
Gleichbehandlungsanwaltschaft kritisiert diskriminierendes Polizeischreiben: Behörden tragen eine besondere historische Verantwortung
Ein Schreiben der Polizeibehörde Neusiedl warnt die dort ansässige Bevölkerung vor Rom:nja und Sinti:zze. Aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist ein solches Schreiben vor dem Hintergrund des geltenden Diskriminierungsschutzes und der historischen Verantwortung von Behörden inadäquat.
SCHREIBEN BEDIENT HISTORISCHE ANTIZIGANISTISCHE STEREOTYPE
Im Schreiben der Polizei wird der lokalen Bevölkerung unter anderem empfohlen, keine Dienstleistungen von Rom:nja in Anspruch zu nehmen, deren selbständige Tätigkeit pauschal als unseriös diskreditiert wird. Darüber hinaus werden Sicherheitsempfehlungen getätigt, die Rom:nja und Sinti:zze als zu Kriminalität neigende Personengruppe darstellen. Die Beratungserfahrung der Gleichbehandlungsanwaltschaft zeigt, dass viele Rom:nja und Sinti:zze Diskriminierungserfahrungen machen, die mit diesem Vorurteil zusammenhängen.
Die EU-Antirassismusrichtlinie bietet umfassenden Diskriminierungsschutz. Zudem verbietet das Gleichbehandlungsgesetz Rassismus in der Arbeitswelt. Geregelt ist darin auch der Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit. Selbständigkeit ist eine wichtige Einkommensquelle für zahlreiche in Österreich niedergelassene Menschen, ebenso wie für Personen, die ihr EU-Freizügigkeitsrecht nutzen. Das polizeiliche Schreiben weist die Bevölkerung dazu an, Dienstleistungen von Rom:nja und Sinti:zze pauschal abzulehnen.
Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft macht auf das Diskriminierungspotenzial aufmerksam:
„Der EuGH hat festgestellt, dass öffentliche Äußerungen, die zum Ausschluss bestimmter ethnischer Gruppen vom Arbeitsmarkt führen, als unmittelbare Diskriminierung zu qualifizieren sind. Wenn jemand davor warnt, Geschäfte mit bestimmten Gruppen an Personen abzuschließen, kann das eine Anweisung zur Diskriminierung darstellen.“
SINTI-VEREIN NEWO ZIRO ERHÄLT MELDUNGEN ÜBER BENACHTEILIGUNGEN
Der zivilgesellschaftliche Verein Newo Ziro hat der Gleichbehandlungsanwaltschaft mitgeteilt, dass sich bereits mehrere Unternehmer:innen aus der Volksgruppe gemeldet haben, deren Aufträge nach Öffentlichwerden des Schreibens storniert wurden.
Rom:nja und Sinti:zze sind in Österreich von einer langen Geschichte der Verfolgung und Ausgrenzung betroffen. Diese Politiken haben die Sesshaftwerdung jahrhundertelang verhindert. Die Fremdbezeichnung von Rom:nja und Sinti:zze als „fahrendes Volk“ verschleiert diese gewaltvolle Geschichte. Während des NS-Regimes wurden diese unter anderem umfassend vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt. Die selbstständige Berufsausübung von Rom:nja und Sinti:zze wurde – analog zu Maßnahmen gegen Jüd:innen – durch den Ausschluss aus Berufsverbänden und Handwerkskammern verunmöglicht. Aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist deswegen umso wichtiger, dass der rechtliche Diskriminierungsschutz gewahrt wird.
Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich
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Sandra Konstatzky (Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft)
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Newo Ziro – Sinti Kulturverein
Simon Bordt
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