
UNOS: Informationsfreiheitsgesetz bringt in der Wirtschaftskammer neue Grauzonen statt echter Transparenz
Gutachten zeigt: In einzelnen Fällen müssen Mandatar:innen selbst entscheiden, ob sie Informationen weitergeben dürfen – UNOS bringen Fall vor den VfGH
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sollte mehr Transparenz bringen und das Amtsgeheimnis abschaffen. In der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zeigt sich jedoch ein differenziertes Bild: In etlichen Fällen bestehen rechtliche Unsicherheiten, ob Informationen weitergegeben werden können. In einzelnen Konstellationen kann dabei im Extremfall auch ein persönliches strafrechtliches Risiko für Mandatarinnen und Mandatare entstehen. Das ist das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens, das UNOS – Unternehmerisches Österreich bei Univ.-Prof. Dr. Christoph Herbst in Auftrag gegeben haben.
„Das IFG sollte Licht ins System bringen, doch in der Wirtschaftskammer bleibt es in einigen Bereichen weiterhin dunkel“, sagt UNOS Bundessprecher Michael Bernhard. „Noch problematischer ist, dass unsere Mandatarinnen und Mandatare heute im Zweifel selbst entscheiden müssen, ob sie Informationen weitergeben dürfen – und damit im Extremfall ein strafrechtliches Risiko eingehen.“
ZWISCHEN TRANSPARENZ UND GEHEIMHALTUNG ENTSTEHEN RECHTLICHE GRAUZONEN
Hintergrund ist die rechtliche Konstruktion innerhalb der Wirtschaftskammer: Mandatar:innen gelten strafrechtlich als „Beamte“ und unterliegen umfassenden Geheimhaltungspflichten. Gleichzeitig ist in der Praxis oft unklar, welche Informationen konkret davon erfasst sind. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Informationen „soweit und solange“ geheim zu halten sind, wie dies erforderlich ist, was eine Einzelfallabwägung notwendig macht.
Das von UNOS beauftragte Gutachten zeigt, dass ein Großteil der Informationen in der Praxis unproblematisch weitergegeben werden kann. In einzelnen Konstellationen besteht jedoch eine rechtliche Unsicherheit, die im Extremfall auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Da es bislang an klaren Leitlinien und einschlägiger Rechtsprechung fehlt, müssen Mandatar:innen diese Abwägung selbst treffen. Rechtsgrundlage ist unter anderem § 310 StGB, der bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten im Extremfall Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorsieht.
„Dort, wo es rechtlich unklar wird, welche Informationen geteilt werden dürfen, entsteht ein persönliches Risiko. Und genau diese Grauzonen dürfen in einem demokratischen System nicht auf Einzelpersonen abgewälzt werden“, so Bernhard. „Dass ehrenamtliche Mandatarinnen und Mandatare wie Jurist:innen entscheiden müssen, ob sie sich strafbar machen könnten, ist völlig unzumutbar.“
WENN RECHTLICHE UNSICHERHEIT ENTSCHEIDUNGEN HEMMT
Katharina Rotter, UNOS Mandatarin in der Fachgruppe UBIT in NÖ, schildert dazu ein konkretes Beispiel aus der Praxis: „Die Wirtschaftskammer fördert immer wieder Buchprojekte. Oft handelt es sich dabei um sehr kleine, dünne Publikationen. Ich habe ein solches Buch kürzlich gelesen und konnte keinen Mehrwert für WKO-Mitglieder erkennen – und damit ergibt sich aus meiner Sicht auch keine ausreichende Rechtfertigung für eine Förderung.” Das Buch öffentlich zu zeigen oder die konkrete Fördersumme zu nennen, unterlässt die UNOS Mandatarin, da sie nicht ausschließen kann, damit ein strafrechtliches Risiko einzugehen.
Katharina Rotter berichtet weiter: „Ich möchte meine Arbeit verantwortungsvoll ausführen und mich mit meiner Fraktion austauschen. In der Praxis ist aber oft unklar, welche Informationen ich weitergeben darf und welche nicht. Diese Unsicherheit erschwert unsere Arbeit enorm und führt dazu, dass notwendiger Austausch gar nicht erst stattfindet.“
UNOS: „TRANSPARENZ DARF KEIN PERSÖNLICHES RISIKO SEIN“
UNOS sehen darin ein strukturelles Problem: Statt Transparenz zu schaffen, verlagert die aktuelle Rechtslage die Verantwortung und das Risiko auf einzelne Mandatar:innen und schafft neue Intransparenz. „Ein Transparenzgesetz darf nicht dazu führen, dass engagierte Unternehmerinnen und Unternehmer Angst haben müssen, ihre Arbeit zu machen“, so Bernhard. „Es braucht klare Regeln und Rechtssicherheit. Beides ist derzeit nicht gegeben.“
VERFASSUNGSGERICHTSHOF SOLL KLARHEIT SCHAFFEN
Auf Basis des Gutachtens werden UNOS daher im Juni 2026 einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Ziel ist es, Rechtssicherheit für Mandatarinnen und Mandatare sowie echte Transparenz zu schaffen – auch in der Wirtschaftskammer. „In der Kammer gibt es noch immer ein faktisches Amtsgeheimnis. Zeit, dass wir es abschaffen“, betont Bernhard.
UNOS – Unternehmerisches Österreich vertreten seit 2014 die Interessen liberal denkender Unternehmerinnen und Unternehmer und sind in acht Wirtschaftsparlamenten präsent.
UNOS – Unternehmerisches Österreich
Mag. Lena Nagl
Telefon: +4367683414446
E-Mail: lena.nagl@unos.eu
Website: https://www.unos.eu
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