
Neu im Sozialausschuss
Sozialversicherungsnovelle und Entschließungsantrag zum Thema medizinische Begutachtungen, Grünen-Antrag zum Bundespflegegeldgesetz
Die Praxis bei medizinischen Begutachtungen durch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat zuletzt für viel öffentliche Kritik gesorgt. Nun wollen die Koalitionsparteien darauf mit einer Gesetzesnovelle reagieren. Auch die Grünen haben sich dieses Themas angenommen und fordern unter anderem „wirkmächtige“ Beschwerdestellen. Außerdem schlagen sie eine Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes vor, um Mehrfachbeeinträchtigungen von Kindern stärker Rechnung zu tragen.
MITNAHME EINER VERTRAUENSPERSON BEI MEDIZINISCHEN BEGUTACHTUNGEN
Konkret geht es ÖVP, SPÖ und NEOS darum, bei allen medizinischen Begutachtungen der PVA die Mitnahme einer Vertrauensperson zu ermöglichen. Eine solche Möglichkeit ist gesetzlich derzeit nur für Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen vorgesehen. Künftig soll sie auch für medizinische Untersuchungen in Folge von Anträgen auf Gewährung einer Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension und Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation verankert werden. Die Betroffenen sind laut Gesetzesentwurf (818/A) vorab darüber zu informieren, ausgenommen davon sind unangekündigte Hausbesuche bei Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.
Einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson sieht der Koalitionsantrag darüber hinaus auch für ärztliche Untersuchungen, die vom Sozialministeriumservice veranlasst werden, und für notwendige medizinische Sachverständigengutachten im Bereich des Sozialentschädigungsrechts vor. Dabei geht es etwa um die Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie um die Gewährung von Hilfeleistungen nach dem Heeresentschädigungsgesetz, dem Impfschadengesetz und dem Verbrechensopfergesetz. Die Mitnahme einer Vertrauensperson sei teilweise ohnehin schon gängige Praxis gewesen, halten die Antragsteller August Wöginger (ÖVP), Josef Muchitsch (SPÖ) und Johannes Gasser (NEOS) fest.
GRÜNE FORDERN GEMEINSAME BEGUTACHTUNGSSTELLE
Weitergehende Maßnahmen fordern die Grünen in einem umfangreichen Entschließungsantrag (829/A(E)). Ihrer Meinung nach braucht es eine gemeinsame Begutachtungsstelle für sämtliche Begutachtungen und Überprüfungen im Bereich der Sozialversicherung, des AMS und des Sozialministeriumservice, um die Qualität gesundheitlicher und pflegerischer Gutachten sicherzustellen. Gleichzeitig sollen ein fachlicher Prüf- und Qualitätssicherungsbeirat eingerichtet und eine Entscheidungspflicht innerhalb von sechs Monaten verankert werden.
Als kurzfristige Maßnahmen drängen die Abgeordneten Ralph Schallmeiner und Markus Koza darüber hinaus auf eine Evaluierung der Begutachtungsprozesse und Begutachtungsergebnisse sowie eine Aus- und Fortbildungspflicht für Sachverständige, sowohl im Bereich der medizinischen als auch der sozialen Kompetenz. Zudem fordern sie gut ausgestattete, weisungsfreie Ombudsstellen und einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme von Vertrauenspersonen. Gutachterinnen und Gutachter sollten außerdem verpflichtet werden, sich mit den von den Betroffenen vorgelegten medizinischen Befunden auseinanderzusetzen. Es gebe erheblichen Reformbedarf im Bereich der Begutachtungen, machen Schallmeiner und Koza unter anderem mit Hinweis auf eine von der Arbeiterkammer Oberösterreich in Auftrag gegebene Studie geltend.
ÄNDERUNG DES BUNDESPFLEGEGELDGESETZES
Beantragt hat Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner außerdem eine Änderung des Bundespflegegeldgesetzes (828/A). Seiner Meinung nach soll der bei Mehrfachbeeinträchtigungen gebührende Erschwerniszuschlag für pflegebedürftige Kinder auch dann gewährt werden, wenn diese in einem gewissen Zusammenhang miteinander stehen. Als Beispiel nennt er etwa Funktionseinschränkungen in Folge von ADHS, Autismus-Spektrum-Störungen und Depressionen. Derzeit komme es in der Vollzugspraxis zu erheblichen Auslegungsproblemen, zudem sei bei Mehrfachbeeinträchtigungen immer ein höherer Pflege- und Betreuungsaufwand gegeben, argumentiert Schallmeiner. (Schluss) gs
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