FPÖ-Landbauer: „Schlag ins Gesicht für jeden Steuerzahler! Schwerkrimineller aus Syrien darf bleiben“

EU-Menschenrechtskonvention muss an heutige Zeit angepasst werden

„Dass ein verurteilter Berufskrimineller aus Syrien nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Österreich weiterhin in unserer Heimat bleiben darf, ist ein Schlag ins Gesicht für jeden fleißigen Steuerzahler“, kommentiert FPÖ Niederösterreich Landesparteiobmann LH-Stellvertreter Udo Landbauer einen aktuellen Bericht über einen staatenlosen Drogendealer, Schlepper und Dieb, der aus Syrien stammt. Grund: Der Verurteilte darf wegen der humanitären Krise nicht nach Syrien abgeschoben werden.

„Durch den EGMR wird den Nationalstaaten die Souveränität hinsichtlich der Sicherheit der eigenen Bürger und der grundsätzlichen Entscheidung, welches Verhalten auf dem eigenen Staatsgebiet noch als akzeptabel eingestuft wird, genommen. EUGH und EGMR (_Anm.: Europäischer Gerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte_) verhindern damit eine effektive Umsetzung der Rückführung und Ausweisung von rechtskräftig verurteilten Schwerverbrechern durch die regelmäßige Schaffung neuer und immer höher werdender Hürden“, so Landbauer, der eine Anpassung der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) an die Herausforderungen und Gegebenheiten der heutigen Zeit für längst überfällig hält und verweist auf den dänischen Weg.

„Dass ein schwerkrimineller, ausländischer Schlepper, der das Leben von Dutzenden Menschen gewissenlos aufs Spiel gesetzt hat, weiterhin von uns auf Steuerkosten durchgefüttert werden soll, will und kann keiner unserer Landsleute mehr verstehen“, schließt Udo Landbauer.

FPÖ Niederösterreich Landtagsklub
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