
Tabaktrafikanten: Epidemiologiebericht Sucht 2025 zeigt auf: Bundesregierung hat bei neuen Nikotinprodukten richtigen Schritt gesetzt!
Obmann Schwarzenbohler: „Mit der Monopolisierung und Lizensierung wird der unkontrollierte Zugang für Jugendliche wirksam eingeschränkt.“
Der „Epidemiologiebericht Sucht 2025″ der Gesundheit Österreich hat aufgezeigt, dass Nikotinkonsum unter Jugendlichen weiterhin verbreitet ist. Insbesondere im Bereich der neuartigen Nikotinprodukte wie Nikotinbeutel und E-Zigaretten.
Die öffentliche Debatte über neue Nikotinprodukte und den Zugang Minderjähriger zu diesen Produkten ist notwendig. Österreichs Trafikantinnen und Trafikanten kennen diese Problematik nicht aus Berichten, sondern aus dem täglichen Leben. Gerade deshalb sei es ein richtiger Schritt, dass seit 1. April der Verkauf von Nikotinbeuteln und E-Zigaretten im Tabakmonopolgesetz klar geregelt ist – damit dürfen diese Produkte auch nur noch von den Trafiken und dem Fachhandel über staatlich lizenzierte Großhändler bezogen werden und die Kontrollorgane des Staates können die Produktsicherheit zielorientiert genau an dieses Stellen überprüfen.
Der österreichische Markt für neue Nikotinprodukte war bis April wenig reguliert. Nikotinbeutel waren in einem rechtlichen Graubereich erhältlich – auch über Kanäle, die keinerlei Alterskontrolle vorsehen: im ausländischen Onlinehandel und im unregulierten Einzelhandel. „Genau diese Rahmenbedingungen haben zu den Zahlen geführt, die wir jetzt im Epidemiologiebericht gesehen haben. Diesem Nikotinkonsum von Jugendlichen, angetrieben vom unkontrollierten Markt, wird mit den neuen Regelungen ein Stein in den Weg gelegt“, so der Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich, Otmar Schwarzenbohler.
„In der Trafik liegt die lebende Expertise zum verantwortungsvollen Umgang mit Nikotinprodukten. Deswegen ist es erfreulich, dass es seit 1. April Nikotinbeutel und E-Zigaretten nur noch dort verkauft werden können, wo sie hingehören: In der Trafik und im Fachhandel“, betont Schwarzenbohler.
Regulierung mit Augenmaß wie diese schafft Transparenz und Kontrolle. Verbote hingegen verlagern den Markt in unkontrollierte Bereiche, in denen keinerlei Jugendschutz gewährleistet werden kann. „Nikotinhaltige Produkte gehören nicht in die Hände von Jugendlichen. Dass hier nun rechtlich klar nachgeschärft wurde, ist ein wichtiger Schritt. Der Epidemiologiebericht zeigt den Handlungsbedarf – die neuen gesetzlichen Regelungen setzen ihn federführend in Europa in einem entscheidenden Punkt erfreulicherweise schon um – wichtig sei jetzt auch noch die Überwachung dieser Regelungen durch die staatlich Prüforgane“, so Schwarzenbohler abschließend. (PWK190/DFS)
Wirtschaftskammer Österreich
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