verkürzte Abschreibungsdauern für betriebsnotwendige Investitionen.

Warum die Änderung der Gewerbeordnung zur Verlängerung der zulässigen Dauer von Public-Viewing-Veranstaltungen wieder eine zeitliche Definition enthalte und nicht „auf die Dauer einer Großveranstaltung“ laute, sei nicht verständlich, sagte Michael Fürtbauer (FPÖ). Denn so seien in Zukunft möglicherweise noch weitere Änderungen nötig, kritisierte er.

ÖVP: KLEINE, ABER WICHTIGE NOVELLE

Gabriel Obernosterer (ÖVP) nannte den Tourismus in Österreich „eine Erfolgsgeschichte“ und strich hervor, dass es trotz wirtschaftlich schwieriger Zeiten Rekordnächtigungszahlen gebe. Daniela Gmeinbauer (ÖVP) wies darauf hin, dass die Änderung der Gewerbeordnung, die heute beschlossen werde, zwar klein, aber wichtig sei. Public Viewing von Großveranstaltungen wie der Fußball-WM seien nicht nur ein wirtschaftlicher, sondern auch ein kultureller Faktor. Menschen würden zusammenkommen, sich unterhalten und die Gastronomie dürfe sich über zusätzliche Umsätze freuen.

SPÖ: PUBLIC VIEWING BEDEUTET AUCH TEILHABE

Public Viewing schaffe ein Wir-Gefühl und sei zudem ein großer wirtschaftlicher Faktor. Es bedeute aber auch Teilhabe – denn es ermögliche auch Menschen, die sich keine teuren Tickets für Großveranstaltungen leisten können, dabei zu sein und Gemeinschaft zu erleben, sagte Peter Manfred Harrer (SPÖ).

Bei der kommenden Fußball-WM werden 104 „Partien“ zu sehen sein, sagte Roland Baumann (SPÖ). Public Viewing sei eine gute und beliebte Möglichkeit diese Großveranstaltung in einer Gruppe und einer Fangemeinde zu erleben. Mit der Änderung der Gewerbeordnung werde hinsichtlich der Ausdehnung des zulässigen Zeitraums von Public Viewing eine „einfache Lösung“ geschaffen – sowohl für die Veranstalter als auch für die Behörden.

NEOS FÜR WEITERE ENTLASTUNGSMASSNAHMEN

Diese Gesetzesnovelle sei zwar nur ein kleiner Schritt in Richtung Entbürokratisierung, räumte Dominik Oberhofer (NEOS) ein. Er betonte jedoch, dass es viele solcher Schritte brauche, damit eine spürbare Entlastung erreicht werde. Die von der FPÖ geforderte funktionelle, verkürzte Abschreibung für den Tourismus sei „eine gute Forderung“, allerdings könne man nicht „eine Branche herauszupfen und überbevorteilen“. Die Abschreibungsmöglichkeiten müssten für alle Branchen und Betriebe verbessert werden, sagte Oberhofer und betonte, dass es aus seiner Sicht klüger sei, über die Entlastung der Lohnnebenkosten zu diskutierten, da dies eine Erleichterung für alle Unternehmerinnen und Unternehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen würde.

Janos Juvan (NEOS) wies unter anderem darauf hin, dass die diesjährige Fußball-WM aufgrund der Zeitverschiebung vor allem in den Nachtstunden stattfinden werde. Deshalb gäbe es diesbezüglich „noch viel mehr zu deregulieren“, um der österreichischen Wirtschaft die Möglichkeit zu geben bei solchen Events „gerade auch am Wochenende“ entsprechend wirtschaften zu können.

GRÜNE FÜR „GROSSE NOVELLE“

Barbara Neßler (Grüne) bezeichnete es als vernünftig, dass der Gesetzesantrag zur Verlängerung der zulässigen Dauer von Public-Viewing-Veranstaltungen beschlossen werde, bedauerte jedoch, dass dieser nicht Teil einer „großen Gewerbeordnungsnovelle“ sei. Zudem ging sie auf den Verkehr in Tirol ein, der auch eng mit dem Tourismus verbunden sei und thematisierte die Klage Italiens hinsichtlich der Transit-Maßnahmen. Sie kritisierte, Tirol sei zu einem „Abgas-Hotspot“ geworden, und die Menschen vor Ort müssten den Preis dafür in Form von schlechterer Luftqualität und erhöhter Lärmbelastung mit ihrer Gesundheit bezahlen. Ein Nicht-Handeln wäre verantwortungslos, betonte sie. (Fortsetzung Nationalrat) bea

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