EQS-HV: ASTA Energy Solutions AG: 3. ordentliche Hauptversammlung am 01.06.2026

EQS-News: ASTA Energy Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ASTA Energy Solutions AG: 3. ordentliche Hauptversammlung am 01.06.2026

04.05.2026 / 10:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch
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ASTA Energy Solutions AG

FN 271337 a

ISIN AT100ASTA001

(„Gesellschaft“)

 

Einberufung

 der 3. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur dritten
ordentlichen Hauptversammlung der ASTA Energy Solutions AG am Montag, dem
01. Juni 2026, um 14:00 Uhr, MESZ, im Hotel InterContinental Vienna,
Johannesgasse 28, 1030 Wien, ein.

 

T a g e s o r d n u n g

 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember
2025 sowie des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2025.
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2025 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2025.
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2025.
 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des
Prüfers der (konsolidierten) Nachhaltigkeitsberichterstattung, soweit
die Erstellung eines solchen Berichts gesetzlich erforderlich ist, für
das Geschäftsjahr 2026.
 6. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.

Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der
Internetseite

Die folgenden Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,
somit spätestens ab dem 11.05.2026, auf der Internetseite der Gesellschaft
([3] https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/) zugänglich.
Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

• Jahresabschluss samt Lagebericht,
• Konzernabschluss samt Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen
Bilanzgewinns,
• Bericht des Aufsichtsrats,

jeweils für das Geschäftsjahr 2025, sowie

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 6.,
• Vergütungspolitik,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen unabhängigen
Stimmrechtsvertreter (Dr. Michael Knap),
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht an einen unabhängigen
Stimmrechtsvertreter (Dr. Michael Knap),
• Information über die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in
der Zusendungslogik von Depotbestätigungen und Vollmachten,
• vollständiger Text dieser Einberufung,
• weitergehende Informationen über die Aktionärsrechte gemäß §§ 109,
110, 118 und 119 AktG.

 

Hinweis gemäß § 106 Z 5 AktG:

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Dieses schriftliche
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Hauptversammlung, sohin spätestens am 11.05.2026, per Post oder per Boten
an die Adresse Oed 1, 2755 Oed / Bezirk Wiener Neustadt, oder, wenn per
E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
[4]hauptversammlung@astagroup.com, oder per SWIFT ISO 15022 an die Adresse
CPTGDE5WXXX zugehen. „Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterschrift oder
firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail,
mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT
ISO 15022 mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt die ISIN
AT100ASTA001 im Text anzugeben ist. Diese Verlangen können der
Gesellschaft in Schriftform an ihren Sitz in Oed 1, 2755 Oed / Bezirk
Wiener Neustadt, zu Handen Frau Sabine Teufl übermittelt werden. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
nachfolgenden Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen
zumindest 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht
erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
([5] https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/), zugänglich
gemacht werden. Dieses Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am
20.05.2026, zugehen. Diese Verlangen können der Gesellschaft in Textform
an ihren Sitz in Oed 1, 2755 Oed / Bezirk Wiener Neustadt, zu Handen Frau
Sabine Teufl oder elektronisch (an die E-Mail-Adresse
[6]hauptversammlung@astagroup.com) übermittelt werden. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die nachfolgenden Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die
Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß Punkt 18.2 der Satzung der
Gesellschaft das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen
beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch während der
Hauptversammlung, generelle und individuelle Beschränkungen der Rede- und
Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen,
deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an
den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an die Gesellschaft
per E-Mail an die E-Mail-Adresse [7]hauptversammlung@astagroup.com
übermittelt werden.

Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten
Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
entsprechende Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachgewiesen wird.

Weitergehende Informationen zu diesen Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110,
118 und 119 AktG sowie zu den Zeitpunkten, bis zu denen diese ausgeübt
werden können, sind auf der Internetseite der Gesellschaft
([8] https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/), ab sofort
zugänglich.

Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und Vertretung:

Zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung sind nur jene Aktionäre
berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Nachweisstichtag ist der 22.05.2026.

Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag gegenüber der
Gesellschaft zur Ausübung ihrer Rechte erfolgt bei depotverwahrten
Inhaberaktien durch die Vorlage einer Bestätigung des Anteilsbesitzes, die
vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt wurde (Depotbestätigung). Die Depotbestätigung muss der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spätestens am 27.05.2026, i) per Post an ASTA Energy Solutions AG, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel,
oder ii) per E-Mail elektronisch an die E-Mail-Adresse
[9]anmeldung.asta@hauptversammlung.at oder iii) per SWIFT ISO 15022 an
CPTGDE5WXXX (Message Type MT 598 oder MT 599, unbedingt ISIN AT100ASTA001
im Text angeben) oder per SWIFT ISO 20022 (ou=xxx, o=cptgde5w, o=swift –
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 [gegebenenfalls seev.004.001.11];
eine detaillierte Beschreibung steht zum Download auf der Internetseite
der Gesellschaft
([10]https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/) zur
Verfügung) zugehen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a AktG
vorgesehenen Angaben zu enthalten, und zwar:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code,
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT100ASTA001,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag, den 22.05.2026, beziehen.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
als Aktionär geführt werden, darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden
in deutscher und auch in englischer Sprache entgegengenommen.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder
des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben,
soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Zur Vollmachtserteilung ist zwingend das
von der Gesellschaft zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden, das
auf der Internetseite der Gesellschaft
([11]https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/), abrufbar
ist und auch eine Beschränkung der Bevollmächtigung zulässt, sofern die
Bevollmächtigung nicht an ein depotführendes Kreditinstitut erteilt wurde
und die für Depotbestätigungen geltenden Vorschriften eingehalten wurden.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich Ausgefüllte Vollmachtsformulare sind an die
Gesellschaft entweder (i) per Post an ASTA Energy Solutions AG, c/o
HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel,
oder (ii) elektronisch (an die E-Mail-Adresse
[12]anmeldung.asta@hauptversammlung.at, oder (iii) per SWIFT ISO 15022 an
CPTGDE5WXXX (Message Type MT 598 oder MT 599, unbedingt ISIN AT100ASTA001
im Text angeben) oder per SWIFT ISO 20022 (ou=xxx, o=cptgde5w, o=swift –
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 [gegebenenfalls seev.004.001.11];
eine detaillierte Beschreibung steht zum Download auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
[13]https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/ zur
Verfügung) zu übermitteln oder sie sind zur Hauptversammlung mitzubringen.

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
der Internetseite der Gesellschaft
([14]https://www.astagroup.com/de/investoren/hauptversammlung/) ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43 (0) 1 876 3343-30 oder per E-Mail an
[15]knap.asta@hauptversammlung.at.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf einer Vollmacht.

Information zum Datenschutz der Aktionäre

Die ASTA Energy Solutions AG verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie
gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf
Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der
Europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer
Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung
gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO, insbesondere in Verbindung
mit den unten genannten aktienrechtlichen Bestimmungen.

Für die Verarbeitung ist die ASTA Energy Solutions AG der Verantwortliche.
Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der
Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren,
Rechtsanwälten, Kreditinstituten und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von
der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Sofern diese
als Auftragsverarbeiter tätig sind, verarbeiten sie die Daten
ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig,
hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung persönlich teil, können alle
anwesenden Aktionäre oder deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (ua Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die Gesellschaft ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die Gesellschaft oder umgekehrt
von der Gesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten
kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung
zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger
Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
ein Auskunfts- Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und
Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten
sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese
Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse [16]hauptversammlung@astagroup.com oder über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:

ASTA Energy Solutions AG

Tel: [17]+43 2632 7000

AT – Oed 1, 2755 Oed

Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu; dies ist in Österreich die
Datenschutzbehörde.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der Gesellschaft ([18]https://www.astagroup.com/de)
unter dem Punkt „Datenschutz“ zu finden.

Aktien und Stimmrechte:

Gemäß § 106 Z 9 AktG geben wir bekannt, dass das Grundkapital der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
EUR 14.237.288,00 beträgt und in 14.237.288 auf Inhaber lautende
Stückaktien unterteilt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 14.237.288 Stimmrechte. Die Gesellschaft
hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
noch mittelbar eigene Aktien.

Zutritt zur Hauptversammlung

Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen
können. Bitte bringen Sie dafür einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn
Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,
erleichtern Sie uns die Prüfung der Zutrittsvoraussetzungen, wenn Sie eine
Kopie der Vollmacht mit sich haben. Die Gesellschaft behält sich das Recht
vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann
der Einlass verweigert werden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten
erfolgt ab 13:30 Uhr.

Oed, im Mai 2026

Der Vorstand

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04.05.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: [19]EQS News

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ASTA Energy Solutions AG
Oed 1
2755 Oed
Österreich
Telefon: +43 2632 700
E-Mail: office@astagroup.com
Internet: https://www.astagroup.com/de
ISIN: AT100ASTA001
WKN: A4214T
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Hamburg; Wiener Börse (Vienna MTF)

 
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2318558  04.05.2026 CET/CEST

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References

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2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f5d50dc7e8798b6eb177f7955e598e60&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=b43bc03b9309f707928658b9569cfb03&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
4. hauptversammlung@astagroup.com
5. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=b43bc03b9309f707928658b9569cfb03&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
6. hauptversammlung@astagroup.com
7. hauptversammlung@astagroup.com
8. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=b43bc03b9309f707928658b9569cfb03&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
9. anmeldung.asta@hauptversammlung.at
10. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=b43bc03b9309f707928658b9569cfb03&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=b43bc03b9309f707928658b9569cfb03&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
12. hauptversammlung@astagroup.com
13. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=b43bc03b9309f707928658b9569cfb03&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
14. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=b43bc03b9309f707928658b9569cfb03&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
15. knap.asta@hauptversammlung.at
16. hauptversammlung@astagroup.com
17. https://www.google.com/search?q=asta+oed&oq=asta+oed&gs_lcrp=EgRlZGdlKgYIABBFGDkyBggAEEUYOTIGCAEQRRg80gEHNjkwajBqN6gCALACAA&sourceid=chrome&ie=UTF-8&safe=active&ssui=on
18. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=999fe2e8e9740c652ea0d4ccc5a42529&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
19. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c81508d9e9ae8efdc9ad158fc7fc3d08&application_id=2318558&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news

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