Neuregelung der Familienleistungen von Ukraine-Vertriebenen und subsidiär Schutzberechtigten im Ausschuss beschlossen
Regierungsfraktionen stellen noch Änderungen und Abfederung von Härtefällen in Aussicht
Vertriebene aus der Ukraine haben in Österreich bis Ende Juni 2026 Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten, sofern sie entweder erwerbstätig oder beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitssuchend vorgemerkt waren. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzesentwurf, der heute im Familienausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen beschlossen wurde, sieht nun vor, dass beide Leistungen rückwirkend!-->!-->!-->…